Einzelbild herunterladen

=* ) 110 f**

p o! i zey - B e ka n n t m a ch u n g.

Von Montag den 9tenIuni au ist das Pfund Ochsenfleisch itt 10 fr unh Pfund Kalbfleisch zu 5 fr., beides mit Einschluß des Licerlts und Laternella--des bestimmt wordeu , welches zur Nachricht hiermit bekannt gemacht wird ' Giessen am 28ten Mai 1025.

Großherzogl. Hessische Polizey- Deputation.

O e f f e n t l i ch e Vorladung we­gen Depositen.

Bei vormaligem Oberamt Giessen sind nachbemerkre Gelder hinterlegt wor­deu :

1) 4 Pistoleu in Gold, unter der Auf­schrift: Iud Markus vou Kothen, gegen Juden Gottschalk,

2) 84 fL 35 fr. die Nebelischen Kinder o) 74 st. die Friebelischen Kinder be- treffend,.

4) 30 st. in Sachen Kaufmann Nött- ger, gegen Borbergerische Masse, ohne Angabe des Grunds der Dcposi- tion, und cs laßt sich keine Notiz auft flnden welche in den Stand sezt, über diese Depositen sachgemäß verfügen zu können. Man bringt daher dieses zur öffentlichen Kunde, mit dem Anfugen: daß diejenigen, welche Ansprüche au die vorbemerkteu Depositen zu haben glau­ben , solche so gewiß binnen 3 Monaten a dato dieser Aufforderung bei unter- zeiehueter Gerichtsstelle zu begründen Ha­den , als widrigenfalls sie weiter damit nicht mehr gehört, und die Depositen als dem Fisco verfallen, erklärt wer­den sollen.

Giessen den Iten Iu.ny 1825.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M u i le r.

EdiktcUladungen.

I.

Dietrich Nürnberger zu Neißkirchen hat sein Vermögen, welches nach der errichteten Uibepsicht 792 st. 28 fr. be­trägt , und nur um 67 st. 35 fr. vou den Schulden übeerstregen wird, zu Befrie­

digung seiner Gläubiger gerichtlich ab­getreten.

Nachdem Großherzogliches Hofge- ncht zu Glessen der; Cvncursproceß dar­über erkannt hat, so werden Alle, wel­che aus irgend einem Grunde Ansprüche daran glauben machen zu können , auf- gefodert, solche im lignidationstermiue

Freytag den Iren August d. I. Morgens 10 Uhr

so gewiß selbst ,oorr durch gehörig Be­vollmächtigte auzubringeu, als sonst sie Voll der Masse ausgeschlossen werden.

Da übrigens der geringe Mehrbe­trag der Schulden eine gütliche Verei­nigung räthlich und wuuscheuswerth macht, so haben sich sämmtl-che Gläu­biger auf die zu diesem Zwecke gemacht werdenden Vorschläge und weiter über einen anznordnendeu Massenverwalter im Termin zu erklären, widrigenfalls von den sich nicht Erklärenden die Zu­stimmung zn dem Mchnvilleu der übri­gen Gläubiger angenoumreir wird.

Großeuhuseck am 2wen Mai 1323.

Großherzogl. Hess. Freyherrl. von Bnjeckilches Patrimouialge- richt das.

H e i n z e r l i n g. vt. Abt.

II.

Uiber das Vermögen der Thomas Nürnbergers Wittwe zu , Neißkirchen, welches f42l st. 10j fr- beträgt und schon von den" g c r i ch r l i ch e u Schulden um 35 st. überstiegen wird, hat Großherzöe - liches Hofgericht zu Giessen Coucurö er­kannt.

Zur