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der Asterweger Strasse 3« vermiethen, And fonncn zu Anfang Novembers be­zogen werden. Bei wem, sagt Ausge­ber dieses.

12) Bei Friedrich Rühl in der Wall- ihorstrase sind 5 Stuben, 1 auch 2Kam- mern, Keller, Küche und Hotzpiaz zu vermiethen.

13) In der Nähe des Gasthauses zum Einhorn ist ein schön meublirtes Zimmer an eine einzelne Person zu ver- miekhen. Den Eigenthümer erfahrt man bei Ausgebern.

14) Auf dem Selzersweg, ohnweit des Gasthauses zum Hirsch find zwei meublirte Zimmer zu vermiethen, die sogleich bezogen werden können. Das Nähere bei Ausgebern.

15) Nicht ferne von der Hauptstrase find zwei Zimmer mir schönen Meublen zu vermiethen, welche sogleich bezogen werden können. Ausgeber giebl nä­here Auskunft.

16) Vor einigen Tagen ist vom Kreuz an über die Mäusburg bis zum Marktplaz hin, der obere fiiberne Be­schlag samt dem Deckel von einem Pfei­fenkopf, verlohren worden. Wer sol­chen gefunden, und bei Ausgebern ab­liefert , erhält eine Belohnung.

17) Ganz frische achte Holländische Häringe, das Stück zu 6 und 8 Kreu­zer , so wie auch Salz-Sardellen, das zu 1 fl. 20 fv., find zu haben bei

Johann Melchior Pistor.

A u ffor deruny einen aufgefangenen unbekannten

Rnaben betreffend.

Untrem Iten Mai d. I. ist der, un- lenstehendermaaßen signalisirte Knabe

Don 78 Jahren in dem dahiesiqen Amksorte Langgöns in einem der Ver­zweiflung ähnlichen Zustande aufgefan­gen und von ihm angegeben worden, er komme jenseits des Rheins her, seine Mutter habe ihn vor dem hiesi­gen Orte verlassen, versprochen, ihn da, wo sie ihn zurückgelassen, wieder abzubolen, dies )edoch unterlassen, und er könne fie nirgends auffinden. Ohngeachtet man nun den obigen Kna­ben , von weichem keine nähere Anga­ben wegen seiner Familie und sonsti­gen Verhältnissen zu erhalten stehen, mir höherer Genehmigung auf Amts- Kosten zur Verpflegung veraccordirt und sich viele Mühe gegeben hak, näheren Aufschluß wegen desselben zu erhalten, so hat doch dies bisher nicht bewirkt werden können; man stehet sich daher veranlaßt, den Weg der öffentlichen Bekanntmachung einzuschlaqen, und nicht nur die Eltern oder Verwandten des besagten Knaben hierdurch aufzu­fordern , sich desselben schuldigst anzu­nehmen und deshalb bei unterzeichne­ter Behörde sich zu melden, sondern fordert auch alle die Personen, welche über die Herkunft, Familien - und Ver­mögens - Verhältnisse des erjagten Jun­gen irgend eine Auskunft zu ertheilen vermögen , hierdurch angelegentlichff und auf das dringendste auf, die des- salls ihnen bekannte Notizen hiesigem Amte baldmöglichst mitzutheilen.

Signatum Langgöns den 2.0ten Octbr. 1817.

Grosherzogl. Hess. Iustitz - Amt Hüttenberg.

I. v. Z a n g e n.

Signalement.

Vornahme Franz.

Zunahme unbekannt, angeblich Sohu einer gewissen Elisabethe N- Ge-