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Pol izeyliche Verfügung.

Der Preist des Kalbfleisches ist zu. sechs Kreuzer per Pfund bestimmt worden, «elches hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht wird.

Giessen den Ilten December 1823.

Großherzogl. Hessische Polizey: Deputation das.

' vt. Rumpf.

Ediktalladung.

i) Da die Tochter des dahier ger siandenen Garnifons- Medikus Snell, Magdalene Snell, mit Hinterlassung eines Testaments/ ledigen Standes ver- storberr, und zu dessen Publicarion Ten rnin -auf Montag den l5teu December d. I. Vormittags um 11 Uhr anberaumt worden / so werden die unbekannten In-' Lestat-Erben hiervon benachrichtigt und aufgefordert , alsdann in dem Hofge- richrs - Gebäude zn erscheinen, und sich der Eröffnung dieses Testaments zu ge­wärtigen , gegenfalls ein Anwalt von Amtswegen hierzu bestellt werden wird.

Beschlossen im Großherzoglich Heftu scheu Hofgericht Giessen den 27tenOc- Loder 1823.

vr. Pilger. Helmolt.

vt. Lehr.

Bekanntmachungen.

1) V e rp a ch t u u g s r A n z ei g e. Das künftigen Petritag 1824 leihfällige herrschaftliche Hofgut zu Bellersheim, die Mirrelbnrg genannt, an Ackerland, Wie­sen und Gärten circa 600 Morgen ent­haltend , nebst den dazu gehörigen, ge­räumigen, mit einer Ringmauer umge­benen Gebäuden , wozu noch vor der Erudte künftigen Jahres eine große Scheuer erbaut werden wird , soll Mon­tags den 15teu December d.J. von dem Unterzeichneten , jedoch salga ratilica- tione clementissima und unter dem wei­tern Vorbehalt der Wahl' unter den zwei Letztbietenden auf 9 bis 12 Jahre

öffentlich an den Meistbietenden verpach­tet werden.

Diesem Gute werden ferner beiger geben 35* Marken Holz aus dem sehr beträchtlichen Vellersheimer Markwalde, die Mastbenutznug, die Schaaf- und Pferchgerechrigkeit an der von den 3 Bur­gen zu Bellersheim zu haltenden Heerde, wozu diesseits 150 Stück getrieben wer­den können, und endlich die sogenannte kalte Wiese bei Münzenberg und die un­tere Pfannwiese bei Hungen.

Zu gleicher Zeit soll das ebenfalls zn Bellersheim gelegene circa 340 Mor­gen Ackerland und Wiesen haltende alt- herrschaftliche Gut nebst der dazu gehö­rigen Schäferei von ohngefähr 400 Stück, dem Pferch und den auf dieses Gut fal­lenden Holzmaiken und der Mastbenu­tzung , auf 9 bis 12 Jahre in Pacht ge­geben werden , und behält man sich vor, diese beiden Güter entweder einzeln oder zusammen, dem Gebote auszusetzen. Im letzkern Fall soll die zu Bellersheim be- fi idliche herrschaftliche Zehntscheuer und das Spetchergeba'ude mit verpachtet wer­den.

Pachtliebhaber, die gehörige Cau- tion leisten und sich als erfahrne Oecor nomen legitimiren können, belieben sich an dem bestimmten Tage, Vormittags 10 Uhr, in der Rentcisiube zu Hungen einzufindcn, wo sie die nähern. Bedin­gungen, deren Mittheilung auf Verlan­gen auch früher geschehen kann, ver- ueh-