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polizey - Pu bticandum.

Den hiesigen Einwohnern wird be­kannt gemachr, daß es gestatkek ftp, so lange noch derCuMpfauf dem vor­mals Magi! n fisch en Wallstück anr Sel- zerkhoc unausgefüllr ist , Bauschutt, Kummer u. bgl. dahin zu bringen, je­doch unter der Bedingung, daß die- feiden in das Sumpfloch abgeworfen werden; widrigenfalls dieses leztere ans Kosten derer, welche es nicht auf diese Werse dahin bringen, geschehen wird.

Giessen, den 23tenIul. 1817«

Grosherzogl. Hessische Polizey- Deputation das.

praclufw - Bescheid.

B. D. u. U. nach werden alle die­jenige Gläubiger des Paulus Will zu Leihgestern, welche sich denen erlasse­nen Ladungen zufolge, in denen pra- figrrten Terminen , nicht gemeldet, mit ihren Forderungen von dieser Concurs- masse abgewieftn und präcludirt. V. M. W.

Langgöns am 21ten Jul. 1817.

Grosherzogl Hess. Justiz - Amt Hutkenberg.

C. G* v o n Jan g e n.

VekannrmachunFen.

1) Da der bisherige Bestander der Kaminfegerei im Amr Hürtenberg fei# ner Leihe entsagt har, und dann in Gemasheir einer Resolution Groshrr- zogl. Regierung vom Ureri vor- M. ad Num. 7719. die nölhige Vorschriften er- rheilt worden, so haben alle dre- jrntge weiche die Kaminfegerei irn Amt Hütrenderg gegen ein billiges Con- resfionsgeld,s auf eine gewisse Anzahl Jahre zu übernehmen Lust tragen,

Mittwochs bei; laten August d. I.

vor unterzerchnetrm Amt zu erscheinen, und das Weitere zu vernehmen.

Als unnachlasnge Bedingungen bei der Uebernahme wird bemerkt:

1) Laß nur solche Subjecte gewählt werden, weiche unter 50 Jahre alt sind^

2) Zeugnisse guten Lebenswandels, und besonders daß sie dem Trunk nicht ergeben sind, beibringen kön- nen ;

D gelernte Kaminfeger, oder doch wenigstens Maurer, oder Dachde­cker; und endlich

4) eine Caution zu leisten im Stande sind.

Langgöns am Men Jul. 1817.

Grosherzogl. Hess. ssustiz-AM Hutrenberg.

C. G. vou Zangen.

2) Nachdem Esther, Meyer Sa­muels hinterlassene Tochter, des hie­sigen Schutzjuven Jacob Kaufmann Worms Ehefrau, die Erklärung ge/ than hat, baß sie mit ihrem Ehemanw nicht gemeinschaftlich handeln, daher für dessen Schulden nicht stehen, son­dern sich ihre weiblichen Rechkswohl- thalen Vorbehalten wolle, so wird die- fts zur Nachricht derer, welche mik ersagtem Wo.-ms in Handelsverkehr tretten, hierdurch bekannt gemache.

Giesen am Istten Zul. 1817..

Grosherzogl. Hess. Stadt-Amt. A a y ß.

5) Unterzeichneter hat die Ehre, ei­nem hoben Adel und vcrehrungswür- digcn Publikum von feiner Ankunft Nachricht zu geben, und sich mit seinerr verschiedenen optischen Gläsern zu em­pfehlen.

1) Sind zu haben verschiedene Con- ftrvarivns f Brillen, welche nach meinen

Kunst