Ausgabe 
8.3.1820 Bekanntmachungen
 
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An das hiesige Publicum.

Durch ein Rescript des hochpreißlichm Staatsministeriums ist die hiesige Polizep- und Armendeputation beauftragt worden, allen hiesigen Ein­wohnern bekannt zu machen, daß die Unterzeichnungen für die zur Ar- mencasse zu leistenden wöchentlichen Beiträge nur auf drey Jahre verbind­lich sepn, und alsdann neue Unterzeichnungen vorgenommen werden sollen Die hierher gehörigen Worte des höchsten Rescriptes sind folgende: .

Man zweifle demnach nicht, daß alle Bewohner Giessens, und besonders die Staatsdiener (welche die Pflicht, andern durch ihr Beispiel vorzugehen, nicht mißkennen, und die Vortheile, so »ihnen durch eine gute Armenanstalt zufließen, zu würdigen wissen werden:) gern und mit Vergnügen zu dem Emporkommender dasi'gen Armen - Unterstützungsanstalt beitragen werden, wenn die zu leistende milde Gaben nicht für immer, sondern nur auf einige Jahre gefordert werden.

Man hoffe, daß, wenn diese billige Rücksicht eingetretten seyn wird, niemand sich von der heiligen Pflicht, seinen nothleidenden Mitmenschen nach Kräften zu unterstützen, befreien werde, und am wenigsten diejenigen, deren höherer Standpunct sie zu einem vorleuchtenden Beispiel verpflichtet, und welche sowohl die Vortheile einer guten Armenpflege, als auch die aus dem gesellschaftlichen Verbände fließende Verbindlichkeiten , zu beurtheilen im Stande ,, sind.

Indem