An das hiesige Publicum.
Durch ein Rescript des hochpreißlichm Staatsministeriums ist die hiesige Polizep- und Armendeputation beauftragt worden, allen hiesigen Einwohnern bekannt zu machen, daß die Unterzeichnungen für die zur Ar- mencasse zu leistenden wöchentlichen Beiträge nur auf drey Jahre verbindlich sepn, und alsdann neue Unterzeichnungen vorgenommen werden sollen Die hierher gehörigen Worte des höchsten Rescriptes sind folgende: .
„ Man zweifle demnach nicht, daß alle Bewohner Giessens, und „besonders die Staatsdiener (welche die Pflicht, andern durch ihr „ Beispiel vorzugehen, nicht mißkennen, und die Vortheile, so »ihnen durch eine gute Armenanstalt zufließen, zu würdigen wissen „werden:) gern und mit Vergnügen zu dem Emporkommender „dasi'gen Armen - Unterstützungsanstalt beitragen werden, wenn die „zu leistende milde Gaben nicht für immer, sondern nur auf einige „ Jahre gefordert werden.
„Man hoffe, daß, wenn diese billige Rücksicht eingetretten seyn „wird, niemand sich von der heiligen Pflicht, seinen nothleidenden „ Mitmenschen nach Kräften zu unterstützen, befreien werde, und „am wenigsten diejenigen, deren höherer Standpunct sie zu einem „vorleuchtenden Beispiel verpflichtet, und welche sowohl die Vortheile „einer guten Armenpflege, als auch die aus dem gesellschaftlichen „ Verbände fließende Verbindlichkeiten , zu beurtheilen im Stande ,, sind. “
Indem


