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ten, daß bey annehmlichen Gebotten der Zuschlag sofort erlheiil werde.

Marburg am rstenIulti 1808.

Horzek.

Leit sie nachmals einfehen können, oder die nur dazu dienen, ihren Verstand zu verwildern, und uns um ihr Zutrauen zu bringen.

(Der Verfolg künftig,) publicandum.

Da man erfahren har, daß mehrere hiesige Bierwirrhe den Verkauf des Biers Aber die Strafe unter dem Vor­wand daß sie dessen für ihre Sluden- Gaste benvlhlgt seyen, versagen, odg eich nach einer längst bestehenden Verord­nung, die Bierwirthe, solange dieselben noch über eine Viertelohm im Keller ha­ben , den Verkauf des Biers über die Strafe, bey 10. Rtblr. Strafe nicht ver­sagen sollen ; als wird diese Verordnung, jchk allein sämtlichen Bierwirtven zur vhiifehldaren Befolgung nochmals be­kannt gemacht, sondern es wird auch die­selbe zur Wissenschaft des Publikums hiermit um deswillen gebracht, damit derjenige welchem der Verkauf des Biers über vie Strafe versaget worden, solches als b aide n einem der ssolicey Die­ner anzeigen, und solchergestalt Endes­unterzeichnete Behörde die Sache zu un­tersuchen, und d>e Eontravenienren ge­bührend zu bestrafen, m Stand setzen nöge. G>effen am 20ten Juist iSog.

Grvsherzogl. Hessische Policey- Deputakivn dahier,

Bekanntmachungen.

1) Nachdem zum

Quantität Früchte von dem hiesigen herr- schafil. Renterey Vorrath» bestehend in Korn, Hafer, Gerste, Waitzen und Erbsen, Termin auf

D'enstag den yten August des Moracas »in y. tibr in hiesige Ren- terey bestimmt worden ist; so wird solr «hes Kanfliebhabern hiermit zur Nach­richt bekannt gemacht mit dem Bemer,

0) Künftigen Montag als den 8ken d. M. und die darauf folgenden Tage Nachmittags 2Uhr soll in dem jururfge» laffenen Wohnvans des verstorbenen Mez« ger Jeremias Konstanz, Weiszeug, Bett» werk, Manns- und Welbskleider, wie auch Sinn, Kupfer, Eise» und anderer Hausratb, öffentlich und «egen gleich« balctge haare Zalstung an den Messtbir« tenden versteigt werden.

Giessen den 4"» Äug.

3) Künftigen Montag über 8 Tagt als den lAten d. M. und die darauf tvl« gende Tage jedesmal Nachmittags um 3 Unr sollen in dem zurückgelaffenen Wohn­haus des verstorbenen Herrn Geheimen» rathS Klipstein, alle Gattungen vor» guten Meubles, als Canapecs, Los fas, Stühle, Spiegel, Schreib - Tbee, u»o andere Tische, Bettwerk, Steingut und anderes Porcellan, Zinn, Kupfer, und anderer HauSrarh, öffentlich ander» Meistbietenden gegen baare Zahlung ver» steigt werden.

Giessen den 4ten August 1808.

Dietz.

a) der Klee von vhngefäbr 1/4 Mor­gen in den Rödern, ,

öffentlich an den Meistbietenden versteigt werden, Giessen den LtenAug *1808.

5) Ga-

Verkauf einer

4) Montags den Sten Aug. Mor­gens um 10 Uhr soll aus dahiesigem Rath­haus ,

n der Warzen und Gerste von 3/4

Morg. 2g Rut. auf dem obersten R>e» gelpfad, neben Hrn. Rathsschöff