polizey - Pu bticandum.
Den hiesigen Einwohnern wird bekannt gemachr, daß es gestatkek ftp, so lange noch derCuMpfauf dem vormals Magi! n fisch en Wallstück anr Sel- zerkhoc unausgefüllr ist , Bauschutt, Kummer u. bgl. dahin zu bringen, jedoch unter der Bedingung, daß die- feiden in das Sumpfloch abgeworfen werden; widrigenfalls dieses leztere ans Kosten derer, welche es nicht auf diese Werse dahin bringen, geschehen wird.
Giessen, den 23tenIul. 1817«
Grosherzogl. Hessische Polizey- Deputation das.
praclufw - Bescheid.
B. D. u. U. nach werden alle diejenige Gläubiger des Paulus Will zu Leihgestern, welche sich denen erlassenen Ladungen zufolge, in denen pra- figrrten Terminen , nicht gemeldet, mit ihren Forderungen von dieser Concurs- masse abgewieftn und präcludirt. V. M. W.
Langgöns am 21ten Jul. 1817.
Grosherzogl Hess. Justiz - Amt Hutkenberg.
C. G* v o n Jan g e n.
VekannrmachunFen.
1) Da der bisherige Bestander der Kaminfegerei im Amr Hürtenberg fei# ner Leihe entsagt har, und dann in Gemasheir einer Resolution Groshrr- zogl. Regierung vom Ureri vor- M. ad Num. 7719. die nölhige Vorschriften er- rheilt worden, so haben alle dre- jrntge weiche die Kaminfegerei irn Amt Hütrenderg gegen ein billiges Con- resfionsgeld,s auf eine gewisse Anzahl Jahre zu übernehmen Lust tragen,
Mittwochs bei; laten August d. I.
vor unterzerchnetrm Amt zu erscheinen, und das Weitere zu vernehmen.
Als unnachlasnge Bedingungen bei der Uebernahme wird bemerkt:
1) Laß nur solche Subjecte gewählt werden, weiche unter 50 Jahre alt sind^
2) Zeugnisse guten Lebenswandels, und besonders daß sie dem Trunk nicht ergeben sind, beibringen kön- nen ;
D gelernte Kaminfeger, oder doch wenigstens Maurer, oder Dachdecker; und endlich
4) eine Caution zu leisten im Stande sind.
Langgöns am Men Jul. 1817.
Grosherzogl. Hess. ssustiz-AM Hutrenberg.
C. G. vou Zangen.
2) Nachdem Esther, Meyer Samuels hinterlassene Tochter, des hiesigen Schutzjuven Jacob Kaufmann Worms Ehefrau, die Erklärung ge/ than hat, baß sie mit ihrem Ehemanw nicht gemeinschaftlich handeln, daher für dessen Schulden nicht stehen, sondern sich ihre weiblichen Rechkswohl- thalen Vorbehalten wolle, so wird die- fts zur Nachricht derer, welche mik ersagtem Wo.-ms in Handelsverkehr tretten, hierdurch bekannt gemache.
Giesen am Istten Zul. 1817..
Grosherzogl. Hess. Stadt-Amt. A a y ß.
5) Unterzeichneter hat die Ehre, einem hoben Adel und vcrehrungswür- digcn Publikum von feiner Ankunft Nachricht zu geben, und sich mit seinerr verschiedenen optischen Gläsern zu empfehlen.
1) Sind zu haben verschiedene Con- ftrvarivns f Brillen, welche nach meinen
Kunst


