Ausgabe 
28.2.1807
 
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manche Gelehrsamkeit vorausgesetzt wer­den muß, und die auch wohl mir dem erforderlichen Fieise die Wissenschaften zu erlernen suchen , haben einen gar zu allge­meinen Zweck und lernen also nach ei­nem gar zu unbestimmten Plane, fov daß sie in der Ankunft beschämt eingestehen müssen , wie sie bei aller Verbesserung ih­res Verstandes höchst unverständig ge­handelt harren. Was hilft es, mühsam vieles erlernt zu haben, das gar nicht, oder das bei künftigen individuellen Um­standen von dem, der erlernt hat, nicht gebraucht werden kann, wenn diese Wissenschaft von einer Unwissenheit in de­nen Lingen, die er wissen sollte, beglei- ret wird I

( Der Verfolg künftig.)

Bekanntmachungen.

1) Nachdem Seine Königliche Ho­heit der Grokherzog aus besonders be­wegenden Ursachen gnadigst zu verord­nen geruht haben , daß von nun an alle Vasallen, Diener und Unrerrhanen vom adlichen und bürgerlich Schrifrsäßigen Stande, im Umfange allerhöchst Ihrer Staaren, welche ihre Kräfte dem Kriegs- Dienst widmen wollen, bei Vermeidung der Vermögens - Einziehung und des Verlustes der Vaterlands-Rechte und sonst ger Privilegien, sich nicht mehr er­mächtigen sollen , fremde Kriegs - Dienste anzunehmen, es seye denn, daß sie sich zuvor zum inländischen Kriegs-Dienste angeboten, und dazu nicht angenommen worden, oder daß sie davon förmliche Dl^pensatwn , durch das Organ des Kriegs - Collegii erwirkt hatten; So wird diese Allerhöchste Verordnung in Ge­mas heit des von Grosherzvglich Helsi-' scheu Kriegs Collegio unterzeichneten Be­hörde ertheilten Befehl, allen in dem Stadt - Amts - Bezirk wohnender', adli­chen und bürgerlichen Personen vom Ho­

noratioren - Stande hierdurch bekannt gemacht. Giessen den ihtenJan. 1807.

Grosherzoglich Hess. Stadt- Amr daselbst.

R a y ß.

2) Denen Honoratioren und Schrift- saßigen der Stadt Giesen wird hiermit bekannt gemacht, daß dieselbe ihre Ver­mögens - Steuer - Gelder an jedem Tag der Woche Morgeuds von 9 bi* 12 Uhr zur hiesig Grosherzoglichen Provinzial Kammer-Kasse einsenden können.

H a h n, Kammerzahlmeisier.

5) Das Scheerenschleifen im hiesi­gen und dem Amte Niederwelsel, soll Donnerstag den l2tenMarz d. I. Vor­mittag io Uhr bei unterzeichneter Ren- they unter Vorbehalt höherer Genehmi­gung an den Meistbietenden verpachtet werden. Lich den 24ten Febr. 1807.

Fürstlich Solmsische Nenthey.

Fritz.

4) Ich mache einem geehrten Publi­kum hierdurch bekannt, daß sich meine Frau entschlossen hat, bei ereignenden Sterbfallen die Verstorbenen aus - und anzuziehen. Alle diejenige, so meiner Frau das Autrauen schenken, und solche bei vorkommenden Fällen berufen wer­den , können versichert seyn, daß sie die Pflichten, so mit diesem Geschäfte ver­bunden sind, mit Pünktlichkeit zu jeder Stunde, es sey bei Tag oder in der Nacht, zu Jedermanns Aufriedenbeit erfüllen wird, Giessen den 2vMi Febr. 1807.

I 0 h. D i I s m a n n, Burger und Schreinermeister, wohnhaft am Markt, neben demRruhhaus.

Lit-