Ausgabe 
6.12.1817
 
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) S14 ( **

Pokizsy i Bekanntmachung.

Da der Preis des Ochsenfieisches^ -da 1(7fr. LPfenn. auf 15 kr. mit Ein­schluß dec Laternenpfenninge, herab­gesetzt ist, und dieser Preis mit dem 4ten dieses anfängt, so wird dieses zu jedermanns Nachricht bekannt gemacht.

G^jsen, den 2tenDec. 1617.

Grosherzogl. Hessische Polizey- Deputation das»

E-iktatta-ungrn.

I.

Der hiesige Echießhausbeständer Johann Philipp Wagner hat eine sein Vermögen weit übersteigende Schulden­last contrahirt, weshalben der förm­liche Concursprozeß erkannt, und Ter­min ad iiquidandum auf

Freitag den 2aten Januar 1818.

Vormittags 9 Uhr Sn beraumt worden. Es werden daher alle diejenige, welche an ersagten Jo­hann Philipp Wagner eine rechtliche Forderung haben, hiermit edictal/ter vorgeladen, alsdann unfehlbar bei un­terzeichneter Behörde zu erscheinen und ihre Forderungen klar zu stellen, ge, genfalls sich zu gewärtigen, daß sie von dieser Masse ausgeschlossen und nicht weiter gehört werden.

Giessen den 25ten Nov. 1817.

Grosherzogl. Hess. Stadt-Amt. R a y ß.

II. Aufforderung der Gläubiger des Eonrad Rumpf im Hirsch und dessen Ehefrau zu Langgöns betreffend.

Da die, gegen rubricirte Eheleute tingeklagte Schulden die gerichtliche Taxation deren gesammten Vermögens übersteigen, jene jedoch bei einer öf- fekitlicheu Vergantung ei-nen erhöhten

Werth desselben und bei statt findeff- dem Versuch der Güte, einen Nachlaß der Gläubiger und ein gütliches Arran­gement mit denselben erhoffen, auch behaupten, daß sie keine weitere alS die eingeklagte, bereits bekannte Schul­den, hätten , es aber vor allen Dingen nöthig ist, über den leztern Punkt Ge­wißheit zu erhalten , und hochverord­netes Hofgericht zu Giesen daher bett förmlichen Concurs nur in eventum erkannt Hat z so werden hierdurch edic- taliter alle bekannte und unbekannte Gläubiger der Conrad Rumpfischeu Eheheleute dahier im Hirsch vorgela­den , um

Mittwochs den loten De­ck m b e r d. I. Vormit­tags um 9. tthr

sich vor unterzeichneter Gerichtsstelle mit ihren allenfalls m Händen haben­den Dokumenten einzufinden, sich das Resultat des Erlöses des, bis hierhin versilbert seyn werdenden gesammten Vermögens' vorlegen zu lassen und Ver- gleichsöorschläge zu erwarten, bei nicht statt findender- Güte aber ihre Forde­rungen richtig zu stellen im Nicht- erscheinnngsfall inzwischen sich in einem, wie in dem andern Falle gänzlicher Ab- weisung mit ihren Fordeungen an die Conrad Rumpfische Eheleute und deren V^rmögensmasse zu gewäetigen. Siena- tum Langgöns den 29. Oct. 1817. "

Grosherzogl. Hess. Justiz-Amt Hüttenberg.

I.von Zangen.

III.

Diejenigen, welche an die Vermö­gensmasse der verstorbenen Wittwe von Heinrich Roth aus Mainzlar Forde­rungen zu haben vermögen, werden Gemäßheit von Seiten Grosherzogl» Hofgerichte dem Landamte ertheiiten Auftrags, zur Anzeige und Begrün-

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