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zwecks zu erfinden und auszumachen feyn, überlegen, und bei Abstattung des all? jährlich verorvnelen Berichtes darauf re» stectire,« sollen, Damit zu dem Ende das Nötyige weiter verfügt, allenfalls auch nach Besch-ffenheit der Umstände eine Commission in loco besonders Veranstal­ter , miryrn Alles versucht werden könne, wodurch die oiestgen Lande und U ter- thunen am füglrchsten von solchen tin» reissenden Uioel zu befreien.

Dr, Walthe r. N. S.

Auch um die Schoor wachsen dieses Jahr unzählige Unkräuter, die, wenn sie nicht sogleich avgemähet und ver­brannt werden, die Wallstücke und an­stossenden Garten unvermeidlich anstecken.

Den/ten Sept. 1810.

Bekanntmachungen.

i) Den ijten 1. M. Morgen- um ivUhr soll auf dem Rathhaus das dem gewesenen Stadtmüller Frei gehörige, in der Kaplansgasse neben ter Loeberischen Wittib gelegene Wohnhaus, nebst dem gegenüberstehenden Stall, unter denen bei dem Verstrich bekannt gemacht werden­den Bedingungen, öffentlich an den Meist­bietenden versteht werden.

Giesen den zlenOct. 1810.

Dietz.

2) Da schon mehrmaken bey Gele­genheit öffentlicher Lustbarkeiten dahier, U ordnungen vorgerallen sind, so wird, zur Vermeidung derselben, hiermit an; befohlen, daß die U ternebmer der Cas- ftiioß, der Bälle, öffentlicher Tänze n. d. gl. solches jedesmal dry der unterzeich- neten Stelle anzeigen, damit die nöthige W-che g'geben werden kann, welche der Unternehmer zu bezahlen habe. Auch w,rd der Uebertretter dieser Verordnung, wer es auch seye, eine angemessene Strafe

angedrohet, und in Vollziehung gebracht werden.

Giesen den raren Oct. igro.

Grvsherzvgl. Hessisches Comman- dement das.

Graf von Wittgenstein, Generallieutenant.

3) Künftigen Dienstag-ben isten d. M Nachmurags 2. Uhr, soll in der Behausung der verwittweken Frau Bau- inspektvr Ferber auf dem Markt, ver- schiktenek Holzwerkr wvrunrersich ein schöner Cvlinter, Tische, Stühle und eine Be'tlade befinden sodann Klei­dungsstücke , Weißzeug, ein groser Spie­gel , verschiedene Kupferstiche und son­stige Hausgeräthe, ingleichen eine Samm­lung juristischer Bücher, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleichbaldige Be­zahlung, versteigt werden, welches hier­mit bekannt gemacht wird.

Giesen den uten Ocrbr. 1810.

Von Commission- wegen.

Eckstein, Grvsherzvgl. Canzlei - Secrctär.

4) Von dem Grvsherzvgl. Höchst- verordnetem Oberforst-Collegio zu Darm­stadt ist Unterzeichnetem gnädigst befoh­len worden, die privative hohe und nie­dere herrschaftl. Jagden, in dem Gro- senlinder Markwald ad 1429 Morgen, nebst der Grosenlinder Feldgemarkung ad 159Z. Morgen, sodann die Gemarkung Leihgestern, Amts Hüttenberg ad 993, Morgen und 40 Morgen Wald und Ge­sträuchen , desgleichen der Neuhof zu dieser Gemarkung gehörig von 230 Mor­gen Feld und roo Morgen in Z Distrikte Wald bestehend, nicht weniger die Allen- dorrer Gemarkung, Amts Hüttenberg, welche ans 973 Morgen igi Ruthen be­stehet, worum er sich nngetäbr zo Mor­gen Wald befinden, daß also sämtliche Gemarkungen in Summa 5Z58 Morgen