Bei
Bekanntmachungen»
14) Es ist mir vor einiger Zeit ein kleines Portrait, oval rund mit einem Glaß versehen, abhanden 'gekommen, wahrscheinlich aus Versehen mit andern Sachen, aus einem Schrank, worinnen es verwahrt war, herausgezogen — auf die Erde gefallen, vermuthlich von jemand gefunden, und mitgenommen worden. Da dies niemand von einigem Nuz- zen feyn kann, und mir an der Wiedererlangung desselben sehr viel gelegen ist, so wird demjenigen 1 fl. Douceur verspro» ehe», der mir nur einige Nachricht davon zu geben weiß.
Balser, NniversitLtS - Buchbinder.
Abonnements - Anzeige.
Der Unternehmer des Theaters hat hiermit die Ehre allen feinen Gönnern und Freunden ergedenft anzuzeigen, daß künftigen Mittwoch, als am L/ten d. M. als erste Vorstellung im zweyten Abonnement:
Die Verwandschaften, Lustspiel in 5 Akten, von Kotzebue, auf- gefübrt werben.
Bemüht , jedem Wunsch seiner Gönner und Freunde zu entsprechen, macht derselbe zugleich bekannt: daß er nicht nur in Betreff der Aufführung jedes Stücks die möglichste Sorgfalt anwenden, sondern auch verschiedene Mißbräuche abschaffen wird, die der guten Drdnung zuwider sind, und schon öfters Veranlassung zu Beschwerden gaben. Demnach bittet man höflichst:
1) diejenigen Personen welche öfters das Theater besuchen, und in.den ersten Reihen zu sitzen wünschen, Stühle hereinzuschicken, die mit ihrem Namen bezeichnet sind, folglich von keinem Andern
logt.
'eingenommen werden dürfen. Diese Stühle können aber um Mißverständnisse zu vermeiden — nicht zu jeder Vorstellung hereingetragen und wieder zurückgebracht werden, sondern müssen während des Abonnements stehen bleiben.
2) Auf den ersten Platz find zwey Eingänge, den vbern können nur diejenigen pasfiren, welche äusser dem gelöß- ten Billet eine Stuhl-Marque aufzuweifen haben. Den untern diejenigen, welche auf den Bänke» Platz nehmen, oder stehen wollen.
3) Wahrend der Vorstellung belieben die Chapeaux gefällig die Hüte abzunehmen, und nicht zwischen den Bankreihen stehen zu bleiben, um die weiter hinten Sitzenden nicht zu geniren.
4) Taback darf nirgends im Zeughause geraucht werden.
5) Besuche auf dem Theater muß man ein für allemal verbitten.
6) Alle Billets werden an der Kasse vorgezeigt und umgetauscht.
7) Personen, die freyes Entree gemeßen , können erst um 6 Uhr Einlaß erhalten.
8) In den Zwischen-Akten belieben die Herausgehenden sich Contremarquen reichen zu lassen, und beim Eintritt an den Bill« teur wieder abzugeben.
9) Kinder bezahlen auf dem ersten Platz die Hälfte, nämlich 24 !r., oder erhalten das Dutzend Billers zu g fl.: doch steht es denen refpeft. Eltern auch frei;, für zwey derselben em ganzes Biller abzugeben. Die Halste des Abonne- ment-Prcises auf eine Vorstellung baar, wird für dieselben nicht mehr angenommen.
10) Nur für den lezten Platz bezahlt das Grosherzvgliche Militair (kein fremdes ) die Hälfte. Frauen und Kinder der
Sol-


