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8) Bei Joseph Marcus Flett in der Wallkhorstrase ist eine geräumige meublirke Stube liebst Kabtnet zu ver- lehnen, wovon sogleich -Besitz genommen werden kann»
9) Nahe am Kanzleibau ist ein Logis, bestehend in 5 Stuben, 2 Kammern, Küche, Keller und Holzboden zu vermiekhen, welches im Januar k. I, bezogen werben kann. Ausgeber dieses sagt bei wem.
10) Zwei Zimmer mit oder ohne Möbeln sind am Marktplaz zu vermie- then, die sogleich bezogen werden können. -Nei Ausgebern ist der Eigenthü- mer zu erfragen.
11) Zwei Stuben mit oder ohne Möbeln', nebst einer Kammer, sind in der Asterweger Straffe zu vermiekhen, und können sogleich bezogen werden. Bei wem, sagt Ausgeber dieses.
12) Bei Friedrich Rühl in der Wall- thorsirase sind 5 Stuben, 1 auch 2Kammern , Keller, Küche und Hoizplaz zu vermiekhen.
13^ Auf dem Selzersweg, ohnweit des Gasthauses zum Hirsch sind zwei meublirte Zimmer zu vermiekhen, die sstgieich bezogen werden können. Das Nähere Ausgebern.
14) Langsdorfs Reise um die Welt, auf Schrelbpapicr mit vielen Kupfern, völlig rein erhalten und gur eingebunden ist um 2/3 des Ladenpreises aus der Hand zu verkaufen. Bei Ausgeber dieses ist zu erfahren wo.
Literarische Anzeige.
Die am dritten Reformations-Jubelfeste von dem Herrn Superinken- denken Dr. Palmer in Giessen ge,
halkene Predigt ist bei Fr. Heyer gegen 6 fr« zu haben.
Aufforderung einen ausgefangcncn undekannrm
Dnuden dennffend.^
Unterm Heu Mai d.J. ist der, un- tenstehendermaaßen signalisirte Knabe von 7—ÜJahren in dem dahiesigerr Amksorte Langgöns in einem der Bcr- zweisinng ähnlichen Zustande aufgefan, gen und von ihm angegeben worden, er komme jenseits des Rheins her- feine Mutter habe ihn twr dem hiesm gen Orte verlassen, versprochen, ihr da, wo sie ihn zurückgelussen,_ wiede- abzuhoien, dies jedoch unterlassen, und er könne sie nirgends aufstndcn. Ohngeachtet man nun den obigen Knaben , von welchem keine nähere Angaben wegen seiner Familie und sonstigen Verhältnissen zu erhalten stehen, mit höherer Genehmigung auf Amts- Kosten zur Verpstegung veraccordirk und sich viele Mühe gegeben hak, näheren Aufschluß wegen desselben zu erhalten, so hat doch dies bisher nicht bewirkt werden können; man sichet sich daher veranlaßt, den Weg der öffentlichen Bekanntmachung einzuschlagen, und nicht nur die Eltern oder Verwandten des besagten Knaben hierdurch aufzufordern, sich desselben schuldigst anzus nehmen und deshalb bei unterzeichneter Behörde sich zu melden, sondern fordert auch alle die Personen, welche über die Herkunft,'Familien - und Vcr- mögens - Verhältnisse des ersagtcn Jun, gen irgend eine Auskunft zu erkheileu vermögen , hierdurch angelegentlichst und auf das dringendste auf, die desfalls ihnen bekannte Notizen hiesigem Amte baldmöglichst mitzukheilen.
Signat. Langgöns den, 20. Oct. 1^17.
Groshcrzogl. Hess. Jnst'tz - Amt Hüttenberg.
I. v. Zange n.


