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zwecks zu erfinden und auszumachen feyn, überlegen, und bei Abstattung des all? jährlich verorvnelen Berichtes darauf re» stectire,« sollen, Damit zu dem Ende das Nötyige weiter verfügt, allenfalls auch nach Besch-ffenheit der Umstände eine Commission in loco besonders Veranstalter , miryrn Alles versucht werden könne, wodurch die oiestgen Lande und U ter- thunen am füglrchsten von solchen tin» reissenden Uioel zu befreien.
Dr, Walthe r. N. S.
Auch um die Schoor wachsen dieses Jahr unzählige Unkräuter, die, wenn sie nicht sogleich avgemähet und verbrannt werden, die Wallstücke und anstossenden Garten unvermeidlich anstecken.
Den/ten Sept. 1810.
Bekanntmachungen.
i) Den ijten 1. M. Morgen- um ivUhr soll auf dem Rathhaus das dem gewesenen Stadtmüller Frei gehörige, in der Kaplansgasse neben ter Loeberischen Wittib gelegene Wohnhaus, nebst dem gegenüberstehenden Stall, unter denen bei dem Verstrich bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Meistbietenden versteht werden.
Giesen den zlenOct. 1810.
Dietz.
2) Da schon mehrmaken bey Gelegenheit öffentlicher Lustbarkeiten dahier, U ordnungen vorgerallen sind, so wird, zur Vermeidung derselben, hiermit an; befohlen, daß die U ternebmer der Cas- ftiio’ß, der Bälle, öffentlicher Tänze n. d. gl. solches jedesmal dry der unterzeich- neten Stelle anzeigen, damit die nöthige W-che g'geben werden kann, welche der Unternehmer zu bezahlen habe. Auch w,rd der Uebertretter dieser Verordnung, wer es auch seye, eine angemessene Strafe
angedrohet, und in Vollziehung gebracht werden.
Giesen den raren Oct. igro.
Grvsherzvgl. Hessisches Comman- dement das.
Graf von Wittgenstein, Generallieutenant.
3) Künftigen Dienstag-ben isten d. M Nachmurags 2. Uhr, soll in der Behausung der verwittweken Frau Bau- inspektvr Ferber auf dem Markt, ver- schiktenek Holzwerk —r wvrunrersich ein schöner Cvlinter, Tische, Stühle und eine Be'tlade befinden — sodann Kleidungsstücke , Weißzeug, ein groser Spiegel , verschiedene Kupferstiche und sonstige Hausgeräthe, ingleichen eine Sammlung juristischer Bücher, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleichbaldige Bezahlung, versteigt werden, welches hiermit bekannt gemacht wird.
Giesen den uten Ocrbr. 1810.
Von Commission- wegen.
Eckstein, Grvsherzvgl. Canzlei - Secrctär.
4) Von dem Grvsherzvgl. Höchst- verordnetem Oberforst-Collegio zu Darmstadt ist Unterzeichnetem gnädigst befohlen worden, die privative hohe und niedere herrschaftl. Jagden, in dem Gro- senlinder Markwald ad 1429 Morgen, nebst der Grosenlinder Feldgemarkung ad 159Z. Morgen, sodann die Gemarkung Leihgestern, Amts Hüttenberg ad 993, Morgen und 40 Morgen Wald und Gesträuchen , desgleichen der Neuhof zu dieser Gemarkung gehörig von 230 Morgen Feld und roo Morgen in Z Distrikte Wald bestehend, nicht weniger die Allen- dorrer Gemarkung, Amts Hüttenberg, welche ans 973 Morgen igi Ruthen bestehet, worum er sich nngetäbr zo Morgen Wald befinden, daß also sämtliche Gemarkungen in Summa 5Z58 Morgen


