Ausgabe 
31.5.1817
 
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Edlkralladung.

I.

Der, durch Verordnung für tod erklärte, vom Feldzüge gegen Rußland nicht zurückgekommene Train--Soldat Bernhard Fett, aus dem Gicser Land­amts/ Orte Watzenborn, hat am loten Junius 1808 bet der Grosherzoglichen General -Casse ein Capital von 130 Gulden angelegt, welches nebst den verfallenen Zinsen, gegen Zurückgabe der Verbriefung abgetragen werden soll.

Da diese Verbriefung an die ge­setzlichen Erben des Ausgebliebenen nicht ausgehändigt worden; so wird derjenige, welchem solche etwa anver- trauet worden, aufgefordert, die be­zeichnete Verbriefung so gewiß inner­halb zwei Monaten von heute an bei unterzeichnetem Amte vorzuzeigen, als sonst dieselbe des Inhabers allenfalsige Rechte für erloschen erkannt und tden gesetzlichen Erben der Betrag in Capi­tal und Zinsen zugerheiit werden wird.

Giesen am 25ten Mai 1817.

Grosherzogl. Hess. Land-Amt. F o l l e n i u s.

II.

Wer an den kürzlich dahier ver­storbenen Kadet-Korporal Auron Keß« ler vom ersten Bataillon Leibregiments noch irgend eine rechtlich gegründete Anforderung haben sollte, ist hierdurch aufgefordert, solche innerhalb 14 Ta­gen von heute an gerechnet so gewis dahier anzuzeigen, als gewis sonst nach deren Ablauf anderweitig über den geringen Nachlaß rechtlicher Ordnung nach verfügt werden wird.

Giesen den 30tenMai 1817.

Grosherzogl. Hess. Leibregimenls- Gerichk das.

A m e n d.

IIL

Nachdem der Chausseeknecht Adam Trommershausen von hier, mit Hin­terlassung eines geringen Vermögens, ohne eheliche Leibeserben mit Tod ab­gegangen, und dann, um wegen sei­nes Nachlasses sachgemas verfügen zu können, erforderlich ist, dieses öffent­lich bekannt zu machen, um diejenige aufzufordern, welche an gedachten Nachlaß irgend einen Anspruch zu ma­chen haben,' so werden alle die, welche aus irgend einem Grund an das Ver­mögen des Adam Trommershausen rechtliche Ansprüche zu haben glauben, eälcwliwi hiermit vorgeladen, um ihre Ansprüche innerhalb 4 Wochen a dato bei unterzeichnetem Amte so gewis zu begründen, als sie ansonsten damit ab­gewiesen, und wegen des ofterwahns ten Vermögens das Weitere werde rechtlich verfügt werden.

Langgöns den 14ten Mai 1817.

Grosherzogl Hess. Justizamk Hüttenberg.

C. G. v. Zangen.

Bekanntmachungen.

1) Dienstag den toten künftigen Monats Juny und die folgenden Tage, Vormittags von 9 bis 12. und Nach­mittags von 2 bis 5 Uhr wird zu Grün­berg, auf dem dastgen Rathhause die von dem Herrn Hofrath Or. von Golze hinterlassene medicinische Bibliothek, nebst den medicinifchen und chirurgi­schen Instrumenten, öffentlich gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Diese Bibliothek, worüber kein Ca- talog gedruckt worden, der geschriebene aber bei dem Herrn Hofgerichts-Advo­kat Welker dahier eingesehen werden kann, enthalt äusser andern vorzügli­chen älteren und neueren Werken

1) Hufelands sämtliche Werke, nebst Jour-