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Edikralladungen.
1.
Alle diejenige, welche an die Ver- lasssnschaft dec dahier verstorbenen Fräulein Louise von Asseburg, aus irgend einem Grund eine Forderung zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, solche binnen 3 Wochen a dato, bei Unterzeichnetem anzuzeigen, und richtig zu stellen, oder sich zu gewärtigen , daß sie nach Ablauf dieser Beit nicht weiter gehört, sondern von der Masse ausgeschlossen werden.
Signatum Giesen den loten Iulri 1816, x .
Vermöge Auftrags.
Hauser.
II.
Sammtliche- sowohl bekannte als Allbekannte Gläubiger des am 17ten d. M. zu Wikstadt verstorbenen Mili- tair - Chirurgen Klein vom Leibregiment werden hiermit aufgcfodert, ihre Federungen von jezt an binnen ^Tagen bei unterzeichnetem Gericht so ge- wis anzuzeigen und so weit thunlich zu liguidlren ; widrigenfalls sie sich zu gewärtigen haben, damit nicht wei- rer gehört, sondern von der Verlassenschaftsmasse prarludirt zu werden.
Giesen den 27ten Julius 1816.
Grosherzogl. Hess. Leibregimentsgericht allda.
Zimmermann. Büchner, in Abwesenheit des Staabsaudittur Amend.
III.
Charlotte Justine, eine gebohrne Eefchhornin von Grüningen, wetcheisich im Jahr 1798. in gedachtem Grüningen Conrad Mohr von Annerod, Amts
Hüttenberg verheirakhet, und mit bem? selben auch ein Kurd erzeuget, hat gedachten ihren Ehemann mit dem erzeugten Kinde böslicher Weise vor ohnges fähr 5 —6Jahren verlassen, ohne daß dieselbe bis jezt etwas von sich hören lassen. Es wird daher gedachte Ehefrau Charlotte Justine Conrad Mohrin, auf Mittwoch den 31tenJulii d. I., peremtorischen Frist, vor unterzeichnetes Amt öffentlich vorgeladen, um sich auf die von gedachtem ihrem Ehemann , wegen Aufhebung dieser Ehe erhobene Klage zu verantworten, ober sich zu gewärtigen, daß in deren unge- horsamlichen Aussenbleiben, auf ferneres Anruffen, gegen sie ergehen wird, was Rechtens.
Langgöns Amts Hüttenberg den 27ten April 1816.
Grosherzogl. Hess. Justitz - Amt Hüttenberg.
C. G. von Zangen, Grosherzogl. Hess. Regierungs- rath und Justitz-Amlmatni.
Bekanntmachungen.
1) Nachdeme Grosherzogl. Hessische Regierung auf Ansuchen der Handelsleute gnädig gestattet hat, daß Donnerstag den Iren August ein nochmaliger Vieh - und Krämer-Markt dahier gehalten werden dürfe, so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Giesen den Lten Jul. 1816.
Grosherzogl. Hess. Stadt-Amt. R a y ß.
2) Auf Ansuchen der Wilhelm Wil- lischen Relicken in Wisseck sollen die, denselben zugehörigen beiden Hofrai- then daselbst, als
1) ein Wohnhaus nebst geräumiger Stak


