Ausgabe 
22.7.1815
 
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EdiktalladungM. i.

Dec Johannes Ieckel von Kirche göns har so viele Schulden contrahlrt, daß dessen Acrw- Vermögen zu deren Bezahlung nicht aureicht, und daher von Grosherzogl. Hess. Hofgencht zu Giesen der förmliche Concurs erkannt worden.

Alle diejenige, welche an ersagten Johannes Ieckel ex quo-cunque capite eine Forderung zu Haden glauben, wer­den daher ediclaliter hiermit vorgsla- den, um

Mittwochs den 21ren August d. I. vor unterzeichnetem Amt zu erjcheinen, 'ihre Forderungen richtig zu stellen , und darauf wettere amtliche Verfügung, im RichcerscheilMngsfall sich des Aus­schlusses von der Masse zu gewärttgen«, Langgöns Amts Hüttenberg den oO»

Grosherzogl. Hess. Justiz - Amt daselbst.

C. G. von Zangen

II.

Der 1755, in dem Gleser Lanb- amtsorte Heuchelheim gebohrne, und feit 40 Jahren abwesende Georg Chri­stian Gerßler, oder dessen Leibeserben/ «erden, die jenem angefallene, il^ ei­nem geringen Häuschen bestehende Erb­schaft, innerhalb drei Monaten so ge- wis anzutreken und sich hierzu zu be- «laubigen, vorgeladen, als die hresi- aen gesetzlichen Verwanb'en sonst, ge­gen Sicherheitsleistung, darinn werden eingesetzt wervem

Giesen am 21ten Juni 1815« Grosherzogl Hess. Land- Amt-

Follen jus.

III.

Peter Dingel aus dem Giefer Land- amtsorte Fellingshausen, ist vor eini­gen Monaten, mit Zurucklassung meh­

rerer minderjährigen Kinder, gestorben. Da dessen Vermögensnachlaß gering ist, und mehrere Gläubiger desselben sich bereits gemeldet haben: so werden, auf Verlangen der Vormünder dec Blngelschen Kinder, alle diejenigen, welche Schuldforderungen an jenen Nachlaß zu haben vermeinen, hrer- durch öffcntilch

auf Zreytag den 4ten August b. j= votgeladen, um dieselben sogewisiklar zu stellen, als sonst bei Einweisung der Gläubiger auf ihre Forderungen kerne Rücksicht genommen »derben wird.

In Betreff derjenigen Gläubiger, welcher Forderungen gerichtlich versi­chert sind, wird das Nöthige, auch ohne ihr Erscheinen, von Amts wegen gewahrt werden.

Giesen am 27ten Iuny 1819. Grosherzogl. Hess. Land- Amt.

F o l l e n l tt 6«

Bekanntmachungen'.

1) Sämtliche hiesige Einwohner Werden hierdurch benachrichtigt,datz sie für die Zukunft, die monatttchen Einquartierungs-Billets, zur Auswech­selung gegen Haupt - Billets , jebesmal in den vier ersten Tagen des nachstsol- genden Monats, des Vormittags von 7 bis 9Uhr so gewiß bei der unterzeich­neten Behörde abzugeben haben, als sie sich sonst gewärtigen Mussen, datz bei Gleichstellung der Einquartierungs- Lasten, keine Rücksicht auf sie genom­men werden wird.

Giesen, den iZten Iuly 1815.

Großhcrzogl. Hessisches Etap­pen- Commissariak das.

Emmerling.

it. Fran^

2) Nachbemerkte, dem Burger und Fuhrmann Ludwig Klingeihöfer dahlec jB-hmde Grundstücke, als