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Ediktalladungen. i.

Da die bereits gerichtlich bekannten Schulden des Schutzjuden Jacob Hey nm Kaufmann dahier, dessen Ackiv-Vermö- gen bei weitem übersteigen, daher der Concurs erkannt worden ist; so werden die bekannten und unbekannten Gläubi­ger des Gemeinschuldners hiermit auf

Montag den lOten November zum Güte-Versuche, in dessen Entste­hung aber, zur Anzeige und Begrün­dung ihrer Forderungen anher unter dem Rechtsnachrheile eingeladen, daßdieaus- Lleibenden bekannten Gläubiger, wenn ein Arrangement zu Stande kommen sollte, als in die Beschlüsse der Majo­rität einwilligend betrachtet, die unbe­kannten Gläubiger aber mit ihren An­sprüchen an die Masse werde» ausge­schlossen werden.

Giessen den 5ten September 1823.

Groß Herzog!. Hess. Stadtgericht, Müller.

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Mari a Katharina VogeL aus S t a u fe n b e r g ist Willens nach Frohnhausen, im Churfürftenthum Hes­sen, überzuziehen.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wer­den alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Forderungen oder sonstige Ansprüche an dieselbe zu haben vermei­nen, hiermit öffentlich geladen, diese so gewiß binnen 3 Monaten dahier anzuzei­gen und geltend zu machen, als sie es sich sonst selbst beizumessen haben, daß ihnen nach Ablauf dieser Frist Rechks- Hülfe dahier nicht weiter geleistet werden kann. Giessen den lüten Sept. 1823. ,

Groß Herzog!. Hess. Landgericht.- Ploch.

III.

Vorladung der Gläubiger des Großherzogl. Hofkam mer-

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Canzlisten Wiegand zu Gies­sen betreffend. 1

Großherzoglich hochverordnetes Hoft gericht der Provinz Oberhessen hat mich beauftragt, über das Vermögen des Rur brikaten einen vollständigen Status acti- vorum et passive nun au ft II stellen und Zugleich ein gütliches Arrangements mit den Gläubigern desselben zu bewirken zu suchen. - ^sch lade daher die bekannten als unbekannten Gläubiger des Großher- zogl. Hofkammer-Canzlisten Wiegand au- durch edlctaliter vor, tu dem zu diesem Zweck auf Freytag den 3!ten des nächs­ten Monats October Morgens 9 Uhr an­beraumten Termin uin so gewisser zu er­scheinen , ihre Forderungen anzuzeigen und richtig zu stellen, auch hiernächst Vorr schlage zum gütlichen Arrangement zu vernehmen, als im Ausbleibungsfall die Nichterscheinenden ohne weitere öffent­liche Verkündigung eines Präclnsiv-De- krets unbeachtet bleiben müssen.

Decret. Giessen den 20. Sept. 1823.

Vermöge Hofgerichtlichen Auf­trags.

B a p st, Großherzogl. Hess. Hosge, richts - Sekretär.

IV.

Vorkadu ng der Gläubiger des Großherzogl. Oberarztes Schimpf in Butzbach betreffend.

Von Großherzoglich hochverordne­tem Hofgericht der Provinz Oberhessen ist dem Unterzeichneten die Aufstellung eines Status activorum et passrrörum Über das Vermögen des Rudnkaten auf­getragen worden. Zum Zweck dieser Aus­stellung werden alle bekannte und unbe­kannte Gläubiger desselben andnrch edic- taliter vorgeladen, in dem aufden 30tm October dieses Jahrs festgesetzten Ter­min Morgens 9 Uhr vor unterzeichnetem Commissario ihre Forderungen um so

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