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polizeiliche Verfügung.

Um hinsichtlich der Entrichtung des zur Laternenanstatt verwendet werden- den Fleischpfenningsgeldes, das Interesse der Commune zu wahren, findet sich unterzeichnete Behörde veranlaßt, folgende Bestimmungen zu treffen.

1) Das Schlachtvieh darf nur an den vier Thoren eingeführt werden; je­der andere Weg, z. B. die Asterwegbrücke, ist verboten.

2) Bei der Einführung ist sogleich an dem Thor, dem Thorschrerber das Vieh anzuzeigen, welcher hierauf einen Deklarationsschein ausstellt, und solchen dem Einführenden übergiebt. Dieser Schein ist

5) unverzüglich an den Erheber der Laternengelder abzuliefern, worauf der­selbe gegen Entrichtung der bestimmten Abgabe eine Quittung ertheilt, die de« Schlachtenden zur Legitimation dient.

4) Das Vieh welches in hiesiger Stadt gekauft wird, darf nicht früher aus dem Stalle des Verkäufers geführt werden, bis an dem nächst gelegenen Thore die Deklaration eben so wie bei dem von auswärts eingeführt werdenden Vieh, Leschehen^ist.^,,^^^ darf sich nicht von der unmittelbaren Straße zu

seiner Wohnung entfernen, und ebeu so wenig, seinen Weg um die Schoren neh- 3UCli*6) Das Vieh darf nicht vor der Stadt an Hecken und Zäune rc. angebun­den oder in Gärten und Gebäuden ausserhalb der Thore eingestellt, sondern muß direkt einaefnhrt werden.

Wer gegen vorbemerkte Punkte handelt, wird als Defraudant angesehen, und ohne Weiteres in die bestimmte Strafe verurtheilt.

Giessen am l^tenApul ^^Merzogl. Hessische Polizey t Deputation das.

Amend. Nau ch.

vt. Rumpf.

Ediktalladung.

Alle diejenigen, welche Forderun­genanden Nachlaß des ledigen Standes dahier verstorbenen Conrad Rohrbach zu haben vermeinen , werden hierdurch aufgefordert, solche binnen 14 Tagen zum Behuf der Richtigstellung des In­ventars, vor unterzeichneter Gerichts­stelle anzuzeigen.

Giessen den 21ten April 1824.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller.

Bekanntmachungen.

1) Das dem Burger und Fuhr­mann' Daniel Marx dahier zustehende Wohnhaus mit Scherrer, Stall, Höf­

gen und Hintergarten, an Georg Frie­drich Hoch , giebt 15 Alb. 1 aufs Rath haus , soll

Montag den21ten Juni l. I. Nach­mittags 2Uhr auf dahiesigem Rath, Hause

meistbietend öffentlich versteigert werden. Giessen den 24ten April 1824.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller.

2) Auf hiesigem Rathhause. so Ken Donnerstag den täten May Nach­mittags 2 Uhr

4 geflochtene Stühle, 2 Kroppen, 1 Tisch, 1 Commode von tannenem Holze mit Schreibpult, sodann ein Ober, und Un­ter-