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Utbci* das Vermögen des Joseph Löwenstein von (Steinberg, ist. der Con- curs erkannt worden.
Es werden daller alle diejenigen, welche rechtliche Ansprüche an denselben zu haben vermeinen, hiermit öffentlich vorgeladen , diese um so gewiffer im Ter.' in in Montag den 28teuInl» l.I. Mor- gens 9 Uhr dahier anzuzeigen und geltend zu machen, als sie sonst damit von dieser Masse ausgeschlossen werden^
Giessen den 27tcn Mai 1823.
Großherzogl. Hess. Landgericht das. P l o ch.
Bekanntmachungen.
1) Die den Erben des verstorbenen Müllers Johannes Volk zu Großenbu- seck zugehörige, von der Universität Giessen in Erbteihe bekommene sogenannte Spitzmühle bei Großcnbuseck, bestehend aus einem zweystöckigen geräumigen
2) Auf Andringen. der verwittweten Frau Rentmeister, Schmitt zu Giessen,, sollen Montags den o.Oren Inny. d., A. Morgens 10U.hr, in der Wohnung des Wirth Petri zu Oppenrod, 8 Morgen Wald, das Luh genannt, welches derselben von der Gemeinde Oppetirod verpfändet worden ist, öffentlich unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen versteigt werden.
Z) Auf Andringen der Johannes Dörren Wittwe zu Ullna im Knrhessi- schen, sollen Donnerstag den Zteu IulY d. I. Vormittags 10. Uhr in der Wohnung des Wirths Lavall. zu Burkhardsfelden 5z Morgen Wald, ein Theil des Helgenwalds an der großen Hege, wcl che die Gemeinde Burkhardsfelden derselben gerichtlich verpfändet hat, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich versteigt werden.
Um das Inventarium
laß des zu Königsberg verstorbenen -and- gerichtsdieners Schupp richtig stellen zu können, werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an solchen zu haben vermeinen, aus' gefodert, dieselben Mittwoch den 18ten Juni l. I. Morgens 9. Uhr bet unter- zerchneter Stelle auzngeben, widrigenfalls sie sich zu gewärtigen haben, daß der Nachlaß ohne Rücksicht auf sie, un xer die Erben vertheilt wird.,
Giessen den 10ten Avril 1823.
Großherzogl. Hess- Stadtgericht.. M ü l l e r.
Mühle selbst,, unter den alsoann bekannt gemacht wcr- denpen Bedingungen,. öffentlich an. den Meistbietenden versteigt werden.. Man bi tage dies mit dem. Ansügen. zur öffentlichen Kenntniß, daß auswärtige Liebhaber wegen ihrer Aahlrmgs fähig tert, sich auszuweisen haben..
Großenbnseck am 2.iteuApril 1-82.3.
Großherzogl. Hess. Freyherrl. von Brrseekisch.es Patrimonialge richt, das..
He.snzer ling..
vt.. Abt..
Nachtheile fcjbff b ,mmflui haben.. ^m. Schlaggang, nebst HofratthL- ©ieflen bem oteir 3 • und dazu gehörigen 3.z Morgen Acker'
Großherzogl. Hess.^Stadtgerr utlt?, GK-ten „ sodann noch
1 v't Gravelius. einigen Morgen Eigenlhums,-Ackern, vr. Gravenus., Härten in der Grvßenbuse-,
i über den Nach-, cker Gemarkung gelegen, soll.
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