Ausgabe 
19.3.1808
 
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PUELICANDA, I.

Da wahrznnehmen gewesen , daß im Drucke des §. 43, der Deklaration über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Standesherrn vom iten August v. Z. glerch bei dem Eingang eine Omission starr gefunden, indem es staktdie Re- zepkions- Ein- und Ucberzugs" wie in der Deklaration an die Adelichen Ge­richtsherrn §. 40« heissen muß:

die Juden Rezeptions- Ein - und Ueberzugs-Gelder u. s. w."

fe wird diese Berichtigung auf allerhöch­sten Befehl zur Verbeugung von Miß­verständnissen, zur Nachricht und Nach- achrung bekannt gemacht.

Giesen den r4ten März igog.

Grosherzoglich Hessische Organisa- tions - Commission daselbst.

v. Grolman. Reuß. Hermanni-.

IL

Da diejenige Einwohner der hiessgen Stadt, welche die ihnen zugesagten Bei­trage wegen getragener Einquarkirnngs- Last zum Theil mir Ungestümm fordern, jezk uninoglich auf der Stelle befriediget werden können, weil die auf das Land ausgeschriebenen, zur Bestreitung der Kriegs-Kosten gewidmeten Summen tHeils nur mir EzeekutionS - Zwang ein- gehsn, theils zu Abtragung anderer eben so dringender Forderungen verwendet wer­den müssen: So werden diejenigen Ein­wohner der hiesigen Stadt, welche pa­triotisch genug denken, um ohne eigenen Schaden und Verlust, und mir voller Sicherheit dem Drang der Umstände mit ihrem baaren Vorrath zu Hälfe zu kom­men , hierdurch aufgeforvert, die Kapi­talien, welche sie zu jenem Zweck vorzu- schieftn gedenken, dem Regrerungs-Se­kretär Fuhr auSzubezahlen, und dagegen

auf die ganze Provinz Landesherrlich garankirte Obligationen zu 5 p. C. Zin­sen zu empfangen. Wobei die Versiche­rung erkheilt wird, daß diese dargelie- hcn werdende Gelder einzig und allein zu jenem Behuf verwendet, solche sogleich nach Empfang dem Rardschöff Kempf zu­gestellt, und sobald eine angemessene Summe beisammen seyn wird, die Tage deS wirklichen Empfangs für die Interes­senten bekannt gemacht werden sollen.

Giesen den ihren März igog.

Grosherzogl Hess Kriegs-Com­mission daselbst.

v. Grolman, D, Büchner. Her ff. Reuß. v. Krug.

Eöictalcltatistt.

Es hat Johann Melchior Schäfer zu Steinberg so viele Schulden gemacht, daß, wegen Unzulänglichkeit des Ver­mögens zur Tilgung jener, der förm­liche Concurs erkannt worden; es wer­ben daber, und oa zugleich die Verord­nung geschehen, vorher noch die Güiezu versuchen, sämtliche Gläubiger des Joh. Melchior Schäfers hierdurch öffentlich vorgeladen , um in dem, auf Montag den Uten April d» I, bestimmten Termin vor unterzeichnetem Amre, selbst oder durch hinreichend Bevollmächtigte, Vor­mittags zu erscheinen; ihre Forderungen anzuzeigen und richtig zu stellen, und des Versuchs der Güte, ( weswegen die allen-

falstzen Bevollmächtigten mir Special- ,

Vollmachten zu versehen,) sich zu ge- ,

markige» unter der Verwarnung, daß

diejenigen, welche km angcfetzlcn Ter- ,

miit ihre Forderungen nicht liguidiren, \

nachher nicht gehört, sondern vom Con- \

curse, oder von der Theiknahme an den- ,

jenigen Rechten ausgeschlossen werden s

sollen, Welche die erschienene Gläubiger \

durch