Ausgabe 
2.9.1815
 
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«meefenle« nächste« gesetzliche« Erbe« übergeben werben wird.

Mesen am Sten August 1815« Grosherzogl. Hess. Land - Amt Fallen! ns»

III.

Ludwig Vogel aus Stauffenberg, 68 Jahre alt und seit 50 Jahren abwe, send, oder dessen Erben, werben vor­geladen , innerhalb 3 Monaten das, tu 5/4 Morgen Land und 60 Gulden Geld bestehende Vermögen des Ersten so ge­wiß anzutreten und sich dazu zu beglau­bigen , als es sonst gegen Caution au. dessen gesetzliche Erben übergeben wer­den wird. n ,

Giesen am 22fen July 1815.

Grosherzoglich Hess. Land-Amt» F o l l e n i u s.

Bekanntmachungen.

1) Die der Anna Margaretha Müllerin zu Groftnbuftck zustehende, nahe bei diesem jDrt gelegene und zu Martinitag a. c. leihfällig werdende Erbleihmühle, die Schlittborgs- auch Spitz-Mühle genannt, soll

Donnerstags den 14ten Sept. l. I.

Vormittags 10 Uhr in der ersagten Mühle, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht wer­denden Bedingungen, anderweit auf sechs nacheinander folgende Jahre, öffentlich meistbietend verafterleiher werden, welches man den Steiglusti­gen mit dem Anfügen andurch zue Kenntnis bringt, daß die Mühle tu einem zweystöckigen Wohnhaus unfr dergleichen Nebenbau, einer halben Scheuer, Backhaus nebst Rindviehstall,

Conrad Griebel aus Watzenborn, Joh. Georgs Sohn, am 23tenJuuy 1748. gebohren und feit 40Jahren abf wesend, oder dessen Leibeserben, werden ------ , ,

hierdurch öffentlich vorgeladen, inner- sodann in drei Schweinstallen und in halb 3 Monaten so gewis vor unterzeich- zwei oberschlichkigen Mahl- und einem netem Amte zu erscheinen und das Ver- Schlaggang bestehet, hierzu ein Acker, mögen des Ersten anzutreten, als es, drei Garten und zwei Wiesen, so um fynst gegen Sicherölitssteffnrig an dir die Mühle herum liegen, gehören, und 4 . alles

Ediktalkadungen. I.

Nachdem von Grosherzogl. Hefst- fchen Hofgericht zu Giesen snadig ver­ordnet worden, daß in der Debttsache des Conrad Born und Philipp Bal­thasar Keßler zu Grosenbuseck, vorerst noch Edictales erlassen und intennmo liquidationis die Güte angelegentlichst versucht werden soll; so werdenfmnmt- liche bekannte und unbekannte Glau- Liaer der ersagten Conrad Born und Philipp Balthasar Keßler hierdurch «rufgefordert, in dem auf

Montag den 4ten Sepkembr. Mor­gens 8 Uhr

ad liquidandum anberaumten Termin, entweder in Selbstperson oder durch aenugsam bevollmächtigte Anwälte, so gewis vor unterzeichneter Gerichtsstelle zu erscheinen, und ihre Forderungen rechtlich zu begründen, auch über die ru versuchende Güte sich zu erklären, als sie ansonsten des Ausschlusses von der Masse, welche bei weitem nicht hin- xeicht, die gegenwärtig schon bekannte und liquid stehende Forderungen zu be­friedigen, sich za gewärtigen haben.

Sign. Grosenbuseck den Iten August 1815.

Grosherzogl. Hess. Freiherrlich von Buseckisches Justiz - Amt daselbst.

Reiz.

II.