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EdiktallaSungm.
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Da der Landwehr-Feldwebel Henrich Hahmel zu Annerod so viele Schulden conrrahire hat, daß dessen Actin Vermögen zu deren Bezahlung nicht snreicht, von Grosherzogl Hofgerrcht daher der förmliche Concurs erkannt.
Entstehung aber welkerer rechtlichem Verordnung zu gewärtigen.
Slyiatum Langgöns den löten Mai 1817.
Grosherzogl. Hess. Justizamt Hüktenberg.
C, G- v. Zangen»
Und terminus ad liquidandum aus Mittwoch den 25tenIul. anberaumt wor, den, so werden alle diejenige, weiche an den gedachten Landwehr/Feldwebel Henrich Hahmel eine Forderung zu haben glauben, edictallter hiermit vorgeladen , um in dicto termino Morgends 9 Uhr dahier zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen, sich des Versuchs dec Güte, in deren Entstehung aber weiterer rechtlicher Verfü- , gung zu gewärtigen.
Langgöns am löten Jun. 1817»
Grosherzogl. Hess. Justiz-Amt Hükkenderg.
C. G» von Zangen.
II.
Nachdem Paulus Wil! und dessen Ehefrau, von Leihgestern, sich wegen der von denselben contrahirten vielen Schulden, und da die Creditoren auf deren Bezahlung gedrungen, ausLeih- gestern entfernt, sich auswärts vermier lhel haben, und hierauf auf vorgängige Untersuchung, und da die Schuldenlast daS Vermögen weit übersteigt, von Grosherzogl. Hofgericht zu Giesen der förmliche Concurs erkannt worden ist; so werden sämtliche bekannte und unbekannte Gläubiger des gedachr
III.
Der, durch Verordnung für tob erklärte, vom Feldzüge gegen Rußland nicht zurückgekommene Train-Soldat Bernhard Fett, aus dem Gieser Land- amts- Orte Watzenborn , hat am löten Junius 1808 bei der Groshsrzoglichen General-Caffe ein Capital von 130 Gulden angelegt, welches nebst den verfallenen Zinsen, gegen Zurückgabe der Verbriefung abgetragen werden soll» ,
Da diese Verbriefung an die gesetzlichen Erben des Aüsgebliebenen nicht ausgehändigt worden; so wird derjenige, weichem solche etwa anvertrauet worden, aufgefordert, die bezeichnete Verbriefung so gewiß innerhalb zwei Monaten von heute an bei unterzeichnetem Amte vorzuzeige», als sonst dieselbe des Inhabers allenfaisigs Rechte für erloschen erkannt und den gesetzlichen Erben der Betrag in Capital und Zinsen zugetheiit werden wird.
Giesen am 25ten Mai 1817.
Grosherzogl. Hess. Land-Amt, Fo i l e n i u s.
Bekanntmachungen.
1) Auf die geschehene Anzeige des Grosherzogl. Schultheissen zu Wisseck als dasigen Steuer-Erheber, daß er
ten Paulus Will und dessen Ehefrau, edictaliter hiermit vorgeladen,
Mittwochs den 2ten July d I. vor unterzeichnetem Amte zu erscheinen, ihre Forderungen richngzir stellen, und sich des Versuchs der Güte, in dessen
von den hiesigen Einwohnern die dorthin schuldigen Steuern von ihren Besitzungen im dortigen Bann, eingefordert hatte, aber keine Zahlung erfolgt seye, wird denjenigen hiesigen Einwohnern , welche Steuer nach Wisseck
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