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Ediktalladungm.
I.
Jacob Griebel, aus Watzenborn, ist im May l. I. ledigen Standes und ohne Hinterlassung einer leztwittigen Ver- fügung gestorben; man fordert daher alle diejenigen, welche Erb- oder son- siige Ansprüche an dessen Nachlaß Mu- den machen zu können, auf, dieselben innerhalb einer vom heutigen Tage zu laufen anfangenden Frist von 6 Wochen, so gewiß bei der unterzeichneten Behörde vorzubringen und richtig zu stellen, als gegenfalls nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist der Nachlaß an die sich gemeldet habenden nächsten Intksiaterben vertheilt werden wird.
Giessen den 4. November 1824.
Großherzogl. Hess. Landgericht das. Ploch.
vt. Wortmann.
II.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des dahier unterm 7ten M. ohne Leibeserben verstorbenen Militär - (E()ü rurgen Ernst Bergener Erb- oder sonstige Ansprüche zu machen haben, werden aufgefordert, solche
Montags den 6teaDecember Lei unterzeichneter Gerichtsstelle anzuzek- gen und zu begründen , gegenfalls sich zu gewärtigen - daß auf sie keine Rücksicht genommen und der Nachlaß an die sich bis jezt gemeldet habenden Jntestat t Erben verabfolgt werden wird.
Giessen den 50ten Sept. 1824.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.
HL
Alle diejenigen, welche an den ton- kursmäßigen Ludwig Glasner irr Altenkirchen aus irgend einem Rechtsgtnnde Forderungen haben, werden hiermit auft gefordert, solche Montags den lötrnNo
vember Vormittags 8 Uhr, bei Vermek, düng des weiter nicht als in dem hiesigen Amts-Bering bekannt zu machenden Ausschlusses von der Masse, dahier anzuzeigen und zu liquidiren.
Giessen den 24. Sept. 1824.
König!. Preuss. u. Fürstl. Solms. Amt.
G. U s e n e r.
vt. Schmitt'
Bekanntmachungen.
1) Donnerstag den i9ren November Nachmittags um l Uhr, sotten auf der Hofgerichts - Kanzler- dahier, Kleidungsstücke, Weiszeug, leinen Tuch, Garn und Flachs, Bettung, Waffen und Jagd - Geräthschaftcn , Handwerkszeug, Tisch $ und Küchen' Gerälhfchaften, worunter 56 Stück Sack- und Tischmesser befindlich sind , atterley sonstige Mobiliar- Gegenstände; sodann einige Pretiosen, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung mit dem Bemerken verkauft werden, daß das Ver- zerchniß der zu verkaufenden Gegenstände drey Tage lang vor der Versteigerung bey dem Kanzteydiener Schlund einge- sehen werden fmin.
Giessen den 29ren Qctobr. 1824.
Großherzogl. Hess, für die Provinz O^erhessen angeordnetes Hofger vr. Arens. v. Hel molk
vt. Henslet.
2) Zur anderweiten Versteigerung des dem Burger und Fuhrmann Daniel reng zustehenden Wohnhauses, nebst Scheune an Georg Christian Stroh, aiebt 3 Alb. 5 Pf. Zins in Gotteskasten, ist Termin auf
Montag den 29tati l. M. Nachmittags 2 Uhr
auf hiesigem Nathhause anSeranmt worden , welches hierdurch mit dem Vemer,
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