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zur

Num. 25. des Giesser Anzeigungs-Blatt.

Bekanntm

1) Künftigen Montag den 2ltendie- ses sollen im Giesser Stadtwald

15 Stecken Eichenscheit und Stock-' Holz /

If Fichtenholz,

1 Kiefernholz,

525 Buchen und Hainbuchen Welle»/ 525 Eichen Wellen und

975 Kiefern Wellen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Indem man die Steigliebhaber hierzu einladet, wird bemerkt, daß die Verstei­gerung Morgens 8 Uhr in der Neumarkt ihren Anfang nimmt.

Giessen den 17. Jun. 1824.

Der Beigeordnete Ferber.

2) Den 23ten Juni d. I. Nachmit­tags zwei Uhr wird Unterzeichneter einen dauerhaften, gut conditiouirten Reise- wagen, versehen mit eisernem Hemm­schuh und Hemmkette, in der Remise der Frau von Dittfurth, öffentlich an den Meistbietenden versteigern.

Wetzlar den 51. Mai 1824.

Vach, Königlicher Notar.

5) Das Gasthaus zum Rappen in Wetzlar, in angenehmster Lage auf dem Vuttermarkt, welches mit 9. heizbaren Zimmern, mehreren Kammern, 2 Spei­cher, einem großen Keller, Stallung für 18 Pferde, nebst Hof und Hintergebäude versehen, alles im besten Stand, soll im Stadthause daselbst, Mittwoch den 30. Juni a. c. Vormittags 10Uhr, ein für Allemal öffentlich feikgeboteu, und nach Erfolgung eines anltehmbaren Gebots, gegen gleich baare Zahlung känf-

a ch u n g e n.

lieh überlassen werden, wozu die Kauf- lustigeu höflichst einladet

I o h. Michel Roth.

4) Eine auf dem Selzersweg neben Balthasar Kempf und Maurermeister Wolf stehende Scheuer , mit einem Stall und Miststätte, ist aus freier Hand zu verkaufen und das Nähere bei Ausge­bern zu erfahren.

5) Da die Zeit der für nachfolgende Orte des hiestgen Landrathsbezirks: Gies­sen , Klein!luden, Grosenliuden, Atteu- dorfau der Lahn, Langgöns, Kirchgöns, Pohlgöus, Leyhgestern, Steinberg und Watzenborn , Garbenteich, Haußen, Steinbach, Annerod, Wisseck, Trohe, Lottar,Staufeuberg, Daubringen, Mainz­lar , Ruttershaußeu, Mendorf an der Lnmda, Heuchelheim, Rodheim und Fel- liugshauseu nebst der Biber ertheilten Kamiufegerey - Concessiouen abgelaufen ist, so werden, in Auftrag hochvcrord- neter Regierung hierdurch alle diejenige, welche die Kamiufegerey in den genann­ten Orten gegen ein billiges Concessions- Geld auf eine gewisse Auzahl Jahre zu übernehmen Lüsten tragen, hiermit auf­gefordert

Mittwoch den 25tenIuny, Morgens 10 Uhr

bey der unterzeichneten Behörde zu er­scheinen und des Weiteren zu vernehmen.

Bemerkt wird hierbey, daß nur sol­chen Subjekten die Kaminfegerey über­tragen werden wird, welche

1) unter 50 Jahre alt sind,

2) amtliche Zeugnisse eines guten Lebenswandels und besonders, daß sie dem Trünke nicht ergeben sind, bepöriu- gen.

5)