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praclufiv^ Deceete.
Alle diejenigen, welche ihre allen- falstge Forderungen an den gewesenen Pfarrer zu Kirchlotheim und jetzigen Sreuerrekrrsicator Dornseif auf die un- kerm löten Nov. v- I» ergangene Aufforderung in dem dazu vorberaumt gewesenen Termin nicht angczeigt und richtig gestellt haben, werden nunmehr in Gemasheit derselben, Kraft dieses damit von dec Masse ausgeschlossen.
Signatum Giesen den 26. Jul, 1617. Von Commissions wegen.
W i n h e i m.
II.
Nachdem Grosherzogl. Hessisches Hofgericht dahier dem Unterzeichneten die Beendigung des gegen den Erbleih- Muller Friedrich Cautz zu Bischoffen erkannten Concurses gnädig aufgetragen hat, so werden nunmehr alle diejenigen, welche in dem von Grosher- zogl. Instizamt zu Königsberg auf den 23len Octoder 1611. zur Liquidation der sämtlichen Schulden anberaumt gewesenen Termin nicht erschienen sind, und ihre allenfaisiqe Forderungen an den gedachten Gemeinschuldner nicht angezeigt und richtig gestellt haben, in Gemasheit dieser ergangenen Aufforderung vom 17ten Sept. 1611 hiermit und 'n Kratt dieses von der Masse gänzlich ausgeschlossen.
Sign. Gkeien den 28ten Jul. 1617.
Vermöge Auftrags Grosherzogl. Hess. Hofgerichts dahier.
W i n h e i m, Secretair.
Ediktalladungen.
Gegen den Gesamt Justitz-Kanzlei- Dkrektor Meister zu Hungen sind so viele Gläubiger aufgerretten, daß eine
Vermögens - Untersuchung und die Aufstellung eines Status actrvorum et passi- vorum von Richteramts wegen hat verordnet werden müssen.
Zur Berichtigung dieses letzteren ist es zu wissen nöthig, ob und welche weitere Forderungen annoch an denselben gemacht werben.
Es werden daher alle diejenigen, welche ihre Forderungen an denselben entweder nicht gerichtlich angeklagt, oder bei dem Commissario angezelgr haben , hiermit vorgeladen, in dem auf den 23ten August t. I. bestimmten Termin, entweder in Seibstperson oder durch gehörig Bevollmächtigte ayf da- hicsigem Cantzleibau so gewis zu erscheinen-, ihre Forderungen ad froto- coiium anzuzeigen und gehörig zu begründen, als sie andern Falls damit nicht weiter gehört, sondern ausgeschlossen werden.
Giesen den 17ten Jul. 1817.
Grosherzogl. Hess. Hofgericht dascldst.
W i n h e i m.
H.
Zur Richtigstellung des, überden Nachlaß der ehehin zu Fellingshausen, Grosherzogl. Hess. Landamts Giesen, verstorbenen Witkwe des alldort gestandenen Grosherzogl. Revierförsters Koch, errichtet werbenden Inventare, rst zu wissen nöthig, ob Forderungen an diesen Nachlaß gemacht werden.
Von Grosherzogl. Hvfgericht dahier zu diesem Invenkarisakionsgeschäft gnädig comittirt, fordert der Unterzeichnete alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen an denselben zu haben vermeinen, hiermit Kraft dieses Auftrags unter dem Rechtsnachrheil auf, solche so gewis binnen 4 Wochen a dato bei ihm anzuzeigen und richtig zu stellen, als sich


