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EdLktalladungm. I.

Dietrich Nürnberger zu Reißkircheu hat sein Vermögen, welches nach der errichteten Uibersicht 792 fl. 28 fr. be­trägt , und nur um 67 fi. 35 fr. von den Schulden übeerstiegen wirb, zu Befrie­digung seiner Gläubiger gerichtlich ab­getreten.

Nachdem Großherzogliches Hofge- richt zu Giessen den Concursproceß dar­über erkannt hat, so werden Alle, wel­che aus irgend einem Grunde Ansprüche daran glauben machen zu können, auf- gefodert, solche im Liquidationstermine

Freytag den Iren August d. I. Morgens 10 Uhr

so gewiß selbst oder durch gehörig Be­vollmächtigte anzubringen, als sonst sie von der Masse ausgeschlossen werden.

Da übrigens der geringe Mehrbe­trag der Schulden eine gütliche Verei­nigung räthlich und wünschenswerth macht, so haben sich sämmtliche Gläu­biger auf die zu diesem Zwecke gemacht werdenden Vorschläge und weiter über einen anzuordnenden Massenverwalter im Termin zu erklären, widrigenfalls von den sich nicht Erklärenden die Zu­stimmung zu dem Mehrwillen der übri­gen Gläubiger angenommen wird.

Großenbuseck am 24ten Mai 1823.

Großherzogl. Hess. Freyherrl. von Bufeckisches Patrimonialge- richt das.

Heinzerling. vt. Abt.

II.

Gerhard Rohrbach von Lollar, ist Willens, nach Usingen, in das Herzog­tum Nassau, auszuwandern.

In Gemäsheit des Gesetzes vom ZOten Mai 1821. über die Auswande­rungen , werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Nechtsgrund Forde­rungen an den gedachten Gerhard Rohr­

bach zu haben vermeinen, aufgefordert, diese so gewiß binnen 3 Monaten dahier anzuzeigen und geltend zu machen, als sie es sich sonst selbst beizumessen haben, wenn ihnen nach Ablauf dieser Frist Rechtshülfe dahier nicht weiter geleistet werden kann.

Giessen den 13tenMai 1823.

Großherzog!. Hess. Landgericht. Ploch.

Oeffentliche Vorladung we­gen Depositen.

Bei vormaligem Oberamt Giessen sind nachbemerkte Gelder hinterlegt wor­den :

1) 4 Pistolen in Gold, unter der Auf­schrift: Iud Markus von Kothen, gegen Juden Gottschalk,

2) 84 fl. 3.5 fr. die Nebelischen Kinder

3) 74 fl. die Fmebelischen Kinder be­treffend ,

4) 30 fl. in Sachen Kaufmann Nött- ger, gegen Borbergerische Masse, ohne Angabe des Grunds der Deposi- tion, und es läßt sich keine Notiz auf­finden welche in den Stand sezt, über diese Depositen sachgemäß verfügen zu können. Man bringt daher dieses zur öffentlichen Kunde, mit dem Anfügeu daß diejenigen, welche Ansprüche au oie vorbemerkten Depositen zu haben glau­ben, solche so gewiß binnen 3 Monaten a dato dieser Aufforderung bei unter­zeichneter Gerichtsstelle zu begründen ha­ben , als widrigenfalls sie weiter damit nicht mehr gehört, und die Depositen als dem Fisco verfallen, erklärt wer­den sotten.

Giessen den ItenIuny 1823.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Mülle r.

Bekanntmachungen.

1) Nächstküuftigen Dienstag den u dieses und die folgenden Tage,

Nach-