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Bei

Bekanntmachungen»

14) Es ist mir vor einiger Zeit ein kleines Portrait, oval rund mit einem Glaß versehen, abhanden 'gekommen, wahrscheinlich aus Versehen mit andern Sachen, aus einem Schrank, worinnen es verwahrt war, herausgezogen auf die Erde gefallen, vermuthlich von je­mand gefunden, und mitgenommen wor­den. Da dies niemand von einigem Nuz- zen feyn kann, und mir an der Wieder­erlangung desselben sehr viel gelegen ist, so wird demjenigen 1 fl. Douceur verspro» ehe», der mir nur einige Nachricht da­von zu geben weiß.

Balser, NniversitLtS - Buchbinder.

Abonnements - Anzeige.

Der Unternehmer des Theaters hat hiermit die Ehre allen feinen Gönnern und Freunden ergedenft anzuzeigen, daß künftigen Mittwoch, als am L/ten d. M. als erste Vorstellung im zweyten Abon­nement:

Die Verwandschaften, Lustspiel in 5 Akten, von Kotzebue, auf- gefübrt werben.

Bemüht , jedem Wunsch seiner Gön­ner und Freunde zu entsprechen, macht derselbe zugleich bekannt: daß er nicht nur in Betreff der Aufführung jedes Stücks die möglichste Sorgfalt anwen­den, sondern auch verschiedene Miß­bräuche abschaffen wird, die der guten Drdnung zuwider sind, und schon öfters Veranlassung zu Beschwerden gaben. Demnach bittet man höflichst:

1) diejenigen Personen welche öfters das Theater besuchen, und in.den ersten Reihen zu sitzen wünschen, Stühle her­einzuschicken, die mit ihrem Namen be­zeichnet sind, folglich von keinem Andern

logt.

'eingenommen werden dürfen. Diese Stühle können aber um Mißverständ­nisse zu vermeiden nicht zu jeder Vor­stellung hereingetragen und wieder zurück­gebracht werden, sondern müssen wäh­rend des Abonnements stehen bleiben.

2) Auf den ersten Platz find zwey Eingänge, den vbern können nur dieje­nigen pasfiren, welche äusser dem gelöß- ten Billet eine Stuhl-Marque aufzuwei­fen haben. Den untern diejenigen, wel­che auf den Bänke» Platz nehmen, oder stehen wollen.

3) Wahrend der Vorstellung belie­ben die Chapeaux gefällig die Hüte ab­zunehmen, und nicht zwischen den Bank­reihen stehen zu bleiben, um die weiter hinten Sitzenden nicht zu geniren.

4) Taback darf nirgends im Zeug­hause geraucht werden.

5) Besuche auf dem Theater muß man ein für allemal verbitten.

6) Alle Billets werden an der Kasse vorgezeigt und umgetauscht.

7) Personen, die freyes Entree ge­meßen , können erst um 6 Uhr Einlaß er­halten.

8) In den Zwischen-Akten belieben die Herausgehenden sich Contremarquen reichen zu lassen, und beim Eintritt an den Bill« teur wieder abzugeben.

9) Kinder bezahlen auf dem ersten Platz die Hälfte, nämlich 24 !r., oder erhalten das Dutzend Billers zu g fl.: doch steht es denen refpeft. Eltern auch frei;, für zwey derselben em ganzes Bil­ler abzugeben. Die Halste des Abonne- ment-Prcises auf eine Vorstellung baar, wird für dieselben nicht mehr angenom­men.

10) Nur für den lezten Platz bezahlt das Grosherzvgliche Militair (kein frem­des ) die Hälfte. Frauen und Kinder der

Sol-