Ausgabe 
13.5.1815
 
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pslizep - Publicandum.

Der Preis des Ochsenfleisches ist Vom 8ten dieses an , auf 12 Kreuzer mit Inbegriff des Laternengeldes, bestimmt worden, wovon das Publicum hiermit benachrichtiget wird.

Giesen den 10ten Mai 1815.

Grosherzog!. Hess Polizey-De- putation das.

praclusw - Deerer.

Da die in der Edictalladung vom 25tenMärz L I» zur Meldung der Gläubiger des auf hiesiger Universität studiert habenden Sind, medicina«, Mause aus Hallenberg, anberaumte Frist nunmehr verstrichen ist, so wer­den diejenigen, weiche sich mit ihrer etwaigen Foderung nicht gemeldet ha­ben,^» dem dahier zurückgelassenen Nachlasse des Schuldners hiermit aus- geschloffen. Giesen den 5. Mai 1815.

Grosherzogl. Hess. Disciplinar- Gericht.

Vr. K ü h n ö l,

-» A. Rector der Universität.

Bekanntmachungen.

1) Nachdem Grosherzogl. Hessische Regierung dahier auf Ansuchen der Handelsleute verstärket hak, daß Mikk, woch den 7tenJuny Vieh - und Kra­mer-Markt dahier gehalten werden dürfe, so wird solches zur Nachricht hierdurch bekannt gemacht.

Giesen den lOtenMai 1815.

Grosherzogl, Hess. Stadt-Amt. Ra y ß.

2} Die von Conrad Kreiling da­hier im verflossenen Jahr von seiner Mutter, Johann Melchior Kreilings Wittwe, erstrichene Gütherstücke, nem- iich

1 Morgen Acker aufder grosen Waid, stößt auf den Pfuhl, das Stück «ach Giesen hm.

. 1/4 M. 22 R» 12 Sch. Wiesengarken an der Lahn , an dem Pfarrgut und Daniel Balser, giedt 6Alb. Zins in Kasten und ist zhdfr.,

sollen Montag den 22ten dieses Mo­nats des Nachmittags um 2. Uhr auf dahiesigcm Rathhaus, unter den als­dann bekannt gemacht werdenden Ve- dingungtn, öffentlich an den Meistbie­tenden verkauft werden»

Giesen den 5tenMai 1815.

Grosherzogl. Hess. Stadt-Amtssr- cretariat das.

S t a u d i n g e r.

5) Mittwochs den 17ken dieses, Morgens 9 Uhr, sollen in dem Cross- dorfer Forst , in dem sogenannten Wäl- derfeld und Gehren, 50 Klafter Bu­chenholz und 1800 dergleichen Wellen, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öf- fenilich gegen gleich baare Zahlung versteigt werden, welches auf Requisi­tion Herzoglichen Amts zu Atzbach hier­mit bekannt gemacht wird.

Giesen den 4ten Mai 1815.

Grosherzogl. Hess. Stadt-Amt. R a y ß.

4) Durch den hiesigen Briefträger ist die Anzeige gemacht worden, daß ihm schon früher und bis jezt noch von mehreren Correfpondenten hiesiger Stadt zugemurhek worden scye, die Briefe abzugeben, und den andern Tag erst das darauf haftende Postporto in Empfang zu nehmens wodurch er aber schon um mehrere Ausstände gekommen feye, die er zu notiren vergessen hakte. Bei mehrmaliger Verweigerung dieser Zumukhung, solle ihm dies nicht zum an­ständigsten ausgenommen worden feyn. Um diesem für den Brieftragersdienst ganz unangeyehmek Misbranch abzn-

> helfen.