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Erklärung des Unterschieds der Weis­heit und Gelehrsamkeit.

( Verfolg.)

2) Man mache sich frühzeitig mit der Erfahrung und mit der Weltbekannt; denn so wird man das Leere und das Seichte, welches so oft bei schimmern­den Umständen anderer übersehen, und das Wichtige und Nützliche, worauf bei anderer ihren von vielen für gering ge­achteten Lebensarten wenig gemerkt wird, so nachdrücklich fühlen, daß theils eine unangenehme Blödigkeit, theils eine un­anständige Frechheit gehoben werde, da weder diese noch jene mit der Klugheit und mit dem vernünftigen Bestreben, sein >Woh!seyu zu befördern, bestehen kann. Und eme von diesen zweien, soll ich sa­gen, Fehlern oder Thorheiten, findet sich bei unendlich vielen jungen Leuten, die nun eben so weit gekommen, daß sie an ihrem Glücke zunächst arbeiten sollen. Ein Mensch braucht imm r der Hülfe ande­rer, wenn er in der Welt glücklich fort- kommen will; stellt er sich aber andere und ihren Werth zu gros vor, so wird mchts natürlicher seyn, als daß er durch Schüchternheit und Furchtsamkeit, wenn sie zumal bis zum Affecre gros werden, das verderbe, was etwa der Ruf von seinen guten Eigenschaften vorher gut gemacht hatte. Diese Blödigkeit nimmt oftmals dem besten Menschen alle Ge­genwart des Geistes, da wo er die schönste Gelegenheit hatte, sich und seinen Werth zu zeigen , und so gut diese vielleicht vor­her von ibm geurtherlt hatten , so schlecht urtheilen sie wohl nachher, wenn sie das schüchterne und fehlerhafte Betragen mit Augen gesehen. Bescheidenheit ist alle­zeit Tugend, aber Blödigkeit ist Schwach­heit, weil die Bescheidenheit übertrieben wird; und sie wird durch Gewohnheit, durch mehrern Umgang, und durch Be-

kanntlchaft mit der ganzen Herrlichkeit derer, gegen welche man Anfangs zu schüchtern ist , am sichersten gehoben, so daß sie in die ordentlichen Gränzen der Bescheidenheit eingeleitet wird.

( Der Verfolg künftig.) Bekanntmachungen.

.. . z) Da die, nebst einer bedeckten vier- sttzigen mit grünem Plüsch beschlagenen soliden Chaise, zum öffentlichen Verstrich aufden 17. dieses ausgeschriebene 2 eichene Schranke inzwischen eine andere Bestim­mung erhalten; so wird dieses dem Publikum mit dem Beifügen bekannt ge- macht: daß nur die Versteigerung jener Chaise Statt haben diese aber erst Montags den 17. des künftigen Monats August Nachmittags um 2 Uhr m dahie- fig Großherzoglicyer Rentcammer-Canzlei vorgenommen werden wird. '

Giessen den 6. Juln 1807.

Vermöge höhern Auftrags. R 0 e m m t ch.

2) Nachdem der Herr Curator der Concurs-Masse des verstorbenen ehema­ligen Kammergerichts Aovotaten und Procuratoren Johann Christoph Brandts von dem Fürstlich Pnmauschen Justiz- Senat in Wezlcrr, angewiesen worden, das in JMUenöcrf Groeherzogl. Hess. Amts Hüttenbrrg gelegenen Brandtischen ^2 Iehnd - Antheil des sogenannten von Luhdolphischen Zehndens zum Vortheil der Concurs - Masse verstreichen zu lasten, und gedachter Herr Curator unterzeich­netes Amt in der Hinsicht ersucht hat, diese Versteigerung nach vorher genügli- cher Bekanntmachung vorzunehmen, und dann zu dieser Versteigerung Termin auf Samstag den i2ten September dieses Jahrs anberaumt worden; so wird dieses hiermit öffentlich mit dem Anfngen be­kannt gemacht, daß die Versteigerung

Mor-