Einzelbild herunterladen

) i4r (

praclufiv^ Deceete.

Alle diejenigen, welche ihre allen- falstge Forderungen an den gewesenen Pfarrer zu Kirchlotheim und jetzigen Sreuerrekrrsicator Dornseif auf die un- kerm löten Nov. v- I» ergangene Auf­forderung in dem dazu vorberaumt ge­wesenen Termin nicht angczeigt und richtig gestellt haben, werden nunmehr in Gemasheit derselben, Kraft dieses damit von dec Masse ausgeschlossen.

Signatum Giesen den 26. Jul, 1617. Von Commissions wegen.

W i n h e i m.

II.

Nachdem Grosherzogl. Hessisches Hofgericht dahier dem Unterzeichneten die Beendigung des gegen den Erbleih- Muller Friedrich Cautz zu Bischoffen erkannten Concurses gnädig aufgetra­gen hat, so werden nunmehr alle die­jenigen, welche in dem von Grosher- zogl. Instizamt zu Königsberg auf den 23len Octoder 1611. zur Liquidation der sämtlichen Schulden anberaumt ge­wesenen Termin nicht erschienen sind, und ihre allenfaisiqe Forderungen an den gedachten Gemeinschuldner nicht angezeigt und richtig gestellt haben, in Gemasheit dieser ergangenen Auf­forderung vom 17ten Sept. 1611 hier­mit und 'n Kratt dieses von der Masse gänzlich ausgeschlossen.

Sign. Gkeien den 28ten Jul. 1617.

Vermöge Auftrags Grosherzogl. Hess. Hofgerichts dahier.

W i n h e i m, Secretair.

Ediktalladungen.

Gegen den Gesamt Justitz-Kanzlei- Dkrektor Meister zu Hungen sind so viele Gläubiger aufgerretten, daß eine

Vermögens - Untersuchung und die Auf­stellung eines Status actrvorum et passi- vorum von Richteramts wegen hat ver­ordnet werden müssen.

Zur Berichtigung dieses letzteren ist es zu wissen nöthig, ob und welche weitere Forderungen annoch an densel­ben gemacht werben.

Es werden daher alle diejenigen, welche ihre Forderungen an denselben entweder nicht gerichtlich angeklagt, oder bei dem Commissario angezelgr ha­ben , hiermit vorgeladen, in dem auf den 23ten August t. I. bestimmten Ter­min, entweder in Seibstperson oder durch gehörig Bevollmächtigte ayf da- hicsigem Cantzleibau so gewis zu er­scheinen-, ihre Forderungen ad froto- coiium anzuzeigen und gehörig zu be­gründen, als sie andern Falls damit nicht weiter gehört, sondern ausge­schlossen werden.

Giesen den 17ten Jul. 1817.

Grosherzogl. Hess. Hofgericht dascldst.

W i n h e i m.

H.

Zur Richtigstellung des, überden Nachlaß der ehehin zu Fellingshausen, Grosherzogl. Hess. Landamts Giesen, verstorbenen Witkwe des alldort gestan­denen Grosherzogl. Revierförsters Koch, errichtet werbenden Inventare, rst zu wissen nöthig, ob Forderungen an die­sen Nachlaß gemacht werden.

Von Grosherzogl. Hvfgericht da­hier zu diesem Invenkarisakionsgeschäft gnädig comittirt, fordert der Unter­zeichnete alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderun­gen an denselben zu haben vermeinen, hiermit Kraft dieses Auftrags unter dem Rechtsnachrheil auf, solche so ge­wis binnen 4 Wochen a dato bei ihm anzuzeigen und richtig zu stellen, als sich