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Edlkralladung.
I.
Der, durch Verordnung für tod erklärte, vom Feldzüge gegen Rußland nicht zurückgekommene Train--Soldat Bernhard Fett, aus dem Gicser Landamts/ Orte Watzenborn, hat am loten Junius 1808 bet der Grosherzoglichen General -Casse ein Capital von 130 Gulden angelegt, welches nebst den verfallenen Zinsen, gegen Zurückgabe der Verbriefung abgetragen werden soll.
Da diese Verbriefung an die gesetzlichen Erben des Ausgebliebenen nicht ausgehändigt worden; so wird derjenige, welchem solche etwa anver- trauet worden, aufgefordert, die bezeichnete Verbriefung so gewiß innerhalb zwei Monaten von heute an bei unterzeichnetem Amte vorzuzeigen, als sonst dieselbe des Inhabers allenfalsige Rechte für erloschen erkannt und tden gesetzlichen Erben der Betrag in Capital und Zinsen zugerheiit werden wird.
Giesen am 25ten Mai 1817.
Grosherzogl. Hess. Land-Amt. F o l l e n i u s.
II.
Wer an den kürzlich dahier verstorbenen Kadet-Korporal Auron Keß« ler vom ersten Bataillon Leibregiments noch irgend eine rechtlich gegründete Anforderung haben sollte, ist hierdurch aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen — von heute an gerechnet — so gewis dahier anzuzeigen, als gewis sonst nach deren Ablauf anderweitig über den geringen Nachlaß rechtlicher Ordnung nach verfügt werden wird.
Giesen den 30tenMai 1817.
Grosherzogl. Hess. Leibregimenls- Gerichk das.
A m e n d.
IIL
Nachdem der Chausseeknecht Adam Trommershausen von hier, mit Hinterlassung eines geringen Vermögens, ohne eheliche Leibeserben mit Tod abgegangen, und dann, um wegen seines Nachlasses sachgemas verfügen zu können, erforderlich ist, dieses öffentlich bekannt zu machen, um diejenige aufzufordern, welche an gedachten Nachlaß irgend einen Anspruch zu machen haben,' so werden alle die, welche aus irgend einem Grund an das Vermögen des Adam Trommershausen rechtliche Ansprüche zu haben glauben, eälcwliwi hiermit vorgeladen, um ihre Ansprüche innerhalb 4 Wochen a dato bei unterzeichnetem Amte so gewis zu begründen, als sie ansonsten damit abgewiesen, und wegen des ofterwahns ten Vermögens das Weitere werde rechtlich verfügt werden.
Langgöns den 14ten Mai 1817.
Grosherzogl Hess. Justizamk Hüttenberg.
C. G. v. Zangen.
Bekanntmachungen.
1) Dienstag den toten künftigen Monats Juny und die folgenden Tage, Vormittags von 9 bis 12. und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr wird zu Grünberg, auf dem dastgen Rathhause die von dem Herrn Hofrath Or. von Golze hinterlassene medicinische Bibliothek, nebst den medicinifchen und chirurgischen Instrumenten, öffentlich gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Diese Bibliothek, worüber kein Ca- talog gedruckt worden, der geschriebene aber bei dem Herrn Hofgerichts-Advokat Welker dahier eingesehen werden kann, enthalt äusser andern vorzüglichen älteren und neueren Werken
1) Hufelands sämtliche Werke, nebst Jour-


