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CdiktaUadungrn.
1.
Cdietalladung deren unbetau u/ t c n Gläubiger des Mittibers Hein/ rich Gärtner zu. Kirchgöns und dessen unmuftdigen Kinder betreffent.
Zur Richtigstellung sowohl des Pas- siv f Standes derer rubricirten Personen, als anch zum Vollzug eines, zwischen denselben «und deren Gläubiger ringele t- teten Nachlaßvertrags zur Verhinderung des, gegenfalls unvermeidlichen Con- curses derer letzteren, werden andnrch alle, bis hierhin sich nicht mit ihren For- derungen gegen Heinrich Gärtner und dessen Kinder gemeldet habende Gläubiger, in Gcfolg höheren Auftrags cdic- taliter aufgefordert, sogewis biliueu 4. Wochen a dato ihre Forderungen bey der unterzeichuetcn Behörde anzuzeigen und richtig zu stellen, als ansonsten sie riicht weiter mit jenen gehört, gänzlich von der Gärtnerischen Vermögens - Masse abgewiesen und ausgeschlossen, sofort die bekannte Gläubiger mit ihren, nachdem vorbemerkren Nachlaß-Vertrag festgesetzten Forderungen nach Genehmignug desselben aus dem vorhandenen Vermögen befridigt werden^
Signatum Langgöns am 2tenIulit 1820.
Großherzogl. Hess. Iustizamt Hütt tenberg.
I» v- Laug e «.
n.
Die Gläubiger des verstorbenen- Kaspar Grauer sen. zu Steinbach werden auf Freitag den Iren Septb. dieses Jahres vorgeladen, um ihre Forderung an dessen Nachlass anzuzeigen und klar zn stellen, unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses von der Masse.
.Bel der Geringfügigkeit der Masse im Verhä'ltuiß gegen die, jetzt schon bekannten Schulden ist von Großherzogl. Hofgerichtr dahier, eine Uebcremkrmft
zn Stande zn bringen zu suchen, Ausdrücklich anempfohlen worden, welche hierdurch und zugleich angekündigt wird, daß die Minderzahl, nach Qualität und Quantität, dem Beschlüsse der Mehrzahl untergerodnct mitt'-
Giessen den 28ten August 1820- Großherzoglich Hessisches Land, Amt das.
F o l lern u s-
m.
Alle diejenigen, welche an d.em gcr- ringen Nachlaß des vor kurzem dahier verstorbenen Pensionirt gewesenen Oberförsters,, Barthel Hillebrand, Forderungen machen wollen, haben solche den lOteuAngnst d. I. Vormittags 10. Uhr vor hiesigem Jnstitzamt zu Protocoll zu geben und zu erwarten, daß ihnen der Vermögens-Bestand, welcher., so weit man ihn jetzt kennt, sehr unbedeutend erscheint-, vorgelegt werde- Die alsdann Zurückbleibenden können bei diesem Verfahren nicht weiter gehört werden.
Amöneburg am 7ten Juli 1820.
Kurhess Iustitzamt daselbst-
C. G e i s l er v. C.
in iidem Buder«-,.
Bekanntmachungen.'
1) Da der Burger und Bierbrauer Heinrich Christian Magnus dahier entschlossen ist, das ihm zugehörige Wohnhaus nebst Zugehör, in der Wattthor- strase, neben Heinrich Ferber und Aaron Ziegelstein, sodann folgende Güterstück-e 470,58 Clafter oder 138ARuth. Acker, stößt auf den Leifrrtsröder Weg, giebt 6.^ y$. Zins zur Rentherci, 76,44 Clafter oder 22/^ Ruth. Grabland am Hamm, an Jacob .Map, ist zehend frei,
206,45 Clafter oder 60{~ Ruth. Wiese daselbsten , au Hrn. Rath sch off Frechen Wittwe, ist zehendfrei,
245,64


