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PUELICANDA, I.
Da wahrznnehmen gewesen , daß im Drucke des §. 43, der Deklaration über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Standesherrn vom iten August v. Z. glerch bei dem Eingang eine Omission starr gefunden, indem es stakt „die Re- zepkions- Ein- und Ucberzugs"— wie in der Deklaration an die Adelichen Gerichtsherrn §. 40« heissen muß:
„die Juden Rezeptions- Ein - und „ Ueberzugs-Gelder u. s. w."
fe wird diese Berichtigung auf allerhöchsten Befehl zur Verbeugung von Mißverständnissen, zur Nachricht und Nach- achrung bekannt gemacht.
Giesen den r4ten März igog.
Grosherzoglich Hessische Organisa- tions - Commission daselbst.
v. Grolman. Reuß. Hermanni-.
IL
Da diejenige Einwohner der hiessgen Stadt, welche die ihnen zugesagten Beitrage wegen getragener Einquarkirnngs- Last zum Theil mir Ungestümm fordern, jezk uninoglich auf der Stelle befriediget werden können, weil die auf das Land ausgeschriebenen, zur Bestreitung der Kriegs-Kosten gewidmeten Summen tHeils nur mir EzeekutionS - Zwang ein- gehsn, theils zu Abtragung anderer eben so dringender Forderungen verwendet werden müssen: So werden diejenigen Einwohner der hiesigen Stadt, welche patriotisch genug denken, um ohne eigenen Schaden und Verlust, und mir voller Sicherheit dem Drang der Umstände mit ihrem baaren Vorrath zu Hälfe zu kommen , hierdurch aufgeforvert, die Kapitalien, welche sie zu jenem Zweck vorzu- schieftn gedenken, dem Regrerungs-Sekretär Fuhr auSzubezahlen, und dagegen
auf die ganze Provinz Landesherrlich garankirte Obligationen zu 5 p. C. Zinsen zu empfangen. Wobei die Versicherung erkheilt wird, daß diese dargelie- hcn werdende Gelder einzig und allein zu jenem Behuf verwendet, solche sogleich nach Empfang dem Rardschöff Kempf zugestellt, und sobald eine angemessene Summe beisammen seyn wird, die Tage deS wirklichen Empfangs für die Interessenten bekannt gemacht werden sollen.
Giesen den ihren März igog.
Grosherzogl Hess Kriegs-Commission daselbst.
v. Grolman, D, Büchner. Her ff. Reuß. v. Krug.
Eöictalcltatistt.
Es hat Johann Melchior Schäfer zu Steinberg so viele Schulden gemacht, daß, wegen Unzulänglichkeit des Vermögens zur Tilgung jener, der förmliche Concurs erkannt worden; es werben daber, und oa zugleich die Verordnung geschehen, vorher noch die Güiezu versuchen, sämtliche Gläubiger des Joh. Melchior Schäfers hierdurch öffentlich vorgeladen , um in dem, auf Montag den Uten April d» I, bestimmten Termin vor unterzeichnetem Amre, selbst oder durch hinreichend Bevollmächtigte, Vormittags zu erscheinen; ihre Forderungen anzuzeigen und richtig zu stellen, und des Versuchs der Güte, ( weswegen die allen-
falstzen Bevollmächtigten mir Special- ,
Vollmachten zu versehen,) sich zu ge- ,
markige» — unter der Verwarnung, daß
diejenigen, welche km angcfetzlcn Ter- ,
miit ihre Forderungen nicht liguidiren, \
nachher nicht gehört, sondern vom Con- \
curse, oder von der Theiknahme an den- ,
jenigen Rechten ausgeschlossen werden s
sollen, Welche die erschienene Gläubiger \
durch


