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Pslizep-Publicanda.

I.

Bei der eingetretenen Winterjahres- zeit findet man nöthig, das Publicanvum vom 8ren Januar d. I. wieder zu erneu­ern , wobei man jedoch hinsichtlich der hiesigen Localverhälrnissen in Ansehung der Num. 2. dieser Verordnung eine Mo- dification eintretten und geschehen lassen will, daß zwar das Wasser aus den Kel­lern von Seit zu Zeit auf die Strafe ge­pumpt oder dahin ausgefchüttet werden darf, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß vei elngerrettenem Frost beständig Abzugs-Flüsse in den Gossen gehauen, und solche offen gehalten wer­den müssen, damit das Wasser hierdurch gehörig abgeleitet werden kann, und stetS freien Abzug hat. Wer dagegen han­delt, verfallt in die 9tum. 3. bestimmte Strafe von 1 fl. 30 kr.

II.

Da mehrere hiesige Einwohner ihren Bauschutt, Kummer, Scherben Utid Keh­richt rc. seit einiger Zeit thei's unmiltel- bar gegen das Neuweger Thor über, theils auf den hinter solchem gelegenen Aunmerplatz avladen lassen, wodurch nicht nur die Passage verengt und ver­unreinigt, sondern auch bereits ein gros­ser Haufen zusammen -gefahren worden, daß solcher nun wieder mit Kosten weg- Ae sch afft werden muß ; so wird dieses für die Zukunft bei 1 Rrhlr. Strafe hiermit verboten, und zugleich denjenigen, welche in der Lage sind, dergleichen Bauschutt und andern Kummer wegschaffen lassen zu müssen , hierzu folgende Ablad-Plätze und zwar vor dem Neustadter Tbor, gleich linker Hand hinter dem Wacht- Haus vor dem Wallroor, auf dem Weg uach dem Eder - Graben zu und vor dem Neuweger Toor, auf dem V'ehtrieb über dem SchieöhauS in die daselbst be­

findlichen Vertkefungen hiermit ange­wiesen,

III.

Mit Befremden hat man wahrneh­men müssen, daß, des bestehenden Ver­bots ohngeachket, auf dem Fuß-Weg um die Schoor doch geritten, und sol­cher hierdurch nicht nur ruinirt, sondern auch verunreiniget wird, welches um so unverzeihlicher, da dieses jezt der Haupt, Spaziergang um hiesige Stadl ist. Man findet sich daher bewogen, das desfalls bereits bestehende Verbot, wonach Fünf Gulden auf den Contraventionsfall be­stimmt sind, mildem Anfügen hierdurch zu wiederholen, daß mehrere Aufpasser bestellt werden, und daß jeder Contra» venient, ohne Ansehen der Person, in die bestimmte Strafe genommen werden wirb. Giesen den itenDec. 1812.

Grosherzogl. Hess. Polizep- Deputation das.

Bekanntmachungen.

1) Da zu Erhebung des zten den zOten November fällig werdenden Ziels der Kriegs-Steuer, Termin auf Frei­tag den gten December für die im Wall­pförter Quartier wohnende Personen, Samstag den Zlen für die im Neuweger, Montag den 7ten für die im Selzerpför» ter Quartier, und Dienstag den Flen für die im Neustädter Quaruer wohnende Personen, beftimrner worben, so wird dieses hierdurch mir dem Anhang bekannt gemacht, daß wer die schuldige Zahlung an den bestimmten 'Tagen nicht leisten wird, sich alsdann der Auspfändung zu gewärtigen habe.

Giesen den s6ten Nov. 1812, Grosherzogl. Hess. Stadt-Amt.

R a y ß.

2) Am 241111 vorigen Monats gegen 9 Ubr Abends ist aus der von Cassel nach Frankfurt fahrenden Diligence, bei der

Wech-