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Ldiktalladungrn.

1) Vorladung der unb e- kannten Gläubiger des Nach­lasses von dem Großherzogl. Hess. Hofgerichts-Advocaten Herrn Boehm zu Giesen.

Zum Zweck der, von Großherzogl. Hess. Hofgericht der Provinz Oberhessen mir aufgetragenen, Richtigstellung des Nachlasses von dem Großherzogl. Hess. Hofgerichts - Advocaten, Herrn Boehm dahier, bescheide ich alle diejenige, wel­che mit ihren Forderungen an den ge­dachten Nachlaß bis jetzt noch nicht auf­getreten sind, solche innerhalb einer, mit dem Tage, an welchem gegenwärtige Edietal - Ladung zum erstenmal in öffent­lichen Blättern erscheint, zu laufen an­fangenden , Frist von vier Wochen, un­ter dem, weiter nicht bekannt gemacht werdenden Rechts-Nachtheil zu meiner Kenntniß zu bringen , richtig zu stellen und der rechtlichen Verfügung hierauf sofort gewärtig zu seyn, daß nach frucht­losem Verlauf dieser Frist auf sie eine fernere rechtliche Rüc!sicht nicht genom­men und die Verlassenschaft, insoweit selbige die Schulden übersteigt, denen Erben verabfolgt werden wird.

Giessen am 25ten April 1820.

Der Kommissarius

Seyd, Großherzogl. Hess. Hofgerichts- Sekretär.

2) Nachdem Großherzogl. Hess, hoch­verordnetes Hofgericht dahier nnterm lOten d. M. den Concursprvceß über das Vermögen des Landesgerichtsschöffen Jo­hannes Heß zu Leihgestern erkannt und den Unterzeichneten mit dessen Leitung, mit dem Anfügen, daß in dem Liquida- rionstermin die Güte angelegentlich ver­sucht werden solle, beauftragt hat, so werden, Kraft dieses hohen Auftrags, alle noch unbekannte Gläubiger/ welche

Forderungen aus irgend einem Rechts- grund an den gedachten Landesgerichts­schöffen Johannes Heß zu haben glauben, aufgefordert, Dienstags den löten Mai l.I. Morgens 9. Uhr so gewiß auf da­hiesigem Kanzleybau entweder in Selbst­person oder durch hinlänglich Bevollmäch­tigte zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig liguid zu stellen und diescmnach der Vergleichsvorschläge sich zu gewärti­gen gegenfalls sie mit ihren An­sprüchen von der Masse werden gänzlich abgewiesen werden.

Giessen den 14ten April 1820.

Vermöge Auftrags Großherzogl. Hess. Hofgerichts dahier.

W i n h e i m, Secretair.

5) Da der gewesene Hoheitsfchul- Iheiß Meyer zu Grosenbuseck so viele Schulden coutrahirt hat, daß zu deren Bezahlung sein Activ - Vermögen bey weitem nicht hinreichr; so ist von Groß­herzogl. Hessischem Hofgericht zu Giefen der Concurs erkannt, und unterzeichne­tem Amt dessen Leitung übertragen wor­den. Es werden demnach alle bekannte und unbekannte Gläubiger des gewese­nen Hoheitsschultheißen Meyer hierdurch aufgefodert

Montags den Lten May h. a. Mor­gens 9 Uhr

so gewiß vor hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Fodernngeu vorzubrin- gen und richtig zu stellen , auch Vor­schläge zu einem gütlichen Vergleich an- zuhören, als sie sonst von der Masse werden ausgeschlossen werden.

Grosenbuseck den 8ten April 1820.

Großherzoglich Hess. Justizamt der Freyherru von Buseck das.

Reitz.

4) Zur Vervollständigung des In- ventariums ist es zu wissen erforderlich: vb die abgelebte Fran Geheime Hofrä- tbru