Ediktalladung.
Wegen dec von Grosherzoglichem
Vermöge Auftrags Gcosherzogl. Hess. Hofgerichts.
W r n h e i m»
Be-
theilken sich in gelehrte und ungelehrte Brüder. Die Ungelehrten wohnten in besondern Hausern und oe- fchaftigten sich mit Industrie - Arbeiten, lkanden aber mit den gelehrten Brüdern in einer gesellschaftlichen Verbindung, und hatten den Unterhalt und alle Güter mit ihnen gemein. Oie Gelehrten Lechäftigten sich vorzüglich mit den Humaüioribus und mit Bücherabschrei- ben, weil damals die Buchdruckerkunst noch nicht erfunden war. Sie errichteten allenthalben Schulen, und miw 5'-chketen die Jugend in allen damals für norhig geachteten Wissenschaften.
<Lie predigten, hörten Beicht, und hat- ^n an- manchen Orten zugleich die ganze Seelsorge über sich. Ja man bediente sich ihrer sogar zur Verbesserung der Sitten der damals sehr ausschweifend lebenden Geistlichkeit.
(Der Verfolg künftig.) Praclusiv - Dekret.
Alle diejenige, welche ihre etwaige Forderungen an den Müller Johannes auf bec Schissenberger ^uhie, oec ergangenen Aussoroerung vom. loten Sept. v. I. zu Folge, in dem hierzu aus den 6xen October vorigen ^ahrs anderaumt gewesenen Ter- gezeigt haben, werden nun# mcVt iti GemaSyett dieser Ediktalla- dung Kraft dieses, damit auögeschlos- iSiä Deeretmn ^^isen den 19. Jan.
Vermöge Auftrags Grosherzogl. Hess. Hofgerichtö dahrer.
W i n h e i m.
Dao
Rugelhaus in Butzbach.
mpe est ui patria habitare et patriam ignorare.
Ende des 14. Saeculi errichtete gewisser Gerhard Magnus oder Groot, der 1540» zu Deventer an der Ässec in Nieder-Leutschiand gebohren war, wo er 1584» als Diaconus starb, eine Gesellschaft regulirter Chorherrn, die von einer besondern Kopfbedeckung, welche man Kugel (Gugel- Gogel, Clenpipium) nannte, die Benennung: Kugelherrn erhielt. Noch zu Luthers Zetten war diese Kopftrachtüblich, daher bediente er sich dieses Wortes in feiner Bibel-Uedersetzung Ezechiel 25, 15. Er hatte 2 Zwecke bei Errichtuna dieser Gesellschaft: die Sitten und Lebensart ihrer Glieder zu verbessern, und die Studien zu befördern. Pabst Ge- org IX. bestätigte diese Einrichtung. Sie hießen auch Fratres in communf Viventes , Hieronymiani ( weil Hrero- uymus ihr Patron war,) Capellaui Capelldruder, weil sie ihre Kirchen an- —u».» w«. vvu ^-ivvoerzoqiichem
faugs nur Capellen hießen. Ihre Hau- Hofgencht dah.ec, dem ttnterzerchntten ser nannte man Kugerhäuser, Kugel- übertragenen Inventarisation und Ans- hofe. ^eoee kleidete sich wie er wollte, scheidung des väterlichen Vermoaens th’,u'n in -- der nachgelassenen Kinder des ohnlanast verstorbenen Magisters Koch dahier, ist zu wissen nöthig, oo etwa Forderungen an diesen Nachlaß gemacht werden.
Es werden daher alle diejenige, welche aus irgend einem Rechtsgrund Anipruche daran zu machen haben, hiermit aufgefordert, solche binnen 4Wo- chen a dato dieses, bei Unterzeichne- tem, 6ci Strafe des Ausschlusses von der Masse, anzuzeigen und richtig ui siellen Giessen deu 21. Jan. 1818. ’


