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thin Heß dahier au irgend Jemanden noch etwas zu bezahlen hat.

Es werden daher alle diejenigen, welche Forderungen an die Verlassen­schaftsmasse der gedachten. Frau Gehei­men Hofräthin Heß haben, aufgefordert, solche innerhalb 4 Wochen bei Unterzeich­netem anzuzeigen und gehörig zu begrün­den. Giessen den 20ten April 1820.

Dr. W. Pilger.

vt. Winheim.

Bekanntmachungen.

1) Da des Burger und Kupfer­schmieds Philipp Ferber Erben dahier freiwillig entschlossen sind, ihr auf dem Kreuz neben Friedrich Lampus und Hein­rich Simon stehendes Wohnhaus, nebst dazu gehöriger Scheuer, Stallung und Hvfraum, öffentlich an den Meistbieten­den versteigern zu lassen; so wird zu die­ser Versteigerung Termin auf Montag den täten May des Nachmittags um 2. Uhr in der Behausung des Hrn. Rath- schöff Seip anberaumt , in welchem die Bedingungen bekannt gemacht werden sollen. Giessen am 28ten April 1820.

Großherzogl. Hess. Stadt-Amtsser cretariar bas.

Staudinger.

2) Der dem Burger und Metzger An­dreas Lampus dahier zustehende 238 Claf- ter (4/2 Morgen 16 Ruth.) haltende Garten am Steinweg, an Tobias Bier­man» und Hrn. Rathschöff Wormbsers Erben gelegen, sodann 141 Claftrr (41 R. 14Sch.) Garten rechter Hand am Stcinweg, an Balthasar Lony, zhdfr. , sollen Montag den 8ten Mai des Nachmit­tags nm 2. Uhr auf dahiestgem Rath­haus unter den alsdann bekarrnt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich ver­steigert werden.

Giessen am 21ten April 1820.

Großherzogl. Hess. Stadt-Amtsser cretariat das.

Staudinger.

3) Im weissen Roß sind 2 Stuben an eine einzelne Person, sodann noch 2 Stuben, 3 Kammern, 1 Küche, Holz- und Theil am Keller, an eine Fa­milie zu vermierhen. Beides kann in 2Monat bezogen werden.

4) Ein Logis, bestehend in 2 heiz­baren Stuben, einer Küche, alles auf einem Garrg, und zwar nur eine kurze Stiege hoch, sodann einem verschlosse­nen Wäschboden, und einem verschlos­senen Holzstall; aufVerlangen kann auch eine Kammer dazu abgegeben werden: ist an eine honette stille Familie zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden. Nähere Auskunft ertheilt Aus­geber dieses.

6) Ein möblirtes Zimmer ist zu ver­miethen , welches sogleich bezogen wer­den kann. Ausgeber sagt wo.

6) Eine möblirte Stube nebst einem Kabinet ist zu vermiethen, davon so­gleich Besitz genommen werden kann. Bei wem, sagt Ausgeber.

7) Eine möblirte Stube ist in einer angenehmer, Strasse zu vermiethen, welche sogleich bezogen werden kann. Auf Verlangen kann dieselbe auch ohne Möbels abgegeben werden» Bei Ausge­bern dieses ist das Nähere zu erfahren.

L) Eine gut möblirte' Stube mit einem Alcove, ist in der Himergasse zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden. Bei wem, sagt Ausgeber.

9) Bei mir ist gutes Heu zu ver­kaufen, der Centner ä 1 st. 40 fr.

Regierungs-Advokat Sack, wohnhaft in Nro. 374. auf dem

Selzersweg.

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