vottzey *. Bekanntmachung.
Durch die unterm 3ten Oct. 1817. ergangene, und die Grosherzogl. Hessin fche Zeitung Rum. 123. gedachten Jahrs zur allgemeinen Kenntniß gebrachte allerhöchste Verordnung wegen Verminderung der für die Landwirthschaft so schädlichen Sperlinge, ist verordnet worden:
1) Daß jeder Hausbesitzer verbunden sey, die an seinen Gebäuden angelegten erreichbaren Sperliugsnester zu zerstören.
2) Däß jeder Besitzer eines Gebaiu des gehalten seye, jährlich sechs Sperlinge einzuliefern, und die Ablieferung vor dem Eintritte der Fortpflanzungszeit, mithin vor Ablauf des Monats Merz geschehen soll.
Man macht daher diese allerhöchste Verordnung -nochmals zur strengsten Nachachtung mit dem Anfügen bekannt, daß die ciugefangenen Sperlinge an den Polizeidieuer Schuecko dahier, welchem deßfalls bereits die nöthige Weisung er- Iheilt worden ist, abgeliefert werden.
Giessen den 28ten Januar 1819.
Großherzogl. Hessische Pottzey- Deputatiou das.
Bekanntmachungen.
1) Denen Steuerpflichtigen in der Stadt und Gemarkung Giessen wird hierdurch bekannt gemacht, daß von höchsten Orten der Grosherzvgl. Peinliche Gerichts-Secretär Franz zum Steuer-Erheber bestellet — und solchem die Register abgegeben worden. Es wird dcm- rrach jeder angewiesen, seine schuldige Steuer zur gehörigen Zeit pünktlich abzuliefern , gegenfalls sich der geeigneten Zwangsmittel zu gewärtigen.
Giessen den 231c» Januar 1819.
Großherzogl. Hess. Stadt - Amt. Rayß.
Mit Bezug auf die voranstehende Bekanntmachung, bemerke ich hiermit.
daß ich für die Einwohner der hiesigen Stadt den Montag, Mittwochen, Donnerstag und Freitag einer jede» Woche ( der Dienstag und Sonnabend sind für die Ausmärker bestimmt) — von 6 bis 9 und von 11 bis 12 Uhr des Vormittags, zur Erhebung der Steuern festgesetzt habe.
Die Gelder muffen in den zwanzig ersten Tagen eines; jeden Monates in meiner Wohnung in den neuen Bäuen Rum. 277. in der zweiten Stube des untersten Geschosses, rechter Hand, gegen Quittung abgegeben werden. Ein Jeder kann sich alsdann durch Einsicht der mir behändigten Originalhebrcgister von der Richtigkeit der ihm gemacht werdenden Anforderung überzeugen. Alisser dem Hause können diese, meine einzigen Belege, natürlich keinem verabfolgt werden.
Aus mancherlei Gründen habe ich mich veranlaßt gefunden, zu den zu er- theilenden Quittungen Formulare drucken zu lassen. Es verstellt sich von selbst, daß ein Jeder eine solche Quittung über diegeleistete Zalung umsonst erhält; wer jedoch mehrere dieser Formulare in einem Büchelchen zusammen gebunden zu haben wünscht, zalt dafür eine billige Vergütung wegen des Papiers und Ein- kinderlohns, und kann sich deshalb an den Herrn Universitätsbuchbinder Balser dahier wenden, welcher mit dergleichen Büchelcheu bereits versehen ist.
Es würde mir übrigens wahrhaft unangenehm seyu, wenn ich bei den in der Berichtigung der Steuern säumige» Personen in die Nothwendigkeit gesetzt werden würde, gegen sie die gesetzlichen Zwangsmittel crwürken zu müssen. Ich hege indessen das feste Vertrauen zu den hiesigen steuerpflichtigen verehelichen Einwohnern, daß sie mich durch" pünktliche Abführung ihrer Schuldigkeit dieser
Unan-


