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dieses vor unterzeichnetem Laudgräss Amt zu erscheinen,. um sich des weiteren we­gen der Ausnahme zu Kriegsdiensten, im Nichterscheinungsfall aber zu gewarti» gen, daß seinethalben nach Gemäsheit der vorliegenden höchsten Verordnung werde vorgegangen werden. Signatum Langgöns den i2ten Mai 1806/'

Landgrafl. Hess. Amt Huttenberg. E. G. v. Zange n.

Bekaimtmachungen.

1) Nachdem der Gemeinde Hochwei- sel gnädigst verwilligt worden , ihren seit langen Jahren in Abgang gekommenen Viehmarkt jährlich auf den Donnerstag nach dem ersten Sonntag nach Trinita­tis halten zu dürfen, wo dann auch der bisherige Krämermarkt gehalten wird, formt vieles Jahr der Markt auf den I2ten Ium fallt, mit dein Anhang, daß frei diesen! Markt eine dreijährige Zoll- freiheit gnädigst verstärket, und alle Fnr- kehr getroffen worden, daß denen diesen Markt besuchenden Personen mit allen Bedürfnissen für Menschen und Vieh an Händen gegangen werden könne.

Giessenden i9tenMai 1806.

Landgräfl. Hess. Stadtamt.

Rayss

2) Künftigen Dienstag als den 3t e« Juni.Nachmittags um 2 Uhr, soll daS Eegräs auf nachfolgenden von dem Bur­ger Job. Georg Wahlenfels zurückgelas- senen Wiesen,

1) ii^Morg. izRut. 11 Sch ander Gansbach, an Joh. Henrich Stein­berger, zehndfrei,

2) Z/4 M. 14 R. 2 Sch. hinter der An an der Wiesseck, an Daniel Krai- Ung gekegelt, ist zchndfrei.

, 3) 3/4 M. 2 R. 8Sch. auk der Urse- lum, an Joh. Henrich Deibel aus Wisseck',

4) 1/4 M. 37 9L 12 Sch. am Schnei« derspfuhl, neben Joh. Philipp Wal­thers Wittib, -

5) 1/4 M. Z7R. 12). am vorige» und Philipp Henrich Mank,

6) 1/2 M. 7R. 11 Sch. am Felßgra- ben, neben Joh. Konrad Schneider und denen von Schmalkalderischen Erben,

öffentlich unter denen bei denr Verstrich noch bekannt geinachr werdenden Bedin­gungen versteigt werden. Der Versamm­lungsplatz ist an dem Schneiderischen«. Haus aus der Wallpförter Chaussee, wo sich also die Steiglnstige an dem anbe- raumren Termin einfinden können.

Giessen den Zote»Mai 1806..

Dietz.

3) Da mit dem lezten Junius der halbjährige Zeirnngstermin zu Ende ge­het ; so ersucht man das geehrte Publi­kum die ferneren Bestellungen längstens m 8 Tag en zu machen, damit man das Verlangte gehörig verschreiben könne. Zugleich aber muß man bemerken, daß nur auf ausdrückliche Bestellung und pranuineration Rücksicht genommen werden kann. Giessen am 31. Mai 1306.

Landgräfl. Hess. Postamt.

4) Es steht allhier in der Behau- sung des Weinwirth Christian Magnus au, dem Selzersweg, und zwar in dem Logis deS Hin. Studiosus Spieß ein von dem Instrumentenmacher Goldmann m Grosenl.nden verfertigter ganz neuer

°nTdufen/ Liebhaber können d'e'es Instrument daselbst in Augenschein nehmen, und den Preis erfahre»»

5) Nächst-