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EdiktalladungM. i.
Dec Johannes Ieckel von Kirche göns har so viele Schulden contrahlrt, daß dessen Acrw- Vermögen zu deren Bezahlung nicht aureicht, und daher von Grosherzogl. Hess. Hofgencht zu Giesen der förmliche Concurs erkannt worden.
Alle diejenige, welche an ersagten Johannes Ieckel ex quo-cunque capite eine Forderung zu Haden glauben, werden daher ediclaliter hiermit vorgsla- den, um
Mittwochs den 21ren August d. I. vor unterzeichnetem Amt zu erjcheinen, 'ihre Forderungen richtig zu stellen , und darauf wettere amtliche Verfügung, im RichcerscheilMngsfall sich des Ausschlusses von der Masse zu gewärttgen«, Langgöns Amts Hüttenberg den oO»
Grosherzogl. Hess. Justiz - Amt daselbst.
C. G. von Zangen
II.
Der 1755, in dem Gleser Lanb- amtsorte Heuchelheim gebohrne, und feit 40 Jahren abwesende Georg Christian Gerßler, oder dessen Leibeserben/ «erden, die jenem angefallene, il^ einem geringen Häuschen bestehende Erbschaft, innerhalb drei Monaten so ge- wis anzutreken und sich hierzu zu be- «laubigen, vorgeladen, als die hresi- aen gesetzlichen Verwanb'en sonst, gegen Sicherheitsleistung, darinn werden eingesetzt wervem
Giesen am 21ten Juni 1815« Grosherzogl Hess. Land- Amt-
Follen jus.
III.
Peter Dingel aus dem Giefer Land- amtsorte Fellingshausen, ist vor einigen Monaten, mit Zurucklassung meh
rerer minderjährigen Kinder, gestorben. Da dessen Vermögensnachlaß gering ist, und mehrere Gläubiger desselben sich bereits gemeldet haben: so werden, auf Verlangen der Vormünder dec Blngelschen Kinder, alle diejenigen, welche Schuldforderungen an jenen Nachlaß zu haben vermeinen, hrer- durch öffcntilch
auf Zreytag den 4ten August b. j= votgeladen, um dieselben sogewisiklar zu stellen, als sonst bei Einweisung der Gläubiger auf ihre Forderungen kerne Rücksicht genommen »derben wird.
In Betreff derjenigen Gläubiger, welcher Forderungen gerichtlich versichert sind, wird das Nöthige, auch ohne ihr Erscheinen, von Amts wegen gewahrt werden.
Giesen am 27ten Iuny 1819. Grosherzogl. Hess. Land- Amt.
F o l l e n l tt 6«
Bekanntmachungen'.
1) Sämtliche hiesige Einwohner Werden hierdurch benachrichtigt,datz sie für die Zukunft, die monatttchen Einquartierungs-Billets, zur Auswechselung gegen Haupt - Billets , jebesmal in den vier ersten Tagen des nachstsol- genden Monats, des Vormittags von 7 bis 9Uhr so gewiß bei der unterzeichneten Behörde abzugeben haben, als sie sich sonst gewärtigen Mussen, datz bei Gleichstellung der Einquartierungs- Lasten, keine Rücksicht auf sie genommen werden wird.
Giesen, den iZten Iuly 1815.
Großhcrzogl. Hessisches Etappen- Commissariak das.
Emmerling.
it. Fran^
2) Nachbemerkte, dem Burger und Fuhrmann Ludwig Klingeihöfer dahlec jB-hmde Grundstücke, als


