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Bekanntmachungen.
1) Der lezthin vorgenommene Verstrich, das 'Ausgraben der Erde des Wisseck-BetlS vom Ausgerinn - Canal bis an die Chaussee, an den Wenigstnehmenden, ist nicht genehmiget —vielmehr verordnet worden , daß ein nochmaliger Verstrich gehalten werden soll, wozu Termin auf Samstag den 30ten August Nachmittags 2 Uhr anberaumet worden. Wer Lüsten hat, diese Arbeit zu übernehmen und mitzustreichen, kann sich alsdann , ohnfern des Ausgerinn- Canals, wo der Anfang gemacht werden soll, einsinden, und sich der Bekanntmachung der näheren Vedingun- gen gewärtigen.
Giessen den 20ten Aug. 1817. .Grosherzogl. Hess. Stadt-Amt.
R a y ß.
2) Nachdem Esther, Meyer Samuels hinterlassene Tochter, des hiesigen Schutzjuden Jacob Kaufmann Worms Ehefrau, die Erklärung ge- than hat, daß sie mit ihrem Ehemann Nicht gemeinschaftlich handeln, daher für delfen Schulden nicht stehen, sondern sich ihre weiblichen Rechrswohl- thaken Vorbehalten wolle, so wird dieses zur Nachricht derer, welche mit erjagtem Worms in Handelsverkehr lretken, hierdurch bekannt gemacht.
Giesen am ichten Jul. 1817.
Grosherzogl. Hess. Staöt-Anlk. Rayß.
5) Zwei Violinen und eine gute Flöte hat jemand allhier zu verkaufen. Wer, sag! Ausgeber. v
4) Es ist ein gutes Elavier zu vsr- keihen, dessen Eigenrhümer man bei Ausgebern dieses erfahren kann.
5) Einige uerre Ctavierr und ekrr Flügel, sind allhier zu verkaufen. Der Eigenrhümer offerirt Lausch gegen alte Claviere. Das Nähere der Ausgebern»
6) Ein gebrauchter Kleiderfchrank von Eichenholz steht allhier zu verkaufen. Ausgeber sage bei wem»
7) Es wünscht jemand einen kleinen Kroppen - oder Kanon - Ofen, mit Röhren, zu kaufen. Ausgeber sagt wer.
K) Rahe an der Stadkkirchs sind 2 Stuben, nut ober ohne Möbeln, zu vermielhen, und kann nach Verlangen eine Küche und Kammer dazu gegeben werden, weiche Anfang Ockober bezogen werden können. Ausgeber dieses sagt wo.
9) Ein schönes vollständiges Logis von 2 Etagen, samt Waschhaus, Holzstall, und Ther! am Keller, an der Hauptstrasse gelegen, ist zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden.
Da sich dieses Logrs auch für zwei stille Haushaltungen eignen würde, ss könnte es auch einzeln abgegeben werden. Den Verleiher sagt Ausgeber.
10) Am Kreuz ist eins meublirke Stube zu vermielhen, die sogleich bezogen werden kann. Bei wem, sagt Ausgeber.
11) Eine meublirte Stube, die Anfang Ockober bezogen werden kann, ist in der Schloßgasse zu vermiethen. Der Eigenkhümer ist bei Ausgebern zy erfahren.
12) Ein Zimmer nebst einem Kabi- net aufgleicher Erde, in einem schönen Hof, geräumig genug für 2Herrn, ist


