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Morgens y Uhr in obgedachtem Allen- dvrf vorgenommen werden soll , auf dem gedachten Zehnden nichrs als die gewöhn­lichen Steuern haften, und derselbe leit mehreren Jahren vor 20 24 fl. verlie­hen gewesen : wobey diesem allen weiter­hin angefügt wird, daß alle diejenige, welche allenfalls einigen Anspruch an den gedachten Zehnden zu machen haben, sich noch vor dem Steigerungs-Termin, so gewis bet) unterzeichnetem Amr mel­den , und ihre Ansprüche geltend zu ma­chen Haven, als sie ansonsten mit ihren Ansprüchen nicht weiter gehört, sondern damit ausgeschlossen werden sollen.

Langgöns den -rzren Julii 1807. Grosherzogt. Hess. Iustizamt das.

C. G. v. Zangen.

3) Montags den Ziten August soll das vom Schlosser Görfch ersteigerte, de­nen Schneider Beereien Kinder zustän­dig geweiene Haus, nebst Zugehör, öf­fentlich , unter denen bei dem Verstrich noch bekannt gemacht werdenden Bedin­gungen , Nachmittags um2Uhraufbem dahiesigen RarhhauS, verstrichen werden. Lievhaoer dazu können sich in dem anbe- räumten Termin einfinden.

Giessen den i4ten August 1807. Dietz.

4) Nachdeme des in den Schutz nach Grosenlinden allergnädigst rezipirten Ju­den Samuel Abrahams Ehefrau, Kremle zu Grosenlinden, bei Amt die Erklärung abgegeben, daß sie mit ihrem Manne keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich in Ansehung der von diesem con- trahirt werdenden Schulden ihrer weib­lichen Rechtswohlthaten nicht begeben, vielmehr solche sich ausdrücklich Vorbe­halten haben wolle, so wird dieses zu je- dermauns Nachricht hierdurch bekannt

gemacht, damit diejenigen, welche mit ersagtem Juden Samuel Abraham in Handelsverkehr treten, sich- darnach zu richten wissen.

Giessen den izten Julii 1807.

Grosherzoglich Hess. Stadtamt daselbst.

R a y ß.

5) Montags den Ziten dieses, Nach­mittags um 2 Uhr, sollenaufdahiesigem Kanzieibau die zwey untersten Etagen im Neudauerschen Stsirungshause anderweit auf 3 Jahre, vom neu Dec. d. I. an lau­fend , versteigen werden.

Glessen den i2ken August 1807.

Fuhr, Reg. Secret,

6) In der Mitte der Stadtränder Hauptstrase, ist für den halbjährigen Miethpreis von 50 fl. eine Wohnung zu vermiethen, die mit Anfang Oktober die­ses Jahrs bezogen werden kann. Sie besteht i) in zwey grosen geräumigen Stuben aneinander, wovon die eine 4 die andere 2 Spiegelfenster hat, die auf die Strafe gehen ; 2) in einer Stube mit vier Fenstern, welche in Hof gehen; 3) einer Kammer; 4) einer Hellen und gro­sen Küche; 5) einem Holzstall; 6) einer Äbkheilung des Kellers. Die Bequem­lichkeit dieses Logis wird durch einen gu­ten Brunnen vermehrt. Nähere Nach­richt bei Ausgebern dieses Blatts.

7) Ein Logis, bestehend in i Stube, r Kammer, Theil am Boden, und Holz- plaz, ist in der Neustadt zu vermiethen. Das Nähere bei Ausgebern.

8) Es har jemand auf dem Selzers- weg eine geräumige Scheuer zu verleh- nen. Bei Ausgebern das Nähere.

Gor-