Au Bestreitung der Kirchenbau-Kosten, welche von denen hiesigen Parochia- nis getragen werden muß, ist von höchsten Orten gnadigst verordnet worden, daß vor der Hand nur allein die Zinsen von denen entlehnten Kapitalien, sodann ein Fond von etwa 2000 fl., damit hieraus, wenn etwa ein Capital aufgekün- diget werden sollte, solches sogleich abgetragen werden könnte, ausgeschlagen, und die Erhebung nach Elasten erfolgen solle.
Jedem Parochiano soll aber frcy stehen, sich nach seiner eigenen Ueberzeu- gung zu bestimmen, welche Elaste nach seinem besitzenden Vermögen, Einkommen und Bewerb, er einzunehmen habe, dessen Revision nachmals, denen Deputirten derer Eollegien — des Stadtraths und der Bürgerschaft, um jedem nach seinen bekannten Verhältnissen, die ihm zukommende Classe anzuweisen, Vorbehalten bleiben solle. Es sind demnach 10 Elasten bestimmet worden, und verhoffet man, daß wenn
die erste Classe auf 10 ss- die zweite---- 9 -*■
die dritte — — — 8 —• Die vierte —* — —‘ 7 — Vie fünfte--— — 6 —
die sechste —. — 5 —“
die siebente--4 —9
die achte «— —* — 3 —» die neunte — — — 2 — die zehnte-^- —- — 1 —• jährlichen Beytrag vor der Hand bestimmt und jeder hiesige zur Concurrenz verbundene Einwohner, sich in die ihm zukommende Classe einzeichnen werde, so viel zusammen gebracht werden könne, daß einsweilen die Zinsen von denen verflossenen Jahren bestritten werden können.
Man wird demnach, sogleich nach dieser Bekanntmachung den Ausrufer Mott, mit dem solchem behändigten Verzeichnis der Parochianorum, herumschicken


