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Ediktalladungen.

I.

Nachdem Großherzogl. Hofgericht dahier über den Nachlaß des verstorben neu Burgers und Wagnermersterö jox Hann Philipp Leib in Giessen den Lon- curs erkannt hat, so werden alledle-enr- gen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an jenen Nachlaß haben, aus- gefordert, solche

Donnerstags den 25tenSept. vor unterzeichneter, mit der Leitung des Concurses beauftragten Behörde, auzu- geben und zu begründen, gegenfalls sie sich zu gewärtigen haben, von der Masse ausgeschlossen zu werden.

Glessen den 4tenIuli 182o.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.

II.

Alle diejenigen, welche an den Nach-' laß des zu Nodheim ohne Leibeserben verstorbenen Krämers Jacob Brück Erb,' oder sonstige Ansprüche haben, werden aufgefordert, solche z*

Dienstags den 9ten September anzugeben und zu begründen, gegenfalls sie sich zu gewärtigen haben, daß bei der demnächstigen Erbvertheilung auf sie keine Rücksicht genommen werden wird.

Giessen den 5ten Juli 1823.

^Großherzogl. Hess. Stadtgericht, Müller.

HL

Vorladung der Gläubiger d e r W i ttw e des Krämers PH v lipp Daniel Bor berg in Gieft se n. Nachdem die Wittwe des Philipp Daniel Borberg dahier angezeigt hat, daß sie ihr Handelsgeschäft emstellen wolle, und die Aufnahme eines Vermö­gens- und Schuldeuverzeichuisses erfor­derlich ist, so werden alle diejenigen, welche Forderungen an dieselbe zu ha­ben glauben , hierdurch aufgefordert

Montag den Üten September

solche dahier anzuzer'gen und sonach sich weiterer Verfügung nach Lage der Sache zu gewärtigen.

Giessen den 14ten Juli 1823.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müll er.

Bekanntmachungen.

1) Dienstag den 9ten September, Nachmittags 2. Uhr, sollen auf dahiesi- gem Rarhhans

220,6 Clstr. Garten am Nahrnngs- berg, an Balthasar Magnus,

248,4 Clfrr. daselbst, an vorigem Stück, dem Burger und Schreiner Philipp Bal­thasar Debus gehörig, öffentlich versteigt werden.

Grossen den 25tenZuly 1823.

Der Stadtgerichts - Assessor L. v. S ch m a l k a l d e r.

2) M ü h l e n v e r p a ch t u n g z u Giessen. Die Hälfte der vor der hiesigen Sradt, au der Lahn gelegenen großen Mahlmühle, die sogenannte Un­termuhle, welche mit 3 Mahlgängen ver­sehen ist, soll vom iteuOctober dieses Wahres an, auf mehrere Jahre ander- weit in Bestand gegeben und die des- falsige Verpachtung Montags den 18tcn künftigen Monats August, Vormittags 9 Uhr, auf dem Bürgermeisterei)-- reau vorgenommcn werden.

Man bringt dieses hierdurch zur öf­fentlichen Kenntniß, mit dem Anfügen, daß die Pachtbediugungeu in dem Ter­min eröffnet werden; auf Verlangen je­doch auch vorher darüber vom Unter­zeichneten Nachricht ertheilt wird.

Giessen den 4ten Juky 1823.

Der Bürgermeister Gail.

Z) Montag den Alten d. M.' des Morgens um 9 Uhr sollen in der Amts- kellerey gegen haare Zahlung an den Meistbietenden

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