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EdLktalladungm. I.
Dietrich Nürnberger zu Reißkircheu hat sein Vermögen, welches nach der errichteten Uibersicht 792 fl. 28 fr. beträgt , und nur um 67 fi. 35 fr. von den Schulden übeerstiegen wirb, zu Befriedigung seiner Gläubiger gerichtlich abgetreten.
Nachdem Großherzogliches Hofge- richt zu Giessen den Concursproceß darüber erkannt hat, so werden Alle, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche daran glauben machen zu können, auf- gefodert, solche im Liquidationstermine
Freytag den Iren August d. I. Morgens 10 Uhr
so gewiß selbst oder durch gehörig Bevollmächtigte anzubringen, als sonst sie von der Masse ausgeschlossen werden.
Da übrigens der geringe Mehrbetrag der Schulden eine gütliche Vereinigung räthlich und wünschenswerth macht, so haben sich sämmtliche Gläubiger auf die zu diesem Zwecke gemacht werdenden Vorschläge und weiter über einen anzuordnenden Massenverwalter im Termin zu erklären, widrigenfalls von den sich nicht Erklärenden die Zustimmung zu dem Mehrwillen der übrigen Gläubiger angenommen wird.
Großenbuseck am 24ten Mai 1823.
Großherzogl. Hess. Freyherrl. von Bufeckisches Patrimonialge- richt das.
Heinzerling. vt. Abt.
II.
Gerhard Rohrbach von Lollar, ist Willens, nach Usingen, in das Herzogtum Nassau, auszuwandern.
In Gemäsheit des Gesetzes vom ZOten Mai 1821. über die Auswanderungen , werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Nechtsgrund Forderungen an den gedachten Gerhard Rohr
bach zu haben vermeinen, aufgefordert, diese so gewiß binnen 3 Monaten dahier anzuzeigen und geltend zu machen, als sie es sich sonst selbst beizumessen haben, wenn ihnen nach Ablauf dieser Frist Rechtshülfe dahier nicht weiter geleistet werden kann.
Giessen den 13tenMai 1823.
Großherzog!. Hess. Landgericht. Ploch.
Oeffentliche Vorladung wegen Depositen.
Bei vormaligem Oberamt Giessen sind nachbemerkte Gelder hinterlegt worden :
1) 4 Pistolen in Gold, unter der Aufschrift: Iud Markus von Kothen, gegen Juden Gottschalk,
2) 84 fl. 3.5 fr. die Nebelischen Kinder
3) 74 fl. die Fmebelischen Kinder betreffend ,
4) 30 fl. in Sachen Kaufmann Nött- ger, gegen Borbergerische Masse, ohne Angabe des Grunds der Deposi- tion, und es läßt sich keine Notiz auffinden welche in den Stand sezt, über diese Depositen sachgemäß verfügen zu können. Man bringt daher dieses zur öffentlichen Kunde, mit dem Anfügeu daß diejenigen, welche Ansprüche au oie vorbemerkten Depositen zu haben glauben, solche so gewiß binnen 3 Monaten a dato dieser Aufforderung bei unterzeichneter Gerichtsstelle zu begründen haben , als widrigenfalls sie weiter damit nicht mehr gehört, und die Depositen als dem Fisco verfallen, erklärt werden sotten.
Giessen den ItenIuny 1823.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Mülle r.
Bekanntmachungen.
1) Nächstküuftigen Dienstag den u dieses und die folgenden Tage,
Nach-


