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2) sine dergleichen Weste, wsrinnen ein Federmesser nut weissem Horn- stiel und ein gewöhnliches Feuer- geschlrr befindlich gewesen,
Z) ein schwarz seidenes Mannshalstuch, , ,,
4) ein linnenes weisses Unteryals- tuch,
5) ein paar dunkelblau tuchene lange Beinkleider,
6) ein paar Mannsschuhe mit grosen zweieckigten Schnallen, von weisser Compofition,
7) ein rothgestreiftes baumwollenes Sacktuch, worinnen 24 fr. eingebunden gewesen,
8) eine Tabakspfeife, bestehend aus einem hölzernen Kopf mit weissem Blech beschlagen- und Rohr von Horn, sodann
9) ein lederner Tabaksbeutel, wel h.' sämmtucke •Stüde Tags zuvor gebraucht, und des Ädenos beim Auskleiden zusammen auf den -rstsch gelegt waren, gestohlen worden.
Man bringt diesen Diebstahl mit der angelegentlichsten Bitte jur angr^ m-'nen'Kenntnis, da, wo sich ein oder das andere der gestohlenen Stucke entdecken sollte , solches in ger ichtlichen Beschlag ui «ehmeu, uno gegen den Ko- tlen-Er'satz gefällige Nachricht an die unterzeichnete Gerichisstelle gelangen zu W Großenbuseck den 1. Dec. 1617.
Großherzogl. Hess F>eyherrl.v. Busecklsches Iust-.z-Amt das.
Reiz.
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8) In Nro. 208 auf dem Markt ist das untere Stockwerk, nedst einem Theil im Keller, Scheuer und im Stall, auf zehn Jahre zu vermiethen , und das Nähere in Nro. 11. zu erfahren.
9) In der Neustadt nahe an der Kühgaß in Nro. 570. ist ein Logis, bestehend in 2 großen und einer kleinen Stube, nebst Holzplaz zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden.
10) Auf dem Kreuz ist eine grofe meublrrte Stube und eine daran stossende kleinere, zu vermiethen, die sogleich bezogen werden können. Bei wem, ist bei Ausgebern zu erfahren.


