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Noch einige berühmte Giesser.
(Verfolg.)
14 Wilhelm von Oynhaussen, DbkiMeuieilaiii über ein jiegiment za spferö in K. Brandenburgischen Dieu- firn.
15. Henrich Hermann von (Dyn# Haussen, des vorigen Bruder, wurde 1659 des Erbprinzen und der imgen Herrschaft Hofmeister, in der Folge Oberamtmann zu Nidda, trat 1660 in Braunschweig-Luneburgische Dienste als Rcith und Landdrost deS Furstenthums Grubenhagen, starb als Geheimer Nath und Berghanptmann 1671. Vater Adam Arend von Oynhauffen, Burgmann ailhier.
16. Johann Ernst Senfft von Pilsach, Kursachsischer geheimer Kam- nier; und Bergrath, Vicestatthalter der Grafschaft Mansfeld. Vater Michael Albrecht Senfft v. Pilsach, DbriiUieui tenant allhier, weicher ^1680. starb. Mutter eine gebohrue v- Schmalbach.
17. Adam Ernst Senfft von Pilsach, des vorigen Bruder, wurde 1675 Ksirstl. Hessischer Hofmeister, trat 1681 in K. Sächsische Dienste und starb als geheimer Nath und Obeeconsistorialprä- stdent auf seinem Gute Lödenitz bei Leipzig 1715, alt 68 Jahre.
(Der Verfolg künftig.)
polizey - Publicandum.
Da es erforderlich ist, daß noch ein Feldschüz auf 'oh.ibestimmte Zeit bestellt werde, so wird dieses hiermit bekannt gemacht , damit diejenige, weiche diese Stelle übernehmen wollen, bei dem dermaligen Oberbürgermeister Becker sich melden mögen.
Giesen den 2teu Juny 1815.
Grosherzogl. Hess. Pollzey-De- pukakivll das.
Avertissement und Edictalladungl.
Es ist die W'.ttwe des Soidateir Johann Jost Schärf dahier, eine ge- dohrne Premeetn von Mainzlar, Landamts Giesen , ohne Leibes - und sonst bekannten Jntestat - Erben, mit Hinterlassung eines Vermögens vo,r etlichen Hundert Guiden , vor Kurzem gestorben.
Sämtliche Anverwandten derselben, die ein Erbrecht zu diesem Nachlasse zu haben glauben und solches gültig machen wollen, werden deuniach hierdurch öffentlich aufgft'ordcrt, sich im Termin, Montags oen-lssten Juiih d. I., morgens 9. U r auf daylesigee Hauptwache einzufiaden und ihre Verwandt,chast mit der Erblasserin izeost Erdschaftsansprüche gehörig zu doci- ren, sonach sich weiterer Verfügung — im Nicht'erscheinuugsfall aber zu gewärtigen , daß anderweitig über den Nachlaß nach red;ilieber. Ordnung verfügt werden wirb.
Giesen den laten May 1813.
Grosher,ogiich Hessisches ©ar# uisouöge icht aida.
A in e u b.
Bekanntmachungen.
1) Da d e Geschäfte oerKöniglich Wesiphäiifcheii Neatyei zu Grüningen, welche H.S hierher von dem Herrn Amtmann BroeSke verwalket wurden, gegenwärtig dem Herrn Polizeirath Fritz zu Lich übergeben worden sind, so wird dieses hierdurch zur Kenntnis der Een# fiten der genannten Renthei gebracht, mit der Bemerkung, daß sie die Prästanda , weiche sie an Seine Königliche Majestät von Westphalen entrichten müssen, vom heutigen Tage an nicht mehr an den Herrn Amtmann Broeske sondern an den Herrn Polizeirath Fritz abzuliefern haben, welcher die Pra- sisiidg in Grüniligen erheben und die#


