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durch eine allenfallsige gütliche Ueberein- funfr erlangen werden.
Giessen am yten Marz igog.
Grosherzogl. Hess. Landamk das« Zollenius.
Bekanntmachungen.
l) Nachdem darüber Zweifel entstanden , welche Kreuzer - Stücke eigentlich die Konvenzionsmäsigen und nach denen bestehenden Landesherrlichen Münz- Editten im Cours gebliebenen sehen, so wird hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht, daß nach der ergangenen Landesherrlichen Verordnung vom 4ken März 1765 nur die Konvenzionsmäsigen, nicht vor dem Jahr 176?. ausgeprägten Kreuzer , von der ehemaligen Kurmaynz, Kurtrier, Kurpfalz, Hessen - Darmstadt und der Stadt Frankfurt, allein im Gang geblieben, alle übrige vom ilenJuny 1765 an für verrufen erkläret worden feyen , und demnach diese genannte Kren- zer allein als konvenzionsmäsiq coursiren dürfen« Giesen den ^renMarz igog.
Bürgermeister und Rath das.
2) Die vsn dem vor einiger Zeit verstorbenen hiesigen Apotheker Johann Christoph Rößing hinterlassene Apotheke dahier zu Homberg an der Ohm, bestehend in einem geräumigen, zu einer Landhaushaltung bequem eingerichteten Wohnhaus, worinnen die Apotheke befindlich ist, samt allen öorfindlichen zu solcher gehörigen Materialien und Me- dicamenken, wie auch Vasen und Instrumenten, so wie mit dem, dem verstorbenen Apotheker gnädigst erkheilten Landesherrlichen Privilp^ia ^dülrvä ? womit auch der Speeerey7 Handel verbunden ist , soll, nebst den übrigen Immobilien, ncmlich einer Wiese, und vier Gemäß- Baum Und Gras-Gärten, auf Anstehen der sämtlichen Erben und re- speÄlvd Vormünderen, mit hoher Ge
nehmigung Grosherzogs. Hessisches Hof- gerichts zu Giesen, damit sich die Erben gehörig Vertheilen können, auf öffeutli- chen Strich gethan sofort den Mehrst- bietenden im ganzen — oder auch, waS die Gruudstüche aulangk, stückweiß zugeschlagen — und diese Versteigerung dann auf Montag den 4ten nächstkünfri- gen Monats April Vormittags um.y Uhr auf dem hiesigen Rarhhaus vorgenom- mctt werden-
Die Liebhabers hierzu, welche sich jedoch, wenn sie anders zum Mitbieten zugklassett werden wollen, mit-obrigkeitlichen Attestaten, daß sie sticht allein die Pharmacie gründlich verstehen, sondern auch zu Bezahlung des Kaufgeldes hinlänglich vermögend — oder die erforderliche Sicherheit zu leisten im Stande find, legitimiren müssen, — können sich demnach in dem bestimmten Termin ein» finden, ihre Gebote thun — und nach Befinden des Zuschlags gewärtigen, auch nach Gefallen vorher noch alles selbst in Augenschein nehmen, und die nähere Erkundigung von den Kaufbedingungen beh hiesigem Amr zu jeder Zeit einziehen.
Zugleich werden alle diejenige, welche an des vorherbenannken Apotheker Johann Christoph Rößings nun auch verstorbenen Sohnes, Carl Rößings, Der» lassenschafk, gegründete Forderungen haben , hiermit öffentlich aufgefordert,, solche a dato binnen 6 Wochen bey Strafe der Praclnsion, bey Grosherzoglichem Amt allhier anzuzeigen und richtig zu stellen. Homberg an der Ohm, den Stert März igog«
Grosherzoglich Hessisches Amt daselbst.
Bötticher«
5) Freitags den 2;ten b. M« Nachmittags nm 2 Uhr soll bei Hrn, Bauin- spekror Ferber auf dem Markt das frort dem Kramer Kohlermann zurückgeiassene
Wohn»


