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aufmerksamen Lanbwirthe unbekannt seyn, und bedürfe es für diese einer Erinnerung daran nicht; indessen be­rechtige die Gefahr eines neuen schreck­lichen Wiedererscheinens der kaum ver­schwundenen, durch den Krieg herbei­geführten Viehseuche nur zu sehr zu dec Furcht, daß Einzelne sich hinsichtlich der Fütterung mit verdorbenem Heu Nachlässigkeit zu Schulden kommen las, sen mögen. Zür Vermeidung einer, unabsehbares Unheil bringenden Nach, käjlrgkeit in gedachter Hinsicht, mache man auf die Gefahr der Fütterung mit schlechtem Heu aufmerksam, und em­pfehle folgende Mittel zur Beseitigung derselben:

1) Ist zu rachen, das unverdor, hens, aber ansgesogene, kraftlose Heu vom kräftigen abzusondern, beim Füt­tern aber das unkräftige Heu mir kräf­tigem oder mit sonstigem guten Futter, von Äletr Wicken u. f. w. zu vermischen.

2) Ist das mit Lehmüberzug vor, unreinigte Heu durch Schlagen und Dre- schen auf den Tennen und demnächst durch leises Aufheben und Schütteln, damit der Staub am Boden liegen -leibe, zu reinigen.

5) Laßt sich das Heu von dem Lehm, Überzüge auch durch Kochen mit Was­ser reinigen, indem dann die Brühe Vom erdigen Bodensatz vorsichtig abge­gossen und dem Bich zum Gekränke ge­reicht wird. Indessen ist diese an sich kostspielige Art der Reinigung da zu

meiden, wo sich fauler Schlamm oder Schimmel auf bas Hru festgesetzt hat, indem dieser in der Abkochung aufge- löset wird. In diesem Falle ist das Dreschen des Heues vorzuziehen, wo­durch der trocken gewordene Schlamm oder Schimmel verstirbt.

4) Faulgewordenes Heu darfdurch- aus nicht gefüttert werden und wird am besten tief in die Mistgrube vergraben.

5) Heu, welches vielen faulen Schlamm und Schimmel enthalt, muß als faules betrachtet werden.

6) Es ist durchaus nothwentz kg, auf Ven Heuboden nachzusehen, ob alles aufgebanzte Heu trocken sey. Das feucht gefundene muß wieder abgewor­fen und getrocknet werdest.

7) Wo das Heu zwar nicht ganz faul geworden ist, aber doch einiger­maßen gelitten hak, da ist es räthlich, das Heu nur mit vielem andern Fut­ter von unverdorbener Güte demViehe zu reichen. Auch thur man in diesem Falle wohl, dem Futter mehr Salz, als gewöhnlich, zuzusetzen.

Auf Befehl Großherzogl Hessischer Regierung wird solches hierdurch zue allgemeinen Kenntniß gebracht, und Jedermann zur Befolgung dieser wohl- lhätigen Vorkehrungen aufgemunterk-

Giesen den 25ten August 1816.

Bürgermeister und Rath dahier-