Ausgabe 
14.11.1807
 
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eher davon verkaufe» dürfe, bis durch einen der Polizepdiener eine Probe der­selben dem Zleischschatzer überbracht, von diesem die Wurst taxiret, und die Taxe dem Mezger an die Tafel geschrieben worden e

3) Daß das Einhauen der Sulzen, Hammelrköpsen und andernin die'Würste gir nicht gehörigen Fleischarten, gänzlich, und zwar bet zfl. Strafe für jeden Ueder- rreltunüöfall verboten und die Poli- zeydiener deefals die Kesseln der Mezger sleisig zu visitiren angewiesen worden seycn.

Giesse" den 6ten Nov 1807.

Grvsyerzogl Hess. Polizeyde- putativn das.

Bekanntmachungen.

l) In der abgewrchenen Nacht sind durch einen gewaltsamen Einbruch in die hiesige Kirche und Sacristcy die un­ten verzeichneten Sachen entwendet wor­den. Von den Dieben hat man weiter keine Spuren, als daß einer oder meh­rere derselben sich an denen Eisen , durch welche sie gekrochen sind, beschädigt ha­be» mögen, denn man hat sowohl am Fenster als an andern Stellen Blut ge­sunden.

Man macht dieses mit dem Ersuchen öffentlich bekannt, wann von den ver- zeichneten Sachen etwas 5um Vorschein kommen sollte, die Personen, welche solche führen, zu arretiren, und vorn Erfolge an hiesiges Amt gefällige Nach­richt zu erlassen.

Amöneburg am uten Nov. 1807.

Happel,

Amtmann,

l) Eine Monstranz von weissem Ku- pf.r, stark vergoldet, das mit roth und weissen Steinen besetzt

2) Ein Kelch von Silber, stark ver­goldet.

3) Noch vier silberne Kelche, auch ver, goldet, wovon einer in der Mute

vier Knöpfe hat, und ein anderer mit Jierrathen um-geden ist.

4) Ein Ciborium vergoldet mit einem Decke! und auf diesem ein Kreuz.

5) Ein dito kleiner.

6) 6 Alben Bielefelder Tuch.

7) Ei" silberner Becher unten mit Laubwerk.

8) Aus einem Keller unter der Kirche ungefehr 12 Pfund Schnupftabak in Blei, und einem weisen Papier über denselben. Auf dem Blei sind zwei gedruckte Zeichen, das grösere ist ein ' Schiff. Links desselben steht der Nähme Franz; rechts Forsboom, unken

1 ft. Rappe Marino.

Auf dem um das Blei liegenden Pa­pier sieht der Nähme Marino.

Das kleine Zeichen ist "schmal, und hat 3 besondere Zeichen, das mit­telste führt einen Anker mit den bei­den Buchstaben F. F.

2) Nachdem in Betreff der Eintrei­bung von den schriftsaßigen Personen, im Rückstand verbleibenden herrschaftlichen Gelder und Gefälle, von höchsten Orten gnädiast verordnet worden, daß auch von schriftsaßigen Personen , die liquiden Rückstände auf herrschaftliche, und die übrigen in der Erecutions - Ordnung vom yten März dieses Jahres bemerkten Ab­gaben , nach Maasgabe derselben, kur­zer Hand durch den Justizbeamten erfor­derlichen Falls beigetrieben, wegen der illiquiden Rückstände aber es in der Art gehalten werden solle, wie solches durch den Qten §. der erwähnten Verordnung bestimmt worden; so wird dahiesigem Scadtrath hiermit aufgegeben , dieses zur Nachricht der hiesigen Einwohner öffent­lich bekannt zu machen.

Giessen den 6ten Nov. 18O7. Grosherzogl. Hess. Stadt-Amt das.

R ayß.

3) Nach-