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fen als Magd in Diensten gestandene Elisabeth« Kreistn, dem Vernehmen nach auS Wetzlar gebürtig, am 7rcn October 1801. dahier mit Zurücklassung eines Testamentes gestorben ist, ihre Inkestaterben aber unbekannt sind, so werden dieselben hiermit aufgefodert, in dem auf
Dienstag den Ilten April, Vor/ mittags 10 Uhr
zur Publikation des Testamentes anbe- raumcen Termin vor unterzeichnetem Gerichte zu erscheinen, sich der Eröffnung des Testamentes zu gewärtigen, und ihre etwaigen Rechte zu wahren, widrigenfalls in gedachtem Termin mit der Eröffnung des Testamentes dennoch vorgeschritten und das Weitert rechtlich verfügt werden wird.
Giesen den loten Marz 1815.
Grosherzoglich Hessisches Unix versttatSgertchr daselbst.
Kühnöl, Rector.
III.
Alle diejenige, welche an die Verx lassenschaft der vor kurzem bei ihrem Schwager, dem Wasenmeister Conrad Hirt zu Burkhardsfelden mit Hinterlassung eines Testaments ledig verstör, denen Eva Catharina Hahmelin aus Vlllmgen, im Fürst!. Solms-Braun, felsischen Amt Braunfels gebürtig — so wie an den Nachlaß des vor wenig Tagen ohne Rücklassung leiblicher Erben, gleichfalls mit Tod abgegangenen ersagten Wasenmeisters Conrad Hirt, aus irgend einem Grund, rechtliche Ansprüche und Forderungen machen zu können vermeinen, werden andurch aufgefordert, solche
Montags den Iten Mai a. c, Morgens 9 Uhr
vor unterzeichneter Gerichtsffelle, ent
weder in Selbstperson oder durch ge, uugsom bevollmächtigte Anwälte so ge- wis auzuzeigen und gehörig zu begründen , als ansonsten sie sich dcr Praclu, pon zu gewärtigen haben.
Grosenbufeck den 25ten März 1815.
Groshcrzogl. Hess. Freiherrlich von Busecktschts Justiz - Amt daselbst.
Reiz.
_ IV.
Nachdem der dahier verstorbene Wilhelm BopfMittler, so viele Schulden contrahirt, baß dessen Vermögen zu deren Bezahlung nicht anreicht, und daher von Grosherzogi. Hess Hofgericht zu Giesen der förmliche Concurs erkannt worden, vorher aber die Güte versucht werden soll; so werden alle de - und unbekannte Gläubiger des verstorbenen W'lhelm Bopf ef'ictaliter hiermit vorgeladen - um in termino Mittwochs den loten Mai a. c. vor unterzeichnetem Amr zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen , sich deS Versuchs der Güte, hiernachst aber weiterer rechtlicher Verordnung, int Nichterscheinungsfall aber, des Ausschlusses von der Masse zu gewärtigen.
Langgöns den 22ten März 1815.
Groshcrzogl. Hess. Justiz-Amt Hüttenberg.
, x C. G. v. Zangen.
V.
Georg Friedrich Vogel, aus dem, zum unterzeichneten Amte gehörigen Orte Mainzlar , 1745 gebohren und gegen 53 Jahre von Haus abwesend, oder dessen allenfallsige Leibeserben, werden hierdurch öffentlich vorgeladen, sich zu dem geringen Vermögen ieneS innerhalb 3 Monate so gewiß zu be, glaubigerr, als dasselbe sonst, gegen ' gestellte


