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16) von Elifabetha" Catharina, ver- wittibte Kohlermann, geborue Iu-g- Hard zu Giesen, hinterlegt den 9ten December 1790.,
17) von Opfermann Prosser zu Giesen, hinterlegt den l6ten August 1792.,
18) von Postkuecht Melchior Wagner ■ zu Giesen, hinterlegt den löten De- cember 1796.
Die statt gehabten näheren Nachforschungen haben indessen ergeben, daß , hin- sichtlich der genannten leßtwillentlichen Dispositionen, die rechtlichen Voraussetzungen für deren Eröffnung bereits ein- getreten sind, obgleich theils die Person derber Vornahme dieses Acts Betheiligten, theils der Ort- ihres Aufenthalts, nicht ausgemittelt zu werben vermochte.
Es wird daher nunmehr, zur Eröffnung der erwähnten leßtwillentlichen Verfügungen, Termin aufSamstag den ItenMay laufenden Jahrs Morgens 9. Uhr hierdurch bestimmt, und allen hierbei Betheüigten aufgegeöen , in diesem Termin auf oahiesigem Hofgerichts - Gebäude zu erscheinen, oder zu erwarten, daß nichts desto weniger mit der Eröffnung der fraglichen Dispositioneu, auf die geeignete Weise, von Amtswegeu vorgeschritten werden wird..
Giessen den 13teu Januar 1824.
Vermöge Auftrags Großherzogl. Hessischen Hofgerichtö der Pro-' vinz Oberhessen.
Bonner. Klingelhoeffe r. vt. Weber..
7) Da in Gefolge hoher Ministe- rial- und Regierungs-Verfügungen die hiesigen Krämer - und Vieh - Märkte theils verlegt, theils vermehrt worden sind, und von nun an : die vier Iahr- und Krämer-Märkte,
der erste oder Mitfasten-Markt, dieses Jahr den 16. u. 17ten Marz;
der zweite oder Psingsimarkt, d. I.
den 18. u. 19ten Mai
der d rkt te oder bisherige Jacobi- Markt jedesmal LTage nach Var- tholomai, d.I. den 31. Ang. und iten Sept, und
der vierte oder Allerheiligen-Markt, d. I. den 26. und 27ten October; dann
d rei Vieh-Märkte,
der erste, den Dienstag nach Latare, d. I. den 30ten März;
der zweite den Osterdienstag, d.I. den 20ten April und
der dritte den zweiten Dienstag nach Iohanni, d. I. den 6ten Juli,
dahier abgehalten werden sollen; so wird dieses dem handelnden Publicum mit dem besonderen Bemerken bekannt ge, macht, daß alle auf die hiesige Viehmärkte getrieben werdende Rinder und Pferde nicht nur von allem Chaussee - Brücken- und Pflaster-Gelbe befreit sind, sondern daß auch für die mehrsten oder besten zu Markt gebrachten Stück Rinder oder Pferde noch besondere Geldprämien ausbezahlt werben.
Fulda den 8tenIan. 1824..
Der Magistrat. Kepler.
vt. D. Mackenrodt.
8) Die Lieferung von 106 Stecken Brennholz für dahiesiges Stockhaus rc., soll Dienstag den 9ten März d. I. Morgens um 10. Uh ran den Wenigstnehmendeu unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen in des Unterzeichneten Wohnung öffeut- lich versteigert werden..
Giessen den 23ten Febr. 1824.
Mer ck..
, 6) Am Mitwoch den lOfeti Marr soll auf dem Waldhäuschen im Gleiber, ger Forste das in den Schlägen Eichwäldchen, Vackettsward, Schabenstrauch
und


