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_ Paltzeylrche Verfügungen»

Da bie Tragkasten und Laden von Handels / und Gewerbsleuten in hPt. sigen Stadt zum Theil zu weit auf die Straft hervorgehen, und hierüber stchl-ch M, wo bie Strafe en$ ist, schon vieie Beschkverbcn entstand ,, sind- 7. wird hrerdurch verfugt, daß die Tragkasten und Laden nicht weiter als 10 ßU iS 3«a vom Fcnste^esielle in bie Strafe »mspringen dürfen/ und die Aöündemnk hiernach binnen 4 Wochen bei 3Thltn. Strafe geschehen muß lu3

...Uebyiaen« werden auch die Wirthe, Herbergsväter rc. welche noch Aushänae- schrlder haben , hierdurch aufgefordert, solche läugsiens binnen einem halben Äne abzuandern, und den Namen des Gasthauses, der Herberge, oder dessonÄen Gewerbes , auf einer Tafel anzubringen, die über dem Eingänge oder S anderen Stelle des Hauses befestigt werden muß. ö 01 fin

Man verstehet sich zugleich zu ihnen, daß sie dem löblichen Beispiele der sten großen Gasthäuser dahier von selbsten nachfolgen, und unterzeichnete Stelle rncyt uothlgen werden, durch ihr Unterlassen nach Ablauf der bestimmten Aeit bietende Polizeimaasregeln eintretten lassen zu müssen. 9e'

Giessen am 25ten August 1823.

Großherzogl. Hessische Polizey *, Deputation das.

Amen d. Rauch.

vt. Rumpf.

Bekanntmachungen.

Oeffentliche Vorladung we­gen Depositen.

Bei, vormaligem Oberamt^ Giessen sind nachöemerkte Gelder hiuterlegt wor­den :

1) 4 Pistolen in Gold, unter der Auf­schrift : Iud Markus von Kothen, gegen Juden Gottschalk,

2) 84 st. 35 kr. die Nebelischcn Kinder, 3) 74 st. die Friebelischerr Kinder be­treffend ,

4) 30 st. in Sachen Kaufmann Rött- gcr, gegen Borbergerifche Masse, ohne Angabe des Grunds der Deposi- tion, und es laßt sich keine Notiz auft flnden welche in den Stand ftzt, über diese Depositen sachgemäß verfügen zu können. Mau bringt daher dieses zur öffentlichen Kunde, mit dem Anfügen daß diejenigen , welche Ansprüche an die vorbemerkten Depositen zu haben glau­ben, solche so gewiß binnen 3 Monaten a dato dieser Aufforderung bei unter­zeichneter Gerichrsstelle zu begründen ha­

ben , als widrigenfalls sie weiter damit nicht mehr gehört, und die Depositen als dem Fisco verfallen, erklärt wer­den sollen.

Giessen den ItenIuny 123.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.

1) Zu auderweiter Verpachtung der vormaligen Reutey - Beamten/Wohnung zu buch , welche aus einem zwcystö- ckigen Wohuhauft mit einem Saal und sechs heizbaren Zimmern bestehet,' und wozu vollständige Stallungen, Holz- uud Chaisen - Remisen , eine Scheune, ein geräumiger Hof und 154 Ruthen Gartenland gehören, itf. Termin auf Dienstag den öten künftigen Monats September anberaumt.

Die Pachtlustige werden daher ein- geladen, sich besagten Tag , Vormittags 10 Uhr, dahier eiuzufindeu.

Wetzlar den 24ten August 1823.

Königl, Prcuss. Reut - Amt.

Schott.

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