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Ldiktalladungrn.
1) Vorladung der unb e- kannten Gläubiger des Nachlasses von dem Großherzogl. Hess. Hofgerichts-Advocaten Herrn Boehm zu Giesen.
Zum Zweck der, von Großherzogl. Hess. Hofgericht der Provinz Oberhessen mir aufgetragenen, Richtigstellung des Nachlasses von dem Großherzogl. Hess. Hofgerichts - Advocaten, Herrn Boehm dahier, bescheide ich alle diejenige, welche mit ihren Forderungen an den gedachten Nachlaß bis jetzt noch nicht aufgetreten sind, solche innerhalb einer, mit dem Tage, an welchem gegenwärtige Edietal - Ladung zum erstenmal in öffentlichen Blättern erscheint, zu laufen anfangenden , Frist von vier Wochen, unter dem, weiter nicht bekannt gemacht werdenden Rechts-Nachtheil zu meiner Kenntniß zu bringen , richtig zu stellen und der rechtlichen Verfügung hierauf sofort gewärtig zu seyn, daß nach fruchtlosem Verlauf dieser Frist auf sie eine fernere rechtliche Rüc!sicht nicht genommen und die Verlassenschaft, insoweit selbige die Schulden übersteigt, denen Erben verabfolgt werden wird.
Giessen am 25ten April 1820.
Der Kommissarius
Seyd, Großherzogl. Hess. Hofgerichts- Sekretär.
2) Nachdem Großherzogl. Hess, hochverordnetes Hofgericht dahier nnterm lOten d. M. den Concursprvceß über das Vermögen des Landesgerichtsschöffen Johannes Heß zu Leihgestern erkannt und den Unterzeichneten mit dessen Leitung, mit dem Anfügen, daß in dem Liquida- rionstermin die Güte angelegentlich versucht werden solle, — beauftragt hat,— so werden, Kraft dieses hohen Auftrags, alle noch unbekannte Gläubiger/ welche
Forderungen aus irgend einem Rechts- grund an den gedachten Landesgerichtsschöffen Johannes Heß zu haben glauben, aufgefordert, Dienstags den löten Mai l.I. Morgens 9. Uhr so gewiß auf dahiesigem Kanzleybau entweder in Selbstperson oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig liguid zu stellen und diescmnach der Vergleichsvorschläge sich zu gewärtigen — gegenfalls sie mit ihren Ansprüchen von der Masse werden gänzlich abgewiesen werden.
Giessen den 14ten April 1820.
Vermöge Auftrags Großherzogl. Hess. Hofgerichts dahier.
W i n h e i m, Secretair.
5) Da der gewesene Hoheitsfchul- Iheiß Meyer zu Grosenbuseck so viele Schulden coutrahirt hat, daß zu deren Bezahlung sein Activ - Vermögen bey weitem nicht hinreichr; so ist von Großherzogl. Hessischem Hofgericht zu Giefen der Concurs erkannt, und unterzeichnetem Amt dessen Leitung übertragen worden. Es werden demnach alle bekannte und unbekannte Gläubiger des gewesenen Hoheitsschultheißen Meyer hierdurch aufgefodert
Montags den Lten May h. a. Morgens 9 Uhr
so gewiß vor hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Fodernngeu vorzubrin- gen und richtig zu stellen , auch Vorschläge zu einem gütlichen Vergleich an- zuhören, als sie sonst von der Masse werden ausgeschlossen werden.
Grosenbuseck den 8ten April 1820.
Großherzoglich Hess. Justizamt der Freyherru von Buseck das.
Reitz.
4) Zur Vervollständigung des In- ventariums ist es zu wissen erforderlich: vb die abgelebte Fran Geheime Hofrä- tbru


