— ) IOL ( —
Ediklalladung.
1.
Nachdem Paulus Will und dessen Ehefrau, von Leihgestern, sich wegen der von demselben contrahirteu vielen Schulden, und da die Creditocen auf deren Bezahlung gedrungen, ausLech- gestern entfernt, sich auswärts vermie- rhet haben, und hierauf auf vorgängige Untersuchung, und da die Schuldenlast das Vermögen weit übersteigt, von Grosherzog!. Hofgericht zu Giesen der förmliche Concurs erkannt worden ist; so werden sämtliche bekannte und unbekannte Gläubiger des gedach, ten Paulus Will und dessen Ehefrau, edictaliter hiermit vorgeladen,
Mittwochs den 2ten Ju!y d. I, vor unterzeichneiem Amte zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen, und sich des Versuchs der Güte, in dessen Entstehung aber weiterer rechtlichen Verordnung zu gewärtigen.
Signatum Langgöns den 19ten Mai
1817, Ä Ä.
Grosherzogl. Hess, ^ustrzamt Hüktenberg.
C. G. v. Zangen.
1L
Nachdem der Ehausseeknecht Adam Trommershausen von hier, mit Hinterlassung eines geringen Vermögens, ohne eheliche Leideserben mit Tob ab- gegangen, und dann, um wegen seines Nachlasses sachgemas verfügen zu Annen, erforderlich ist, dieses össent- Uch bekannt zu machen, um diejenige aufzufordern, welche an gedachten Nachlaß irgend einen Anspruch zu machen haben; so werden alle die, welche aus irgend einem Grund an das Vermögen des Adam Trommershausen rechtliche Ansprüche zu haben glauben, edictaliter hiermit vorgeladen, um ihre Ansprüche innerhalb 4 Wochen a dato
bei unterzeichnetem Amte fo gewis zu begründen, als sie ansonsten damu ab- gewiesen, und wegen des oflerwähn- ten Vermögens das Weitere werde rechtlich verfügt werden.
Langgöns den Ichten Mai 1817.
Grosherzog!. Hess. Justiz amt Hüttenberg.
C. G. v^ Z a n g e n.
III.
Es hak das Großherzogl. Hessische Hofgericht dahier über das Vermögen des Johannes Reh von der Neumühle auf der Bieber, unterzeichneten Amtes , dermal auf der Nonnen- mühle bei Nauborn, König!. Preuss. Amtes Atzbach, das Vermögen übersteigender Schulden wegen, den Concurs erkannt und zugleich verfügt, daß im Liquidarions - Termin die Güte an- gelegentlichst zu versuchen sey.
Alle diejenigen, welche an den Johannes Reh Forderungen zu haben glauben, die nicht bereits durch Amcs- Eutscheidungcn für gegründet erkannt worden, werden daher auf Mittwoch den löten Juny d. I. vorgelavcn, um ihre Forderungen so gewiß zu liguidi- ren und der zu versuchenden Güte Halden sich zu erklären, als sie sonst mit jenen von der Masse ausgeschlossen und nach den Erklärungen der Mehrzahl der Güte halben erkannt werden wird.
Giesen am 12ken Mai 1317.
Großherzog!. Hess. Land - Amt. F o l l e n i u s.
Bekanntmachungen. c
1) Dienstag den töten künftigen Monats Juny und die folgenden Tage, Vormittags von 9 bis 12. und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr wird zu Grünberg auf dem dasigen Rathhause die von dem Herrn Hofrath Df. von Golze hinterlassene medicinische Bibliochek, nebst


