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Eoiktalladung.

.Die Ehefrau des Burgers u. Schuhe machers Jacob Heil dahier, Jo- haunetra Maria, geborue Völ- ker, ist vor kurzem ohne Leibeserben ge- siorben; zu der Hinterlassenschaft haben sich verschiedene angebliche Verwandten gemeldet, da aber nicht gewiß ist, ob nicht noch mehrere, oder nähere Andere wandten der Erblasserin am Leben feyen, so werden alle, welche gerechte Ansprü­che an den gedachten Nachlaß zu haben glauben, hierdurch öffentlich aufgefo- dert, im Termin

Mittwoch den 2ten April Vormit­tags 9 Uhr

ihre Erb - oder sonstige Ansprüche bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzuzeigen, und gehörig zu begründen, sonach sich weiterer Verfügung im Nichterscheir unngsfalle aber zu gewärtigen, daß bei der demnächstigen Vertheilung des Nach­lasses auf sie keine Rücksicht genommen werden wird.

Giessen den 14ten Febr. 1823.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller, v. S ch m a l k a l d e r, Stadtrichter. Assessor.

vt. Gravelius.

Bekanntmachungen.

1) Die Lieferung der Schreibmate­rialien für die Großherzoglich Hessische Regierung und den Großherzoglich Hes­sischen Kirchen - und Schulrath zu Gies­sen, soll an den Weuigstnehmenden für das Jahr 1823. begeben werden.

Der ungefähre Bedarf besteht:

a) in 25 Ries feinem pro Patria Pa­pier,

b) in 1009 Ries feinem Mittelpapier, c) in 105 Ries Conceptpapier,

d) in 2 Ries Baseler Conceptpapier, e) in 4 Ries großem weissem Packpap. f) in 2 Ries blauem Deckelpapier, g) in 4 Ries Makulamrpapier und

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h) in 1 Ries Briefpapier.

Diejenige, welche die Lieferung entwe­der ganz oder zum Theil übernehmen wol­len,.haben Proben mit genauer Bezeich­nung der niedrigsten Preise, und mit ih­rer Namens - Unterschrift versehen, ver­schlossen, mittelst besonderen portofreien Schreibens an den Unterzeichneten binnen 3 Wochen einzu- seuden, der solche den vorgenannten ho­hen Behörden zur weiteren Bestimmung vorlegen wird.

Bei allen Artickeln wird übrigens ganz besonders aufdie Vorzüglichkeit der Waare gesehen werden, wobei noch be­merkt wird, daß auf keine Forderung Rücksicht genommen werden .kann, bei welcher nicht die Versiegelung der Preiss angabe und die portofreie Einsendung des Schreibens beachtet worden ist.

Giessen den 8ten Febr. 1823.

Vermöge Auftrags.

Eckstein, Großherzoglich Hessischer Regie- ruugs-Secretair.

2) Die dem Burger und Fuhrmann Daniel Leng dahier zustehendcn beiden Grundstücke

174,4^ Kl ftr. (51^Ruth.) Ackerzwi- schen dem Gleiberger und Grasweg, an Friedrich Jungk zu Heuchelheim,

65,8 Kl. (19z?s Ruth.) Acker auf der Weide, an Johann Philipp Ockel, gicbt 13 Alb. Zins aufs Rathhaus, sollen, da im früher» Termin kein Ge­bot geschehen, Donnerstag den Sten April L I. Nachmittags 2". Uhr auf da- hiesigem Rathhause nochmals versteigert werden. Giessen den 13. Febr. 1823.

Der Stadtgerichts - Assessor F. Minheim.

8) In der Wohnung des Burgers und Weinwirths Moriz Hering, solle» Montag den loten März Nachmittags 2 Uhr nachstehende Feldgüter

1) der