Ausgabe 
11.2.1815
 
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ft re Ober- und Unter-Beamte, Marsch- Commissarli, £)b<r< Amt- und Schul­theissen , auch Vorstehers der Gemein­den bei eigener Verantwortung hierauf Lenau zu halten , die Uebertrekere ohne einige Nachsicht anzuzeigen und zu be­strafen , zu -welchem Ende dann diese Verordnung in Unfern Fürstlichen Lan­den durch den Druck zu jedermanns Wissenschaft bekannt zu machen, und daß darüber fürkerhin steifund vest ge­halten werde, die nöthiqe und erfor­derliche Befehle an die Behörde abzu- lassen sind. Urkundlich Unserer eigen­händigen Unterschrift und aufgedruck- ten Fürstlichen Geheimen-Insiegels.

Darmstadt, den 24 Februarii 1775.

Ludwig, Landgraf zu Hessen.

(L. 8.)

lautende Verordnung, hauft'g übertre­ten wird; so wird dieselbe, damit nie­mand sich mit der Unwissenheit entschul­digen möge, hierdurch nochmals öffent­lich und zwar unter der Versicherung bekannt gemacht, daß die Conkrave- nienten in die in sokhaner Verordnung bestimmte Strafe unausbleiblich und ohne Ansehen der Person genommen - Unvermögende aber, diese Geldstrafe mit einer zwanzigtägigen Gefängnis­strafe zu verbüsen, ungehalten werden sollen..

Giesen den 9ten Febr. 1615.

Grosherzog!. Hess. Polizey- Deputarion das.

II.

Nachdem

s) der Preis des Ochsenflcisches auf zehen Kreuzer pr. Pfund n e b st zwcy Heuern Latetnengelb, mit­hin im Ganzen auf 10Kreuzer 2 Heller

d) die Taxe des Kalbfleisches hr'n- scgen auf sechs Kreuzer pr, Pfund

m i t I n u b e g r i f des Later- uengeides

gesetzet worden, und diese Preise mit nächstkommendem Montag den löten Februar l. I. ihren Anfang nehmen solle 3 so wird das Publicum hierdurch davon in Kenntnis gesetzet.

Giesen den Ren Febr. 1615.

Grosherzog!. Hess. Polizey- Deputation das.

III.

Da vor ohngefahr vier Wochen an der Thür eines Gartens im Gartfeld, das Schloß, welches ein gutes fran- zosisches Schloß gewesen, und 6 Tage hernach die Eckbände an derselben Thür, durchs Zerschlagen abgerissen, und diebischer Weise entwendet3 voc einigen Tagen aber auch von dem Häus­chen sothanen Gartens die Thür > wel­che ebenfalls mit einem guten franzö­sischen Schloß versehen geweseu, aus­gehoben und gestohlen worden 3 so wird diese schändliche und äusserst strafbare Handlung, hierdurch öffentlich, und mtt der Versicherung bekannt gemacht, daß demjenigen, welcher den Thätec -"-decken Wied, unk-c Verschweigung M"-s NahmenS, -in- Belohnung von e i l f Gulden zu Thcil welchen soll.

Gieseii den 9ten Febr. 1'815.

Grosherzogl. Hess. Polizey, Deputation das.

l^diktalladung.

Äste diejenige, welche an den im September 1813. von hier weggeaau- genen Studiosus mediciiMe , ^^kus Pauli, aus Ionikau in Böhmen gebürtig, aus irgend einem Rechks- grunde etwas zu fodern, und sich bis­her noch nicht damit gemeldet habet?, werden hiermit aufgefodert, ihre An- sprüche um so gewisser hinneu vier Wo-