Einzelbild herunterladen

) 6z (

nach hierdurch alle diejenige, weiche aus ir.qend einem Grund an gedachten Joh. Georg Hessen Verlassenschaft, eine recht­liche Forderung zu haben vermeinen, edifialiter vorgeladen, um ohnfehlbar Montags den 25ten k. M. April vor unterzeichneter Gerichtsstelle zu erschei­nen , und ihre Forderungen richtig zu siellen , -widrigenfalls aber sich der gänz­lichen Praclüsion vorbesagter Verlassen- schaftsmasse zu gewärtigen. Signat. Xanggöns den 24UH März igog.

Grysherzogl. Hess. Amt Hüt­tenberg.

C. G. v 0 n Zangen.

S » * SS

Bekanntmachungen.

1) Nach ausgebrachter höchster Er­laubnis sollen in Beuern die dasigen , ehe­mals Klöster!. Arnsburgischen, Gebäude, bestehend in

l) einem dreistöckigen, 45 Schuh lan­gen und 27 Schuh breiten, mit gu­tem Holz und Ziegeldach, Thüren, Fenster und Lesen versehenen, sehr geräumigen Wohnbaus,

2) einer 42 l/r Schuh langen und 31 Schuh breiten , eben auch mit Ziegel bedeckten Scheuer,

3) einem Z8 >^2 Schuh langen und ,6 Schub breiten mit Ziegel bedeckten Viehstall, sodann

4) einem 16 1/2 Fuß langen und 9 Fuß breiten Schweinstall, meistbietend auf den Abbruch ohne Vor­behalt weiterer Ratification verkauft wer­dens welches audnrch den Kauflustigen mit dem Anhang bekannt gemacht wird, daß derjenige, welcher mitbieten will, sich mit einem obrigkeitlichen Zeuguiß; daß er den Kanfschilling haar zu erlegen im Stand ley zu versehen habe. Die Gebäude sind großenkheilö po» sehr gu­

tem Holz und werden nur ihrer zu gr-F Ken Geräumigkeit halber abgebrochen.

Großenbuseck den Uten April igog.

Großherzogi. Hessisches von Bu- seckisches Patrimvnial - Ge­richt.

F 0 l l e n i a s.

2) Nachdem man zu Richtigstellung des Vcrmögensznffandes der Justus Bu- schischen und Philipp Ludwig Faberische« Wi-twe dahier zu wissen nöthig hat, wer an dieselben eine Forderung annoch ha­ben sollte, damit wegen Verwendung deS Kaufschillings des von solchen verkauf­ten Wirthshauseö zum goldenen Löwen das Nvthige verfüget werden könne; so werden alle diejenigen, welche eine ge­gründete Forderung an Buschiche und Fa- bersche Wiltwen haben sollten, hiermit aufgefordcrt, in Zeit 14 Tagen hiervon bei unterzeichneter Behörde Anzeige zu thun, gegenfalls sich zu gewärtigen, daß sie nachmals weiter nicht gehöret, und sich selbsteu zuzuschreiben haben, wenn sie nnbefrieoiget verbleiben.

Giessen den 7ten April igog. Grvsherzogl. Hess. Stadtamt.

Rayß.

3) Des verstorbenen Strumpfweber Klunks hinterlassene Wittib ist gesonnen, ihr Handwerkszeug öffentlich an den Meist- bletenden zu verkaufen, nemlich: 2 in gutem Stand befindliche Strumpfweber, Stuhle, ein eiferner Nro.7. und ein höl­zerner biro. 9 f eine Walke, Zwirnmühle, Spulrad, Scheerstock mit Scheere, alle Sorten Formen, und sonst noch verschie­denes Werkzeug. Liebhaber belieben sich Mittwochs den 2oten April Nachmittags 1 Uhr an unterzeichnetem Lrt einzufin­den , und auf das höchste Gebot des Zu­schlags zu gewärtigen.

Marburg den zten April 1828.

Stephan Reinhardt.

4) Ein