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manche Gelehrsamkeit vorausgesetzt werden muß, und die auch wohl mir dem erforderlichen Fieise die Wissenschaften zu erlernen suchen , haben einen gar zu allgemeinen Zweck und lernen also nach einem gar zu unbestimmten Plane, fov daß sie in der Ankunft beschämt eingestehen müssen , wie sie bei aller Verbesserung ihres Verstandes höchst unverständig gehandelt harren. Was hilft es, mühsam vieles erlernt zu haben, das gar nicht, oder das bei künftigen individuellen Umstanden von dem, der eö erlernt hat, nicht gebraucht werden kann, wenn diese Wissenschaft von einer Unwissenheit in denen Lingen, die er wissen sollte, beglei- ret wird I
( Der Verfolg künftig.)
Bekanntmachungen.
1) Nachdem Seine Königliche Hoheit der Grokherzog aus besonders bewegenden Ursachen gnadigst zu verordnen geruht haben , daß von nun an alle Vasallen, Diener und Unrerrhanen vom adlichen und bürgerlich Schrifrsäßigen Stande, im Umfange allerhöchst Ihrer Staaren, welche ihre Kräfte dem Kriegs- Dienst widmen wollen, bei Vermeidung der Vermögens - Einziehung und des Verlustes der Vaterlands-Rechte und sonst ger Privilegien, sich nicht mehr ermächtigen sollen , fremde Kriegs - Dienste anzunehmen, es seye denn, daß sie sich zuvor zum inländischen Kriegs-Dienste angeboten, und dazu nicht angenommen worden, oder daß sie davon förmliche Dl^pensatwn , durch das Organ des Kriegs - Collegii erwirkt hatten; So wird diese Allerhöchste Verordnung in Gemas heit des von Grosherzvglich Helsi-' scheu Kriegs Collegio unterzeichneten Behörde ertheilten Befehl, allen in dem Stadt - Amts - Bezirk wohnender', adlichen und bürgerlichen Personen vom Ho
noratioren - Stande hierdurch bekannt gemacht. Giessen den ihtenJan. 1807.
Grosherzoglich Hess. Stadt- Amr daselbst.
R a y ß.
2) Denen Honoratioren und Schrift- saßigen der Stadt Giesen wird hiermit bekannt gemacht, daß dieselbe ihre Vermögens - Steuer - Gelder an jedem Tag der Woche Morgeuds von 9 bi* 12 Uhr zur hiesig Grosherzoglichen Provinzial Kammer-Kasse einsenden können.
H a h n, Kammerzahlmeisier.
5) Das Scheerenschleifen im hiesigen und dem Amte Niederwelsel, soll Donnerstag den l2tenMarz d. I. Vormittag io Uhr bei unterzeichneter Ren- they unter Vorbehalt höherer Genehmigung an den Meistbietenden verpachtet werden. Lich den 24ten Febr. 1807.
Fürstlich Solmsische Nenthey.
Fritz.
4) Ich mache einem geehrten Publikum hierdurch bekannt, daß sich meine Frau entschlossen hat, bei ereignenden Sterbfallen die Verstorbenen aus - und anzuziehen. Alle diejenige, so meiner Frau das Autrauen schenken, und solche bei vorkommenden Fällen berufen werden , können versichert seyn, daß sie die Pflichten, so mit diesem Geschäfte verbunden sind, mit Pünktlichkeit zu jeder Stunde, es sey bei Tag oder in der Nacht, zu Jedermanns Aufriedenbeit erfüllen wird, Giessen den 2vMi Febr. 1807.
I 0 h. D i I s m a n n, Burger und Schreinermeister, wohnhaft am Markt, neben demRruhhaus.
Lit-


