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Stallung, Scheuer, Hofraum und Hinterzarten rin untern Theil des Dorfes, an der Haupkstrase gelegen , sodann
2) ein Wohnhaus nebst Scheuer, Stallung, Hofraum und Hinter- garten, an der Hauptstrafe, neben Philipp Deubel,
Lis den 29ten dieses Monats, Nachmittags 2 Uhr in loco Wisteck in ersterer Hofraithe unter den alsdann bekanntgemacht werbenden Bedingungen, öffentlich versteigert werden.
Giesen den Een Jul. LÜI6.
Grosherzogl. Hess. Stadt-Amksft- cretartat das.
Staudinger.
Z) Da die Ludwig Buschen Witwe dahier, entschlossen ist, ihr besitzendes Brauhaus auf 6 Jahre zu verleihen; so wird hiezu Termin auf den 5ten August d. I. Nachmittags 2Uhr anberaumt, mit der Bemerkung, daß die Verleihung unter Vorlage der Bedingungen rn der Behausung des Weinwirths Loos Statt finden wird.
Giesen den 26ten Jul. 1816.
Grosherzogl. Hess. Stadt-Amtsse- crekariat das.
S t a u d i n g e r.
4) Montags den Zten Ang. Nachmittags 2 Uhr und folgende Tage, sollen in der Wohnung des Herrn Baron von Dcvall in der Schäferei, Tische, Stühle, ein Sopha, ein Schreibtisch, Schränke, Bettladen und Küchen- geräthe, wie auch eine noch wenig gebrauchte Caise, an den Meistbietenden gegen gleichbaare Zahlung versteigert werden.
Sodann soll Freitags den 9. August Nachmittags pünktlich zwei Uhr, das Mohnhaus hi der Schäferei, samt
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Hausgarten, Scheuer und Stallung, auf sechs Jahre, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen , meistbietend vermierhet werden.
Giesen den 24tenJul. 1816.
Müller, Hofgerichts-Advokat.
6) Die beiden untersten Etagen in dem großen von Schmaikalderschen Hause am Wallkhor, nebst Garten und allem was bisher dazu abgegeben wurde, sollen vom Ilten November d. I. an auf weitere 5 Jahre
Donnerstag den Iten August Nachmittags um 2 Uhr
in der Wohnung des Unterzeichneten an den Meistbietenden verstrichen werden«
Giesen den Ilten Iulii 1816.
§a & er, Advokat«
6) Da die künftige Ehefrau von Salomon Marmelstein zu Daubringen, Judel Susmann Löwensteins Wittwe, bei Amte die Erklärung gethan, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben , sondern sich vielmehr ihre weiblichen Rechts- wohlkhaten Vorbehalten wolle; so wird dieses hierdurch zur allgemeinen Kennt, niß gebracht. ‘
Giesen am 14ken Mai 1816«
Grosherzogl. Hess. Land-Amt F o l l e n i u s.
7) Nachdem des in den Grosherzogl. Schutz nach Wisseck recipirten Moses Kuders, von Heuchelheim, Ehefrau, Beß, des Juden Samuel Rosenthals Tochter, sich erklärt hat, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, sondern sich in Rücksicht der von demselben con, krahirk werdenden Schuldem ihre weib
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